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RLBP 2011 - Straßen.NRW

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Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau – Teil A – Abschnitt 2<br />

Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (<strong>RLBP</strong>)<br />

Formblatt Artenschutz<br />

Projektbezeichung<br />

Baumaßnahme<br />

Vorhabenträger<br />

Bundesland<br />

planende Stelle<br />

Betroffene Art<br />

Artname deutsch<br />

(Artname wissenschaftlich)<br />

c) Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

(§ 44 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG)<br />

nur Tiere<br />

Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? Ja Nein<br />

Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen<br />

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen<br />

Funktionalität im räumlichen Zusammenhang bleibt gewahrt<br />

Textliche Kurzbeschreibung (kurze Wirkungsprognose):<br />

Nennung der Maßnahmen, die zum Funktionserhalt der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte herangezogen werden,<br />

Angaben zur Wirksamkeit (Zeitpunkt, Plausibilität)<br />

Prognose, wann die ökologische Funktion erreicht sein soll<br />

Falls nein, Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigung<br />

Der Verbotstatbestand tritt ein. Ja Nein<br />

d) Entnahme von wildlebenden Pflanzen oder ihren Entwicklungsformen, Beschädigen<br />

oder Zerstören der Standorte (§ 44 Absatz 1 Nummer 4 BNatSchG)<br />

nur Pflanzen<br />

Werden wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört? Ja Nein<br />

Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen<br />

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen<br />

Textliche Kurzbeschreibung (kurze Wirkungsprognose):<br />

Nennung der artspezifischen Maßnahmen und wie sie wirken<br />

Der Verbotstatbestand tritt ein. Ja Nein<br />

e) Abschließende Bewertung<br />

Mindestens ein Verbotstatbestand tritt ein<br />

Nein; Zulassung ist möglich;<br />

Prüfung endet hiermit<br />

Ja; Ausnahmeprüfung ist erforderlich;<br />

weiter unter 4.<br />

4. Prüfung der fachlichen Ausnahmebedingungen nach § 45 BNatSchG<br />

a) Ausnahmegründe<br />

Das Vorhaben wird durchgeführt<br />

im Interesse der Gesundheit des Menschen<br />

im Interesse der öffentlichen Sicherheit<br />

aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer<br />

IV<br />

Anhang III Formblatt Artenschutz

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