RLBP 2011 - StraÃen.NRW
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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />
Formblatt Artenschutz<br />
Projektbezeichung<br />
Baumaßnahme<br />
Vorhabenträger<br />
Bundesland<br />
planende Stelle<br />
Betroffene Art<br />
Artname deutsch<br />
(Artname wissenschaftlich)<br />
c) Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
(§ 44 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG)<br />
nur Tiere<br />
Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? Ja Nein<br />
Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen<br />
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen<br />
Funktionalität im räumlichen Zusammenhang bleibt gewahrt<br />
Textliche Kurzbeschreibung (kurze Wirkungsprognose):<br />
Nennung der Maßnahmen, die zum Funktionserhalt der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte herangezogen werden,<br />
Angaben zur Wirksamkeit (Zeitpunkt, Plausibilität)<br />
Prognose, wann die ökologische Funktion erreicht sein soll<br />
Falls nein, Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigung<br />
Der Verbotstatbestand tritt ein. Ja Nein<br />
d) Entnahme von wildlebenden Pflanzen oder ihren Entwicklungsformen, Beschädigen<br />
oder Zerstören der Standorte (§ 44 Absatz 1 Nummer 4 BNatSchG)<br />
nur Pflanzen<br />
Werden wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört? Ja Nein<br />
Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen<br />
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen<br />
Textliche Kurzbeschreibung (kurze Wirkungsprognose):<br />
Nennung der artspezifischen Maßnahmen und wie sie wirken<br />
Der Verbotstatbestand tritt ein. Ja Nein<br />
e) Abschließende Bewertung<br />
Mindestens ein Verbotstatbestand tritt ein<br />
Nein; Zulassung ist möglich;<br />
Prüfung endet hiermit<br />
Ja; Ausnahmeprüfung ist erforderlich;<br />
weiter unter 4.<br />
4. Prüfung der fachlichen Ausnahmebedingungen nach § 45 BNatSchG<br />
a) Ausnahmegründe<br />
Das Vorhaben wird durchgeführt<br />
im Interesse der Gesundheit des Menschen<br />
im Interesse der öffentlichen Sicherheit<br />
aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer<br />
IV<br />
Anhang III Formblatt Artenschutz