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RLBP 2011 - Straßen.NRW

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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />

Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />

Ökokontomaßnahmen haben den Vorteil, dass sie vorlaufend vor dem Eingriff durchgeführt<br />

werden und i.d.R. weniger Flächen in Anspruch nehmen als nachträglich durchgeführte<br />

Maßnahmen. Zusätzlich wird der Kosten- und Zeitaufwand der Verwaltung bei der Flächensuche<br />

und Flächenaufwertung deutlich verringert und somit die Realisierung von Straßenbauvorhaben<br />

wesentlich beschleunigt.<br />

Abstimmung mit Betroffenen und den zuständigen Naturschutzbehörden<br />

Zweckdienlich ist ein frühzeitiger Informationsaustausch mit den von der Maßnahmenplanung<br />

möglicherweise Betroffenen; dieser kann nicht nur Auskunft über die Flächenverfügbarkeit<br />

geben sondern auch tragfähige Alternativen aufzeigen. Bei der Auswahl von Flächen<br />

und Maßnahmen aus Flächen- oder Maßnahmenpools ist eine frühzeitige Abstimmung mit<br />

den zuständigen Naturschutzbehörden sinnvoll.<br />

Dies gilt insbesondere dann, wenn so genannte produktionsintegrierte Maßnahmen (z.B.<br />

Extensivierung der ackerbaulichen Nutzung, Verzicht auf Pflugtiefe 25 cm, Verdoppelung<br />

des Reihenabstandes) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in die Maßnahmenplanung<br />

eingebunden werden sollen. Diese haben das Ziel, Biotop-/ Habitatverbesserungen durch<br />

angepasste Nutzungskonzepte zu erreichen, ohne dass die Flächen aus der Produktion fallen<br />

(siehe MB 34). Produktionsintegrierte Maßnahmen sind nur geeignet, wenn sie zu einer<br />

deutlichen Aufwertung für den Naturhaushalt bzw. eine bestimmte Art führen und keine<br />

anderweitige Verpflichtung zur Durchführung der Maßnahme besteht. Auch diese Maßnahmen<br />

sind dinglich zu sichern (z.B. anteilige Dienstbarkeiten für einen Teil des Flurstücks bei<br />

vorgesehenen Fruchtwechseln oder Flächenrotationen).<br />

4.8 Qualitätssicherung und Risikomanagement<br />

4.8.1 Allgemeine Qualitätssicherung<br />

Aufgabe einer Qualitätssicherung bei Straßenbauplanungen ist es, die Maßnahmen für die<br />

Dauer der Unterhaltungspflicht gemäß den formulierten Zielen zu entwickeln und sichern,<br />

aber auch Planungs- und Zulassungsrisiken im Hinblick auf die Bewältigung der Eingriffsregelung<br />

und des Artenschutzes zu begrenzen und Sanierungsrisiken im Hinblick auf die Haftung<br />

nach dem Umweltschadensgesetz zu vermeiden.<br />

Neben der Qualitätssicherung der Planung (Entwurfs- und Ausführungsplanung) ist hier vor<br />

allem das Instrument der Herstellungs-, Pflege- und Funktionskontrollen der Umsetzung und<br />

Wirksamkeit von Maßnahmen zu nennen.<br />

desverband der Flächenagenturen in Deutschland e.V. gegründet (www.verband-flaechenagenturen.de). Im Zuge der Projektplanung<br />

empfiehlt sich die Orientierung an diesen Qualitätsmaßstäben.<br />

Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung 45

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