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RLBP 2011 - Straßen.NRW

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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />

Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />

Eingriffsregelung<br />

(Schutzgut Pflanzen und Tiere)<br />

Ableitung, Begründung und Darstellung des<br />

Kontrollkonzeptes (Herstellungs- und Funktionskontrollen)<br />

Zusammenfassende Beurteilung<br />

Übernahme<br />

von Inhalten<br />

<br />

Artenschutz<br />

Angaben zu erforderlichen Kontrollen von artspezifischen<br />

CEF-/ FCS-Maßnahmen<br />

Ggf. Angabe von möglichen Nachbesserungsmaßnahmen<br />

im Falle der Nichtwirksamkeit<br />

Bei der parallelen Bearbeitung des Artenschutzes zur Eingriffsregelung ergeben sich mehrere<br />

Möglichkeiten der Ergebnisdokumentation, wobei immer die spezifischen Prüfschritte und<br />

Rechtsfolgen des Artenschutzrechtes zu berücksichtigen und in gesonderten Kapiteln darzustellen<br />

sind. Dies bezieht sich auf die Bewertung der Schädigungen und Störungen anhand<br />

der Verbote, die Begründung und Darstellung spezifischer artenschutzrechtlicher Maßnahmen<br />

in den Maßnahmenblättern sowie die Vorbereitung der artenschutzrechtlichen Ausnahme.<br />

Grundsätzlich sollte der Artenschutzbeitrag (ASB) in den Landschaftspflegerischen Begleitplan<br />

integriert werden, wobei die artenschutzrechtlichen Besonderheiten klar erkennbar sein<br />

müssen.<br />

Je nach Vorhabensgröße und betroffenem Artenspektrum kann der Artenschutzbeitrag auch<br />

• in einer eigenständigen Unterlage,<br />

• als eigenständige Anlage des Landschaftspflegerischen Begleitplanes oder<br />

• als eigenständiges Kapitel integriert im Erläuterungsbericht des Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplanes<br />

behandelt werden.<br />

Sofern ausnahmsweise die artenschutzrechtlichen Inhalte im Nachgang zu einem bereits<br />

vorliegenden LBP erarbeitet werden müssen, empfiehlt sich die Erstellung eines gesonderten<br />

ASB. Grundsätzlich ist eine Rückkoppelung mit den Inhalten des LBP vorzunehmen, bestehende<br />

Aussagen sind auf Vollständigkeit und Aktualität zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere<br />

folgende Aspekte:<br />

• erfasste Tier- und Pflanzenarten,<br />

• Bewertung der Beeinträchtigungen,<br />

• Erforderlichkeit zusätzlicher Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen<br />

(CEF-Maßnahmen),<br />

• Maßnahmenplanung und Erforderlichkeit zusätzlicher Maßnahmen zur Sicherung des<br />

günstigen Erhaltungszustandes beeinträchtigter Arten (FCS-Maßnahmen),<br />

• Erforderlichkeit von Nachkontrollen bei risikobehafteten Maßnahmen.<br />

Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung 15

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