Familienfreundliche Hochschulen: Handlungsfelder und ...
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Praxisbeispiel: Beratung zum Thema Vereinbarkeit von Beruf, Studium <strong>und</strong> Familie der<br />
Abteilung Gleichstellung der Universität Zürich<br />
Beitrag mit Unterstützung von Iris Rothäusler, wissenschaftliche Mitarbeiterin der<br />
Abteilung Gleichstellung der Universität Zürich.<br />
An die Abteilung Gleichstellung der Universität Zürich gelangen u.a. auch Fragen zur<br />
Vereinbarkeit von Beruf, Studium <strong>und</strong> Familie. Sie werden von einer für diese Thematik<br />
zuständigen Mitarbeiterin bearbeitet, die über das B<strong>und</strong>esprogramm Chancengleichheit<br />
finanziert wird.<br />
Zur Veranschaulichung werden von mehreren beschriebenen Beratungssituationen<br />
zwei kurz dargestellt:<br />
- Eine ausländische Bachelor-Studentin benötigte verschiedene Informationen aufgr<strong>und</strong><br />
ihrer Schwangerschaft. Dabei ging es aufgr<strong>und</strong> ihrer Situation u.a. um die<br />
Fragen «Wie lange kann ich mich beurlauben lassen?», «Was passiert mit meiner<br />
Aufenthaltsbewilligung?»<br />
- In einer weiteren Beratungssituation hatte eine schwangere Doktorandin der Universität<br />
Zürich aufgr<strong>und</strong> des (zurzeit immer noch) knappen Angebotes an Krippenplätzen<br />
Mühe, einen Betreuungsplatz zu finden. Da die Abteilung Gleichstellung<br />
über sogenannte «Jokerplätze» (sechs Plätze pro Jahr) für die Kindertagesstätten<br />
der Stiftung kihz (Kinderbetreuung im Hochschulraum Zürich) verfügt, konnte sie<br />
der Betroffenen zu einem Krippenplatz verhelfen.<br />
Die Probleme, welche an die Beratungsstelle herangetragen werden, sind vielfältig <strong>und</strong><br />
kommen von Mitarbeitenden <strong>und</strong> von Studierenden. Die Erfahrung zeigt, dass es sich<br />
oft um individuelle <strong>und</strong> mehrschichtige Probleme handelt. Meist können auf das Individuum<br />
zugeschnittene Lösungen gef<strong>und</strong>en werden. Manchmal ist auch juristisches<br />
Know-how nötig; dann werden die betroffenen Personen an geeignete Stellen weiterverwiesen;<br />
dies können interne oder externe Expertinnen, Experten sein, z. B. Juristinnen<br />
– namentlich die kantonale Schlichtungsstelle nach Gleichstellungsgesetz.<br />
Aus Sicht von Iris Rothäusler, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Abteilung Gleichstellung,<br />
u.a. zuständig für Fragestellungen zur Vereinbarkeit von Beruf, Studium <strong>und</strong><br />
Familie, sollte der Informationsbedarf mindestens durch Merkblätter <strong>und</strong> Internetseiten<br />
abgedeckt werden, um die Vereinbarkeit von Beruf, Studium <strong>und</strong> Familie zu fördern.<br />
Beratungs- <strong>und</strong> Informationsleistungen können auch im Rahmen von spezifischen<br />
Veranstaltungsangeboten (z.B. Kurse, Workshops) oder durch Informationen an<br />
Einführungsveranstaltungen für Mitarbeitende oder Studierende erbracht werden.<br />
4.3.2. Information <strong>und</strong> Kommunikation extern<br />
Ziel der externen Information <strong>und</strong> Kommunikation ist es, hochschulexterne Adressatinnen<br />
<strong>und</strong> Adressaten zum Thema Familienfre<strong>und</strong>lichkeit einer Organisation über bestimmte<br />
Kanäle (Presseinformation, Newsletter etc.) zu informieren. Zur externen<br />
Kommunikation kann gehören, dass sich eine Organisation z.B. in (externen) Projekten<br />
oder an Veranstaltungen zum Thema Vereinbarkeit von Beruf/Studium <strong>und</strong> Familie<br />
engagiert. Externe Kommunikation geht einher mit der Sensibilisierung der Öffentlich-<br />
<strong>Familienfre<strong>und</strong>liche</strong> <strong>Hochschulen</strong>: <strong>Handlungsfelder</strong> <strong>und</strong> Praxisbeispiele 51/128<br />
Carmen Lack, Nathalie Amstutz, Ursula Meyerhofer