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RLBP 2011 - Straßen.NRW

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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />

Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />

können. Werden kostenintensive Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen, reicht eine worst<br />

case-Betrachtung für die Begründung in der Regel nicht aus.<br />

Die Untersuchungen müssen ermöglichen, dass ein Eintreten von Verbotstatbeständen sowie<br />

die Eignung eventueller Vermeidungsmaßnahmen und der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />

(CEF-Maßnahmen) identifiziert werden und gegebenenfalls die Ausnahmekriterien<br />

(„günstiger Erhaltungszustand“) fachlich unterfüttert werden können.<br />

Die Erforderlichkeit und die Schwerpunktsetzung entsprechender Untersuchungen ist bereits<br />

bei der Planungsraumanalyse festzulegen. Wegen der artenschutzrechtlich veranlassten<br />

Kartiererfordernisse empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem Erfassungskonzept des LBP<br />

dahingehend, dass die erfassten geschützten Arten möglichst auch als Indikatorarten im<br />

Rahmen der Eingriffsermittlung LBP dienen können.<br />

Die Bestandserfassung muss für die als relevant ausgewählten Arten, also insbesondere für<br />

die gefährdeten und zugleich wirkungsempfindlichen Arten im Wirkraum des Vorhabens, verlässliche<br />

Daten und Analysen erbringen. Erfassungsumfang und -methoden sind insbesondere<br />

auch auf die artenschutzrechtlich maßgeblichen Habitatfunktionen (Schlüsselqualitäten<br />

des Lebensraumes) auszurichten.<br />

Bei der Festlegung des Untersuchungsraumes sind das artspezifisch relevante Raumgefüge<br />

(Aktionsraum, Populationsstruktur) und die Reichweite der relevanten Wirkung zu Grunde zu<br />

legen; in der Regel müssen die Daten für die betroffene lokale (Teil-) Population erstellt werden.<br />

Die Abgrenzung der (potenziell betroffenen) Lokalpopulation erfolgt artspezifisch aufgrund<br />

der Ansprüche der Art, ihrer Mobilität und ihrer Verteilung im Untersuchungsraum in Abstimmung<br />

mit den zuständigen Behörden. Im Einzelfall kann eine Betrachtung über die Lokalpopulation<br />

hinaus erforderlich werden.<br />

Müssen Daten auch im Populationskontext erhoben werden, gehen die zu erfassenden Bereiche<br />

möglicherweise deutlich über den Raumbezug des LBP hinaus. Vor diesem Hintergrund<br />

ist mit dem Abstecken des Untersuchungsrahmens möglichst zu klären, ob die im Beeinträchtigungsfall<br />

absehbar erforderlichen Daten verfügbar sind und in welchem Umfang<br />

dem Vorhabenträger die Aufgabe, diese zu beschaffen, auferlegt werden muss.<br />

Das Merkblatt MB 8 stellt ausführliche Informationen zur Erfassung geschützter Arten im<br />

Untersuchungsraum bereit.<br />

4.5 Konfliktanalyse<br />

Auf der Grundlage der Bestandserfassung sind mit der Konfliktanalyse die eingriffsrelevanten<br />

Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des<br />

Landschaftsbildes wie auch die mögliche Betroffenheit weiterer umwelt- und naturschutzfachlicher<br />

Belange (wie der Verlust von Waldflächen oder Hochwasserrückhalteräumen) zu<br />

ermitteln.<br />

Zielsetzung des Arbeitsschrittes ist<br />

Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung 25

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