RLBP 2011 - StraÃen.NRW
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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />
Ökokontomaßnahmen haben den Vorteil, dass sie vorlaufend vor dem Eingriff durchgeführt<br />
werden und i.d.R. weniger Flächen in Anspruch nehmen als nachträglich durchgeführte<br />
Maßnahmen. Zusätzlich wird der Kosten- und Zeitaufwand der Verwaltung bei der Flächensuche<br />
und Flächenaufwertung deutlich verringert und somit die Realisierung von Straßenbauvorhaben<br />
wesentlich beschleunigt.<br />
Abstimmung mit Betroffenen und den zuständigen Naturschutzbehörden<br />
Zweckdienlich ist ein frühzeitiger Informationsaustausch mit den von der Maßnahmenplanung<br />
möglicherweise Betroffenen; dieser kann nicht nur Auskunft über die Flächenverfügbarkeit<br />
geben sondern auch tragfähige Alternativen aufzeigen. Bei der Auswahl von Flächen<br />
und Maßnahmen aus Flächen- oder Maßnahmenpools ist eine frühzeitige Abstimmung mit<br />
den zuständigen Naturschutzbehörden sinnvoll.<br />
Dies gilt insbesondere dann, wenn so genannte produktionsintegrierte Maßnahmen (z.B.<br />
Extensivierung der ackerbaulichen Nutzung, Verzicht auf Pflugtiefe 25 cm, Verdoppelung<br />
des Reihenabstandes) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in die Maßnahmenplanung<br />
eingebunden werden sollen. Diese haben das Ziel, Biotop-/ Habitatverbesserungen durch<br />
angepasste Nutzungskonzepte zu erreichen, ohne dass die Flächen aus der Produktion fallen<br />
(siehe MB 34). Produktionsintegrierte Maßnahmen sind nur geeignet, wenn sie zu einer<br />
deutlichen Aufwertung für den Naturhaushalt bzw. eine bestimmte Art führen und keine<br />
anderweitige Verpflichtung zur Durchführung der Maßnahme besteht. Auch diese Maßnahmen<br />
sind dinglich zu sichern (z.B. anteilige Dienstbarkeiten für einen Teil des Flurstücks bei<br />
vorgesehenen Fruchtwechseln oder Flächenrotationen).<br />
4.8 Qualitätssicherung und Risikomanagement<br />
4.8.1 Allgemeine Qualitätssicherung<br />
Aufgabe einer Qualitätssicherung bei Straßenbauplanungen ist es, die Maßnahmen für die<br />
Dauer der Unterhaltungspflicht gemäß den formulierten Zielen zu entwickeln und sichern,<br />
aber auch Planungs- und Zulassungsrisiken im Hinblick auf die Bewältigung der Eingriffsregelung<br />
und des Artenschutzes zu begrenzen und Sanierungsrisiken im Hinblick auf die Haftung<br />
nach dem Umweltschadensgesetz zu vermeiden.<br />
Neben der Qualitätssicherung der Planung (Entwurfs- und Ausführungsplanung) ist hier vor<br />
allem das Instrument der Herstellungs-, Pflege- und Funktionskontrollen der Umsetzung und<br />
Wirksamkeit von Maßnahmen zu nennen.<br />
desverband der Flächenagenturen in Deutschland e.V. gegründet (www.verband-flaechenagenturen.de). Im Zuge der Projektplanung<br />
empfiehlt sich die Orientierung an diesen Qualitätsmaßstäben.<br />
Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung 45