RLBP 2011 - StraÃen.NRW
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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />
Kap.<br />
Nr.<br />
Thema<br />
3 Dokumentation zur<br />
Vermeidung und Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen<br />
3.1 Straßenbautechnische<br />
Vermeidungsmaßnahmen<br />
3.2 Vermeidungsmaßnahmen<br />
bei der Durchführung<br />
der Baumaßnahme<br />
4 Konfliktanalyse /<br />
Eingriffsermittlung<br />
4.1 Projektbezogene<br />
Wirkfaktoren/Umweltauswirkungen<br />
4.2 Methodik der<br />
Konfliktanalyse<br />
allgemeine Hinweise<br />
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden,<br />
ist eine essenzielle Verpflichtung (§ 14 BNatSchG). Geschuldet<br />
ist primär die vollständige Vermeidung, sekundär die teilweise<br />
Vermeidung oder Minderung von Beeinträchtigungen.<br />
Festlegung von straßentechnischen Vermeidungsmaßnahmen<br />
(insbesondere bautechnische Maßnahmen wie z. B.<br />
Tunnel, Aufweitungen von Brückenbauwerken, Wilddurchlässe,<br />
Grünbrücken sowie Amphibien- und Kleintierdurchlässe,<br />
Leiteinrichtungen, (Wild-) Schutzzäune) in Rückkopplung mit<br />
der technischen Planung.<br />
Konzeptionell sind die Vermeidungsmaßnahmen wesentlicher<br />
Inhalt der landschaftspflegerischen Begleitplanung. Die baulichen<br />
Vermeidungsmaßnahmen sind jedoch Bestandteil des<br />
straßentechnischen Entwurfs.<br />
Vermeidungsmaßnahmen beziehen Maßnahmen zum Schutz<br />
vor temporären Gefährdungen von Natur und Landschaft mit<br />
ein (siehe u. a. RAS LP 4 - Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen<br />
und Tieren bei Baumaßnahmen sowie die DIN-<br />
Normen zur Vegetationstechnik im Landschaftsbau 18915 -<br />
Bodenarbeiten, 18918 - Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen,<br />
18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen<br />
und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen). Hierzu zählen<br />
z. B. Einzäunungen, Schutz von Gewässern und Einzelgehölzen,<br />
Schutzpflanzungen im Rahmen der Bauausführung.<br />
Bei der Ableitung von Vermeidungsmaßnahmen sind insb. die<br />
aus artenschutzrechtlichen Gründen erforderlichen Vorkehrungen<br />
zur Schadensbegrenzung zu beachten (z. B. Bauzeitenregelung,<br />
Verschließen von Baumhöhlen).<br />
Die Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung bezieht sich auf die<br />
selektierten und beschriebenen planungsrelevanten Strukturen<br />
und Funktionen<br />
Die umweltrelevanten Projektwirkungen bzw. Wirkfaktoren<br />
sind nach Art, Intensität, räumlicher Reichweite und zeitlicher<br />
Dauer des Auftretens aus der konkretisierten technischen<br />
Planung zu identifizieren. Nach ihren Ursachen bzw. den Vorhabensphasen<br />
sind bau-, anlagen- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />
zu unterscheiden. Beschreiben und Bewerten<br />
der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
des Vorhabens unter Berücksichtigung der vorgesehenen<br />
planerischen Vermeidungsmaßnahmen.<br />
=> RE-Erläuterungsbericht Kap. 5.2.2 und 5.3.2, ggf. 5.4.2<br />
Da die ausführliche Konfliktbeschreibung zur Ableitung und<br />
Begründung der erforderlichen Maßnahmen(-ziele) in den<br />
Maßnahmenblättern erfolgt (siehe Anlage I), reicht es an dieser<br />
Stelle aus, das methodische Vorgehen zu erläutern.<br />
Die Prognose der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes<br />
und des Landschaftsbildes erfolgt innerhalb der Bezugsräume.<br />
Analog zur Bestandserfassung sind Beeinträchtigungen anderer<br />
oder weiterer naturhaushaltlicher Funktionen darzustellen,<br />
die nicht über die Lebensraumfunktion bzw. anstatt der Le-<br />
Merkblatt<br />
(MB)<br />
MB 23<br />
MB 23<br />
MB 1<br />
MB 9<br />
MB 10<br />
MB 11<br />
MB 12<br />
MB 19<br />
Anhang IV AH 1 Kommentierte Mustergliederung landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
III