RLBP 2011 - StraÃen.NRW
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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />
Anhang II Vergleichende Gegenüberstellung<br />
Mit der Vergleichenden Gegenüberstellung erfolgt eine Zuordnung der Konflikte zu den gewählten<br />
Maßnahmen. Hierbei wird in bilanzierender Weise die Gesamtheit der beeinträchtigten<br />
planungsrelevanten Funktionen und Strukturen eines Bezugsraumes der Gesamtheit der<br />
diesen zugeordneten Kompensationsmaßnahmen gegenübergestellt und somit der Nachweis<br />
geführt, dass die planungsrelevanten Beeinträchtigungen umfänglich kompensiert werden.<br />
Die Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen und Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen weist<br />
folgende Inhalte auf:<br />
• Angabe des betrachteten Bezugsraumes<br />
• Auflistung der maßgeblichen Konflikte / Beeinträchtigungen unter Hervorhebung des<br />
Hauptkonfliktes<br />
• Umfang der maßgeblichen Beeinträchtigungen,<br />
• Beschreibung der Ziele / Begründung der Maßnahmenkomplexe bzw. Einzelmaßnahmen<br />
(Herleitung)<br />
• Zuordnung von Maßnahmenkomplexen bzw. Einzelmaßnahmen zu den aufgeführten<br />
Konflikten, Auflistung der vorgesehenen Ausgleichs-/ Ersatzmaßnahmen<br />
• Umfang der Ausgleichs-/ Ersatzmaßnahmen<br />
Zur Nachvollziehbarkeit und Begründung sowie der Vollständigkeit halber sollten auch die<br />
besonderen, naturschutzfachlich erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Grünbrücke,<br />
Leiteinrichtungen) in der vergleichenden Gegenüberstellung mit Bezug zum vermiedenen<br />
oder verminderten Konflikt aufgeführt werden.<br />
Die nachfolgende kommentierte vergleichende Gegenüberstellung gibt die erforderlichen Inhalte<br />
in tabellarischer Weise wieder. Ein ausgefülltes Beispiel ist in Merkblatt MB 36 enthalten.<br />
Die im Anschluss folgende Vergleichende Gegenüberstellung ist zu verwenden. Sie kann<br />
länderspezifisch angepasst werden.<br />
Anhang II Vergleichende Gegenüberstellung<br />
I