RLBP 2011 - StraÃen.NRW
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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />
können. Werden kostenintensive Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen, reicht eine worst<br />
case-Betrachtung für die Begründung in der Regel nicht aus.<br />
Die Untersuchungen müssen ermöglichen, dass ein Eintreten von Verbotstatbeständen sowie<br />
die Eignung eventueller Vermeidungsmaßnahmen und der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />
(CEF-Maßnahmen) identifiziert werden und gegebenenfalls die Ausnahmekriterien<br />
(„günstiger Erhaltungszustand“) fachlich unterfüttert werden können.<br />
Die Erforderlichkeit und die Schwerpunktsetzung entsprechender Untersuchungen ist bereits<br />
bei der Planungsraumanalyse festzulegen. Wegen der artenschutzrechtlich veranlassten<br />
Kartiererfordernisse empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem Erfassungskonzept des LBP<br />
dahingehend, dass die erfassten geschützten Arten möglichst auch als Indikatorarten im<br />
Rahmen der Eingriffsermittlung LBP dienen können.<br />
Die Bestandserfassung muss für die als relevant ausgewählten Arten, also insbesondere für<br />
die gefährdeten und zugleich wirkungsempfindlichen Arten im Wirkraum des Vorhabens, verlässliche<br />
Daten und Analysen erbringen. Erfassungsumfang und -methoden sind insbesondere<br />
auch auf die artenschutzrechtlich maßgeblichen Habitatfunktionen (Schlüsselqualitäten<br />
des Lebensraumes) auszurichten.<br />
Bei der Festlegung des Untersuchungsraumes sind das artspezifisch relevante Raumgefüge<br />
(Aktionsraum, Populationsstruktur) und die Reichweite der relevanten Wirkung zu Grunde zu<br />
legen; in der Regel müssen die Daten für die betroffene lokale (Teil-) Population erstellt werden.<br />
Die Abgrenzung der (potenziell betroffenen) Lokalpopulation erfolgt artspezifisch aufgrund<br />
der Ansprüche der Art, ihrer Mobilität und ihrer Verteilung im Untersuchungsraum in Abstimmung<br />
mit den zuständigen Behörden. Im Einzelfall kann eine Betrachtung über die Lokalpopulation<br />
hinaus erforderlich werden.<br />
Müssen Daten auch im Populationskontext erhoben werden, gehen die zu erfassenden Bereiche<br />
möglicherweise deutlich über den Raumbezug des LBP hinaus. Vor diesem Hintergrund<br />
ist mit dem Abstecken des Untersuchungsrahmens möglichst zu klären, ob die im Beeinträchtigungsfall<br />
absehbar erforderlichen Daten verfügbar sind und in welchem Umfang<br />
dem Vorhabenträger die Aufgabe, diese zu beschaffen, auferlegt werden muss.<br />
Das Merkblatt MB 8 stellt ausführliche Informationen zur Erfassung geschützter Arten im<br />
Untersuchungsraum bereit.<br />
4.5 Konfliktanalyse<br />
Auf der Grundlage der Bestandserfassung sind mit der Konfliktanalyse die eingriffsrelevanten<br />
Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des<br />
Landschaftsbildes wie auch die mögliche Betroffenheit weiterer umwelt- und naturschutzfachlicher<br />
Belange (wie der Verlust von Waldflächen oder Hochwasserrückhalteräumen) zu<br />
ermitteln.<br />
Zielsetzung des Arbeitsschrittes ist<br />
Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung 25