RLBP 2011 - StraÃen.NRW
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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />
Ermitteln der erheblichen<br />
Beeinträchtigungen innerhalb<br />
der Bezugsräume<br />
(Eingriffsregelung und<br />
Artenschutz)<br />
Auswerten der Landschaftspläne<br />
und Artenschutzprogramme<br />
insb.<br />
hinsichtlich der Ziele und<br />
Maßnahmen<br />
Bewertung der Leistungsund<br />
Funktionsfähigkeit innerhalb<br />
der Bezugsräume<br />
Ableiten vorrangig<br />
wiederherzustellender<br />
Strukturen und<br />
Funktionen<br />
Naturschutzfachliches<br />
Leitbild<br />
in Rückkoppelung mit den<br />
Artenschutzanforderungen<br />
Entwickeln möglicher projektbezogener Ziele des Maßnahmenkonzeptes<br />
für die betroffenen Funktionen, die beeinträchtigten Arten und den Landschaftsraum<br />
Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden<br />
Ableiten der Maßnahmenarten<br />
Bestimmen der räumlichen Bindung inner-, außerhalb der Bezugsräume<br />
Prüfung von Alternativlösungen entsprechend § 15 Absatz 3 BNatSchG<br />
Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden<br />
Abbildung 7 Arbeitsschritte zur Ableitung der Ziele des Kompensationskonzeptes und zur Umsetzung<br />
geeigneter Maßnahmenarten<br />
4.7.3 Anforderungen an die Maßnahmenplanung<br />
Durch die spezifischen rechtlichen Anforderungen des Artenschutzes und des Natura 2000-<br />
Gebietsschutzes ergibt sich eine Hierarchie in der Maßnahmenplanung, bei der die Maßnahmen<br />
zur Aufrechterhaltung der Funktionalität geschützter Lebensstätten und des günstigen<br />
Erhaltungszustandes der beeinträchtigten Lokalpopulation der planungsrelevanten Arten<br />
das Maßnahmenkonzept dominieren.<br />
Somit werden in der Hierarchie der Maßnahmenplanung zunächst die Schadensbegrenzungsmaßnahmen<br />
und die Kohärenzsicherungsmaßnahmen des Gebietsschutzes übernommen<br />
sowie die erforderlichen CEF- und FCS-Maßnahmen für den Artenschutz konzipiert.<br />
Darauf aufbauend sind für die beeinträchtigten planungsrelevanten Funktionen aus der Eingriffsregelung,<br />
die über die Betroffenheit von Arten und Lebensstätten hinausgehen und nicht<br />
über hierfür vorgesehene Maßnahmen multifunktional kompensiert werden, weitere Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen zu planen.<br />
Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung 39