RLBP 2011 - StraÃen.NRW
RLBP 2011 - StraÃen.NRW
RLBP 2011 - StraÃen.NRW
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />
Eingriffsregelung<br />
(Schutzgut Pflanzen und Tiere)<br />
Ableitung, Begründung und Darstellung des<br />
Kontrollkonzeptes (Herstellungs- und Funktionskontrollen)<br />
Zusammenfassende Beurteilung<br />
Übernahme<br />
von Inhalten<br />
<br />
Artenschutz<br />
Angaben zu erforderlichen Kontrollen von artspezifischen<br />
CEF-/ FCS-Maßnahmen<br />
Ggf. Angabe von möglichen Nachbesserungsmaßnahmen<br />
im Falle der Nichtwirksamkeit<br />
Bei der parallelen Bearbeitung des Artenschutzes zur Eingriffsregelung ergeben sich mehrere<br />
Möglichkeiten der Ergebnisdokumentation, wobei immer die spezifischen Prüfschritte und<br />
Rechtsfolgen des Artenschutzrechtes zu berücksichtigen und in gesonderten Kapiteln darzustellen<br />
sind. Dies bezieht sich auf die Bewertung der Schädigungen und Störungen anhand<br />
der Verbote, die Begründung und Darstellung spezifischer artenschutzrechtlicher Maßnahmen<br />
in den Maßnahmenblättern sowie die Vorbereitung der artenschutzrechtlichen Ausnahme.<br />
Grundsätzlich sollte der Artenschutzbeitrag (ASB) in den Landschaftspflegerischen Begleitplan<br />
integriert werden, wobei die artenschutzrechtlichen Besonderheiten klar erkennbar sein<br />
müssen.<br />
Je nach Vorhabensgröße und betroffenem Artenspektrum kann der Artenschutzbeitrag auch<br />
• in einer eigenständigen Unterlage,<br />
• als eigenständige Anlage des Landschaftspflegerischen Begleitplanes oder<br />
• als eigenständiges Kapitel integriert im Erläuterungsbericht des Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplanes<br />
behandelt werden.<br />
Sofern ausnahmsweise die artenschutzrechtlichen Inhalte im Nachgang zu einem bereits<br />
vorliegenden LBP erarbeitet werden müssen, empfiehlt sich die Erstellung eines gesonderten<br />
ASB. Grundsätzlich ist eine Rückkoppelung mit den Inhalten des LBP vorzunehmen, bestehende<br />
Aussagen sind auf Vollständigkeit und Aktualität zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere<br />
folgende Aspekte:<br />
• erfasste Tier- und Pflanzenarten,<br />
• Bewertung der Beeinträchtigungen,<br />
• Erforderlichkeit zusätzlicher Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen<br />
(CEF-Maßnahmen),<br />
• Maßnahmenplanung und Erforderlichkeit zusätzlicher Maßnahmen zur Sicherung des<br />
günstigen Erhaltungszustandes beeinträchtigter Arten (FCS-Maßnahmen),<br />
• Erforderlichkeit von Nachkontrollen bei risikobehafteten Maßnahmen.<br />
Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung 15