RLBP 2011 - StraÃen.NRW
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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />
1 Einführung<br />
Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist Bestandteil des Fachplans und dient der<br />
Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. In ihm hat der Planungsträger die<br />
Maßnahmen zur Vermeidung und zur Kompensation in Text und Karte darzustellen. Maßnahmen,<br />
die sich aus dem naturschutzrechtlichen Arten- und Gebietsschutz ergeben, fließen<br />
in die Darstellung ein.<br />
Die <strong>RLBP</strong> integrieren und ersetzen die planungsbezogenen Hinweise u. a. der<br />
• Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 1: Landschaftspflegerische<br />
Begleitplanung (RAS-LP 1),<br />
• Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim<br />
Bundesfernstraßenbau (HNL-S 99 – Kapitel 3),<br />
• Hinweise zur Umsetzung landschaftspflegerischer Kompensationsmaßnahmen beim<br />
Bundesfernstraßenbau (teilweise) und<br />
• Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im<br />
Straßenbau (Musterkarten LBP)<br />
und entwickeln diese den rechtlichen und fachlichen Anforderungen entsprechend weiter. Als<br />
grundsätzliche Maßgaben wurden berücksichtigt:<br />
• qualitative Verbesserung landschaftspflegerischer Begleitpläne /-planungen,<br />
• angemessener Bearbeitungsaufwand im Verhältnis zum Sachverhalt,<br />
• stärkere Fokussierung auf planungsrelevante Sachverhalte und damit Erhöhung der<br />
Planungseffizienz,<br />
• Beschleunigung des Planungsprozesses durch standardisierte Arbeitsabläufe und Unterlagen.<br />
Innerhalb des gestuften Planungsprozesses im Bundesfernstraßenbau nimmt die landschaftspflegerische<br />
Begleitplanung aufgrund ihrer parzellenscharfen, rechtlich verbindlichen<br />
Maßnahmenplanung eine wichtige Stellung ein.<br />
Kap. 1 Einführung 1