RLBP 2011 - StraÃen.NRW
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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />
In den Maßnahmenblättern sowie im Maßnahmenplan sind die aus artenschutzrechtlicher<br />
Sicht erforderlichen Maßnahmen gesondert zu kennzeichnen. Auch die Maßnahmen, welche<br />
im Sinne der Vermeidung und bezüglich eines Natura 2000-Gebietes die Funktion der Schadensbegrenzung<br />
übernehmen, sind als solche herauszustellen.<br />
Es ist in nachvollziehbarer Weise zu belegen, durch welche Maßnahme eine Beeinträchtigung<br />
unterbunden werden kann. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können,<br />
ist dies ebenfalls zu begründen.<br />
Eine umfangreiche Beispielsammlung von Vermeidungsmaßnahmen ist im Merkblatt<br />
MB 23 enthalten.<br />
4.5.2 Ermittlung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen<br />
Durch die Bestimmung voraussichtlich betroffener Funktionen und Strukturen in den jeweiligen<br />
Bezugsräumen im Zuge der Planungsraumanalyse ist eine zielorientierte Konfliktermittlung<br />
bereits vorbereitet.<br />
Dabei richtet sich das Augenmerk bei der Konfliktanalyse immer auf die für einen Bezugsraum<br />
als planungsrelevant gekennzeichneten Funktionen und Strukturen. Hierdurch können<br />
nicht maßgebliche und nicht planungsrelevante Sachverhalte in der Konfliktbetrachtung<br />
ausgeklammert werden.<br />
Die Begründung für die Ausscheidung der nicht planungsrelevanten Funktionen ist im LBP<br />
gesondert zu dokumentieren.<br />
Für die Ermittlung dieser Beeinträchtigungen sind die aktuellen Planungsdaten der Entwurfsplanung<br />
erforderlich und bereitzustellen. Hieraus sind alle eingriffsrelevanten Wirkfaktoren<br />
und Wirkungen nach Art, Intensität, räumlicher Reichweite und zeitlicher Dauer des Auftretens<br />
abzuleiten. Je nach Vorhabensphase lassen sich die Wirkungen auf den Bau, die Anlagen<br />
und den Betrieb der Straße zurückführen (siehe auch MB 9):<br />
• baubedingte Wirkfaktoren (Baustraße, Fläche für Baustelleneinrichtungen, Deponiefläche,<br />
Erdarbeiten, Baustellenverkehr und Bautätigkeit) und Wirkungen, die mit dem<br />
Bau der Straße verbunden und i. d. R. zeitlich befristet sind – z. B. Flächenbeanspruchung,<br />
Grundwasserabsenkung, temporäre Aufschüttungen, Lärm und visuelle Störungen<br />
• anlagenbedingte Wirkfaktoren (Straße, Bankette, Mulde, Damm, Einschnitt, Aufschüttung<br />
und Abgrabung) und Wirkungen, die durch die mit dem Straßenbau verbundenen<br />
Anlagen verursacht werden – z. B. Flächenversiegelung, Flächeninanspruchnahme,<br />
Gewässerquerung, -ausbau, -verlegung, Gewässerverrohrung, Barriere-/ Zerschneidungswirkung<br />
• betriebsbedingte Wirkfaktoren (Verkehrsaufkommen und Straßenunterhaltung) und<br />
Wirkungen, die durch den Straßenverkehr und die Unterhaltung der Straße verursacht<br />
werden – z. B. Emissionen / Immissionen, Straßenentwässerung, -abwässer, Kollision<br />
wandernder Tierarten mit dem Verkehr.<br />
Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung 27