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Familienfreundliche Hochschulen: Handlungsfelder und ...

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Praxisbeispiel: Beratung zum Thema Vereinbarkeit von Beruf, Studium <strong>und</strong> Familie der<br />

Abteilung Gleichstellung der Universität Zürich<br />

Beitrag mit Unterstützung von Iris Rothäusler, wissenschaftliche Mitarbeiterin der<br />

Abteilung Gleichstellung der Universität Zürich.<br />

An die Abteilung Gleichstellung der Universität Zürich gelangen u.a. auch Fragen zur<br />

Vereinbarkeit von Beruf, Studium <strong>und</strong> Familie. Sie werden von einer für diese Thematik<br />

zuständigen Mitarbeiterin bearbeitet, die über das B<strong>und</strong>esprogramm Chancengleichheit<br />

finanziert wird.<br />

Zur Veranschaulichung werden von mehreren beschriebenen Beratungssituationen<br />

zwei kurz dargestellt:<br />

- Eine ausländische Bachelor-Studentin benötigte verschiedene Informationen aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer Schwangerschaft. Dabei ging es aufgr<strong>und</strong> ihrer Situation u.a. um die<br />

Fragen «Wie lange kann ich mich beurlauben lassen?», «Was passiert mit meiner<br />

Aufenthaltsbewilligung?»<br />

- In einer weiteren Beratungssituation hatte eine schwangere Doktorandin der Universität<br />

Zürich aufgr<strong>und</strong> des (zurzeit immer noch) knappen Angebotes an Krippenplätzen<br />

Mühe, einen Betreuungsplatz zu finden. Da die Abteilung Gleichstellung<br />

über sogenannte «Jokerplätze» (sechs Plätze pro Jahr) für die Kindertagesstätten<br />

der Stiftung kihz (Kinderbetreuung im Hochschulraum Zürich) verfügt, konnte sie<br />

der Betroffenen zu einem Krippenplatz verhelfen.<br />

Die Probleme, welche an die Beratungsstelle herangetragen werden, sind vielfältig <strong>und</strong><br />

kommen von Mitarbeitenden <strong>und</strong> von Studierenden. Die Erfahrung zeigt, dass es sich<br />

oft um individuelle <strong>und</strong> mehrschichtige Probleme handelt. Meist können auf das Individuum<br />

zugeschnittene Lösungen gef<strong>und</strong>en werden. Manchmal ist auch juristisches<br />

Know-how nötig; dann werden die betroffenen Personen an geeignete Stellen weiterverwiesen;<br />

dies können interne oder externe Expertinnen, Experten sein, z. B. Juristinnen<br />

– namentlich die kantonale Schlichtungsstelle nach Gleichstellungsgesetz.<br />

Aus Sicht von Iris Rothäusler, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Abteilung Gleichstellung,<br />

u.a. zuständig für Fragestellungen zur Vereinbarkeit von Beruf, Studium <strong>und</strong><br />

Familie, sollte der Informationsbedarf mindestens durch Merkblätter <strong>und</strong> Internetseiten<br />

abgedeckt werden, um die Vereinbarkeit von Beruf, Studium <strong>und</strong> Familie zu fördern.<br />

Beratungs- <strong>und</strong> Informationsleistungen können auch im Rahmen von spezifischen<br />

Veranstaltungsangeboten (z.B. Kurse, Workshops) oder durch Informationen an<br />

Einführungsveranstaltungen für Mitarbeitende oder Studierende erbracht werden.<br />

4.3.2. Information <strong>und</strong> Kommunikation extern<br />

Ziel der externen Information <strong>und</strong> Kommunikation ist es, hochschulexterne Adressatinnen<br />

<strong>und</strong> Adressaten zum Thema Familienfre<strong>und</strong>lichkeit einer Organisation über bestimmte<br />

Kanäle (Presseinformation, Newsletter etc.) zu informieren. Zur externen<br />

Kommunikation kann gehören, dass sich eine Organisation z.B. in (externen) Projekten<br />

oder an Veranstaltungen zum Thema Vereinbarkeit von Beruf/Studium <strong>und</strong> Familie<br />

engagiert. Externe Kommunikation geht einher mit der Sensibilisierung der Öffentlich-<br />

<strong>Familienfre<strong>und</strong>liche</strong> <strong>Hochschulen</strong>: <strong>Handlungsfelder</strong> <strong>und</strong> Praxisbeispiele 51/128<br />

Carmen Lack, Nathalie Amstutz, Ursula Meyerhofer

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