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RLBP 2011 - Straßen.NRW

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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />

Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />

Anhang II Vergleichende Gegenüberstellung<br />

Mit der Vergleichenden Gegenüberstellung erfolgt eine Zuordnung der Konflikte zu den gewählten<br />

Maßnahmen. Hierbei wird in bilanzierender Weise die Gesamtheit der beeinträchtigten<br />

planungsrelevanten Funktionen und Strukturen eines Bezugsraumes der Gesamtheit der<br />

diesen zugeordneten Kompensationsmaßnahmen gegenübergestellt und somit der Nachweis<br />

geführt, dass die planungsrelevanten Beeinträchtigungen umfänglich kompensiert werden.<br />

Die Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen und Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen weist<br />

folgende Inhalte auf:<br />

• Angabe des betrachteten Bezugsraumes<br />

• Auflistung der maßgeblichen Konflikte / Beeinträchtigungen unter Hervorhebung des<br />

Hauptkonfliktes<br />

• Umfang der maßgeblichen Beeinträchtigungen,<br />

• Beschreibung der Ziele / Begründung der Maßnahmenkomplexe bzw. Einzelmaßnahmen<br />

(Herleitung)<br />

• Zuordnung von Maßnahmenkomplexen bzw. Einzelmaßnahmen zu den aufgeführten<br />

Konflikten, Auflistung der vorgesehenen Ausgleichs-/ Ersatzmaßnahmen<br />

• Umfang der Ausgleichs-/ Ersatzmaßnahmen<br />

Zur Nachvollziehbarkeit und Begründung sowie der Vollständigkeit halber sollten auch die<br />

besonderen, naturschutzfachlich erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Grünbrücke,<br />

Leiteinrichtungen) in der vergleichenden Gegenüberstellung mit Bezug zum vermiedenen<br />

oder verminderten Konflikt aufgeführt werden.<br />

Die nachfolgende kommentierte vergleichende Gegenüberstellung gibt die erforderlichen Inhalte<br />

in tabellarischer Weise wieder. Ein ausgefülltes Beispiel ist in Merkblatt MB 36 enthalten.<br />

Die im Anschluss folgende Vergleichende Gegenüberstellung ist zu verwenden. Sie kann<br />

länderspezifisch angepasst werden.<br />

Anhang II Vergleichende Gegenüberstellung<br />

I

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