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RLBP 2011 - Straßen.NRW

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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />

Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />

In den Maßnahmenblättern sowie im Maßnahmenplan sind die aus artenschutzrechtlicher<br />

Sicht erforderlichen Maßnahmen gesondert zu kennzeichnen. Auch die Maßnahmen, welche<br />

im Sinne der Vermeidung und bezüglich eines Natura 2000-Gebietes die Funktion der Schadensbegrenzung<br />

übernehmen, sind als solche herauszustellen.<br />

Es ist in nachvollziehbarer Weise zu belegen, durch welche Maßnahme eine Beeinträchtigung<br />

unterbunden werden kann. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können,<br />

ist dies ebenfalls zu begründen.<br />

Eine umfangreiche Beispielsammlung von Vermeidungsmaßnahmen ist im Merkblatt<br />

MB 23 enthalten.<br />

4.5.2 Ermittlung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen<br />

Durch die Bestimmung voraussichtlich betroffener Funktionen und Strukturen in den jeweiligen<br />

Bezugsräumen im Zuge der Planungsraumanalyse ist eine zielorientierte Konfliktermittlung<br />

bereits vorbereitet.<br />

Dabei richtet sich das Augenmerk bei der Konfliktanalyse immer auf die für einen Bezugsraum<br />

als planungsrelevant gekennzeichneten Funktionen und Strukturen. Hierdurch können<br />

nicht maßgebliche und nicht planungsrelevante Sachverhalte in der Konfliktbetrachtung<br />

ausgeklammert werden.<br />

Die Begründung für die Ausscheidung der nicht planungsrelevanten Funktionen ist im LBP<br />

gesondert zu dokumentieren.<br />

Für die Ermittlung dieser Beeinträchtigungen sind die aktuellen Planungsdaten der Entwurfsplanung<br />

erforderlich und bereitzustellen. Hieraus sind alle eingriffsrelevanten Wirkfaktoren<br />

und Wirkungen nach Art, Intensität, räumlicher Reichweite und zeitlicher Dauer des Auftretens<br />

abzuleiten. Je nach Vorhabensphase lassen sich die Wirkungen auf den Bau, die Anlagen<br />

und den Betrieb der Straße zurückführen (siehe auch MB 9):<br />

• baubedingte Wirkfaktoren (Baustraße, Fläche für Baustelleneinrichtungen, Deponiefläche,<br />

Erdarbeiten, Baustellenverkehr und Bautätigkeit) und Wirkungen, die mit dem<br />

Bau der Straße verbunden und i. d. R. zeitlich befristet sind – z. B. Flächenbeanspruchung,<br />

Grundwasserabsenkung, temporäre Aufschüttungen, Lärm und visuelle Störungen<br />

• anlagenbedingte Wirkfaktoren (Straße, Bankette, Mulde, Damm, Einschnitt, Aufschüttung<br />

und Abgrabung) und Wirkungen, die durch die mit dem Straßenbau verbundenen<br />

Anlagen verursacht werden – z. B. Flächenversiegelung, Flächeninanspruchnahme,<br />

Gewässerquerung, -ausbau, -verlegung, Gewässerverrohrung, Barriere-/ Zerschneidungswirkung<br />

• betriebsbedingte Wirkfaktoren (Verkehrsaufkommen und Straßenunterhaltung) und<br />

Wirkungen, die durch den Straßenverkehr und die Unterhaltung der Straße verursacht<br />

werden – z. B. Emissionen / Immissionen, Straßenentwässerung, -abwässer, Kollision<br />

wandernder Tierarten mit dem Verkehr.<br />

Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung 27

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