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RLBP 2011 - Straßen.NRW

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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />

Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />

Eingriffsregelung<br />

(Schutzgut Pflanzen und Tiere)<br />

te (Indikator-)Arten<br />

Bestandsbewertung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

im Bezugsraum (Ermittlung des<br />

„Schutzwürdigkeitsprofils“, Erfassung relevanter<br />

Wechselwirkungen und Abhängigkeiten).<br />

Übernahme<br />

von Inhalten<br />

<br />

Konfliktanalyse und Prüfung der Ausnahmebedingungen<br />

Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigungen<br />

des Naturhaushalts und des<br />

Landschaftsbildes<br />

Ermittlung der Projektwirkungen und Ableitung<br />

planungsrelevanter Beeinträchtigungen<br />

Übernahme vorgesehener CEF-Maßnahmen,<br />

Ableitung weiterer Vermeidungsmaßnahmen<br />

Ermittlung verbleibender Beeinträchtigungen<br />

Maßnahmenplanung<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

unter Einbeziehung der Kompensationsmaßnahmen aus Artenschutzgründen<br />

Ableitung von Zielen des Maßnahmenkonzeptes<br />

für die Wiederherstellung der Leistungsund<br />

Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

und des Landschaftsbildes in den planerisch<br />

sinnvollen Bezugsräumen<br />

Abstimmung der LBP-Maßnahmen zur Wiederherstellung<br />

der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes<br />

mit den artenschutzrechtlichen<br />

Maßnahmen<br />

Darstellung artenschutzrechtlich veranlasster<br />

CEF- und FCS-Maßnahmen<br />

Ableitung, Begründung und Darstellung von<br />

Ausgleichs-, ggf. Ersatzmaßnahmen<br />

Rückkoppelung mit den LBP Vermeidungs-,<br />

Schutzmaßnahmen bzw. der fachplanerischen<br />

Variantenentscheidung der Umweltverträglichkeitsstudie<br />

(UVS)<br />

Qualitätssicherung und Risikomanagement<br />

in Verbindung mit Auflagen aus dem Artenschutz<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Artenschutz<br />

sungen, z. B. wenn Arten mit Planungsrelevanz<br />

neu ermittelt oder wenn bei Unsicherheiten<br />

in der Bewertung des Erhaltungszustandes<br />

Daten aus einem größeren räumlichen<br />

Kontext notwendig werden<br />

Bewertung der Habitatqualitäten und der Bedeutung<br />

der Vorkommen geschützter Arten<br />

Prognose und Bewertung der Schädigungen<br />

und Störungen<br />

Artbezogene Wirkungsprognose in Bezug auf<br />

die artenschutzrechtlichen Verbote (Art-für-<br />

Art)<br />

Ableitung artspezifischer Vermeidungsmaßnahmen<br />

bzw. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />

(CEF-Maßnahmen)<br />

Ermittlung verbleibender Schädigungen und<br />

Störungen<br />

Erstellen eines Ziel- und Maßnahmenkonzeptes<br />

aus Artenschutzsicht zur Aufrechterhaltung<br />

der kontinuierlichen Funktionalität der Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten (CEF-<br />

Maßnahmen) und zur Sicherung eines günstigen<br />

Erhaltungszustandes der betroffenen Population,<br />

Lokalpopulation<br />

Planen von Maßnahmen, die einen (günstigen)<br />

Erhaltungszustand sichern bzw. herstellen<br />

(FCS-Maßnahmen)<br />

ggf. Vergleich / Planen anderweitig zufrieden<br />

stellender Lösungen<br />

14 Kap. 4 Methodik und Ablauf der landschaftspfleg. Begleitplanung mit artenschutzrechtlicher Prüfung

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