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RLBP 2011 - Straßen.NRW

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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />

Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />

1 Einführung<br />

Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist Bestandteil des Fachplans und dient der<br />

Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. In ihm hat der Planungsträger die<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und zur Kompensation in Text und Karte darzustellen. Maßnahmen,<br />

die sich aus dem naturschutzrechtlichen Arten- und Gebietsschutz ergeben, fließen<br />

in die Darstellung ein.<br />

Die <strong>RLBP</strong> integrieren und ersetzen die planungsbezogenen Hinweise u. a. der<br />

• Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 1: Landschaftspflegerische<br />

Begleitplanung (RAS-LP 1),<br />

• Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim<br />

Bundesfernstraßenbau (HNL-S 99 – Kapitel 3),<br />

• Hinweise zur Umsetzung landschaftspflegerischer Kompensationsmaßnahmen beim<br />

Bundesfernstraßenbau (teilweise) und<br />

• Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im<br />

Straßenbau (Musterkarten LBP)<br />

und entwickeln diese den rechtlichen und fachlichen Anforderungen entsprechend weiter. Als<br />

grundsätzliche Maßgaben wurden berücksichtigt:<br />

• qualitative Verbesserung landschaftspflegerischer Begleitpläne /-planungen,<br />

• angemessener Bearbeitungsaufwand im Verhältnis zum Sachverhalt,<br />

• stärkere Fokussierung auf planungsrelevante Sachverhalte und damit Erhöhung der<br />

Planungseffizienz,<br />

• Beschleunigung des Planungsprozesses durch standardisierte Arbeitsabläufe und Unterlagen.<br />

Innerhalb des gestuften Planungsprozesses im Bundesfernstraßenbau nimmt die landschaftspflegerische<br />

Begleitplanung aufgrund ihrer parzellenscharfen, rechtlich verbindlichen<br />

Maßnahmenplanung eine wichtige Stellung ein.<br />

Kap. 1 Einführung 1

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