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RLBP 2011 - Straßen.NRW

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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />

Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />

Ermitteln der erheblichen<br />

Beeinträchtigungen innerhalb<br />

der Bezugsräume<br />

(Eingriffsregelung und<br />

Artenschutz)<br />

Auswerten der Landschaftspläne<br />

und Artenschutzprogramme<br />

insb.<br />

hinsichtlich der Ziele und<br />

Maßnahmen<br />

Bewertung der Leistungsund<br />

Funktionsfähigkeit innerhalb<br />

der Bezugsräume<br />

Ableiten vorrangig<br />

wiederherzustellender<br />

Strukturen und<br />

Funktionen<br />

Naturschutzfachliches<br />

Leitbild<br />

in Rückkoppelung mit den<br />

Artenschutzanforderungen<br />

Entwickeln möglicher projektbezogener Ziele des Maßnahmenkonzeptes<br />

für die betroffenen Funktionen, die beeinträchtigten Arten und den Landschaftsraum<br />

Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden<br />

Ableiten der Maßnahmenarten<br />

Bestimmen der räumlichen Bindung inner-, außerhalb der Bezugsräume<br />

Prüfung von Alternativlösungen entsprechend § 15 Absatz 3 BNatSchG<br />

Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden<br />

Abbildung 7 Arbeitsschritte zur Ableitung der Ziele des Kompensationskonzeptes und zur Umsetzung<br />

geeigneter Maßnahmenarten<br />

4.7.3 Anforderungen an die Maßnahmenplanung<br />

Durch die spezifischen rechtlichen Anforderungen des Artenschutzes und des Natura 2000-<br />

Gebietsschutzes ergibt sich eine Hierarchie in der Maßnahmenplanung, bei der die Maßnahmen<br />

zur Aufrechterhaltung der Funktionalität geschützter Lebensstätten und des günstigen<br />

Erhaltungszustandes der beeinträchtigten Lokalpopulation der planungsrelevanten Arten<br />

das Maßnahmenkonzept dominieren.<br />

Somit werden in der Hierarchie der Maßnahmenplanung zunächst die Schadensbegrenzungsmaßnahmen<br />

und die Kohärenzsicherungsmaßnahmen des Gebietsschutzes übernommen<br />

sowie die erforderlichen CEF- und FCS-Maßnahmen für den Artenschutz konzipiert.<br />

Darauf aufbauend sind für die beeinträchtigten planungsrelevanten Funktionen aus der Eingriffsregelung,<br />

die über die Betroffenheit von Arten und Lebensstätten hinausgehen und nicht<br />

über hierfür vorgesehene Maßnahmen multifunktional kompensiert werden, weitere Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen zu planen.<br />

Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung 39

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