RLBP 2011 - StraÃen.NRW
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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />
Flächen, die von Privaten genutzt, gepflegt oder unterhalten werden, unterliegen weiterhin<br />
der Kontrolle der Straßenbauverwaltung.<br />
Ökokonten, Flächenpools und weitere bevorratete Kompensationsmaßnahmen<br />
Die Möglichkeit des Einsatzes von Flächen- oder Maßnahmenpools ist zu prüfen (siehe <br />
MB 30). Da sich bei Flächen- und Maßnahmenpools nicht mehr die Frage der Flächenverfügbarkeit<br />
stellt, bieten sie den Vorteil, dass das Kompensationsziel schneller erreicht werden<br />
kann.<br />
Eine Verpflichtung für den Straßenbaulastträger, Kompensationsflächen in einen Flächenpool<br />
einzubringen oder aus einem Flächenpool bereitzustellen, besteht nicht. Es sind solche<br />
Flächen für Kompensationsmaßnahmen vorzusehen, auf denen die beeinträchtigten Funktionen<br />
kompensiert werden können.<br />
Die Einbeziehung von Flächenpools in privatrechtlicher Trägerschaft ist grundsätzlich möglich.<br />
Die ausgewählten Flächen sind dann zugunsten der Bundesrepublik Deutschland -<br />
Bundesstraßenverwaltung dinglich zu sichern. Die Verantwortlichkeit für die Kompensationsmaßnahmen<br />
verbleibt bei dieser Vorgehensweise bei der Bundesstraßenverwaltung, und<br />
das zuständige Land muss seinen Kontrollverpflichtungen weiterhin nachkommen.<br />
Eine Übertragung von Pflegeleistungen für landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen<br />
auf privat organisierte Flächenpools kann nur auf der Grundlage zeitlich befristeter<br />
Werk- oder Dienstleistungsverträge erfolgen, die die Auftragsverwaltung unter Beachtung<br />
des Vergaberechts abzuschließen hat.<br />
Auch hier ist Voraussetzung, dass der Träger über ausreichende Fachkompetenz und Ausstattung<br />
verfügt, um die übertragenen Aufgaben dauerhaft und im Hinblick auf das Maßnahmenziel<br />
zufrieden stellend zu erfüllen 10 .<br />
Der Flächen- oder Maßnahmenpool kann dann genutzt werden, wenn die Erfordernisse, die<br />
zwingend mit der Kompensationserfüllung verknüpft sind (wie Art, Umfang und Lage der<br />
Maßnahmenfläche), erfüllt werden. In der Regel können Flächen- oder Maßnahmenpools für<br />
die räumlich flexiblen Maßnahmen herangezogen werden. Grundsätzlich muss der funktionale<br />
Bezug zum Eingriff sichergestellt sein; auszuschließen ist eine willkürliche Zuordnung der<br />
Maßnahmen, dies trifft insbesondere für gebiets- und artenschutzrechtlich begründete Maßnahmen<br />
zu, bei denen die Flexibilität bei der Auswahl von Flächen und Maßnahmen stark<br />
eingeschränkt ist.<br />
Sofern ein Ökokonto eine eindeutige Zuordnung zu den Maßnahmenflächen ermöglicht und<br />
die ausgewählten Maßnahmen funktional und innerhalb des Naturraums den Eingriff kompensieren<br />
können, ist deren Verwendung nach den Bestimmungen des Landesrechts möglich.<br />
10<br />
In einigen Bundesländern gibt es Initiativen, Pools zu zertifizieren, um entsprechende Qualitätsanforderungen an die Auswahl<br />
und das Management sicherzustellen. Zur Gewährleistung der Qualität von Kompensationsflächenpools hat sich der Bun-<br />
44 Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung