Familienfreundliche Hochschulen: Handlungsfelder und ...
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Praxisbeispiel: Kindertagesstätte «Uni-Kita» der Universität Bern<br />
Beitrag mit Unterstützung von Claudia Willen, Koordinatorin Projekte B<strong>und</strong>esprogramm<br />
«Chancengleichheit», Abteilung für die Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong> Männern<br />
der Universität Bern.<br />
Auf Initiative des Vereins Bernischer Akademikerinnen VBA <strong>und</strong> der StudentInnenschaft<br />
der Universität Bern SUB wurde 1996 die Kindertagesstätte der Universität<br />
Bern gegründet. Sie ist privatrechtlich organisiert <strong>und</strong> wird getragen vom Verein Kindertagesstätte<br />
der Universität Bern. Der Verein verfolgt das Ziel, möglichst vielen Universitätsangehörigen<br />
mit kleinen Kindern, insbesondere Studierenden <strong>und</strong> wissenschaftlichen<br />
Nachwuchskräften, Familie <strong>und</strong> Studium bzw. Beruf vereinbaren zu helfen.<br />
Er übernimmt somit Aufgaben, die sowohl für die Förderung des wissenschaftlichen<br />
Nachwuchses als auch für die Attraktivität der Universität als zeitgemässer Arbeitgeberin<br />
wesentlich sind. Eltern, die ihre Kinder in der «Uni-Kita» betreuen lassen<br />
wollen, schreiben sich auf der Warteliste ein <strong>und</strong> treten dem Verein Kindertagesstätte<br />
der Universität Bern bei (Mitgliederbeitrag von CHF 40/Jahr). Der Mitgliederbeitrag<br />
wird jährlich eingefordert. Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte durch Elternbeiträge<br />
(50%), 25% beträgt der Beitrag des Kantons, 25% der Sozialbeitrag der Universität<br />
Bern. Das Betreuungsgeld, welches Eltern bezahlen, wird nach dem gesamten Bruttoeinkommen<br />
der Eltern festgesetzt (Löhne, Stipendien <strong>und</strong> andere regelmässige Einkommen).<br />
Für das zweite gleichzeitig in der Kindertagesstätte betreute Kind betragen<br />
die Kosten 50%, für das dritte <strong>und</strong> jedes weitere Kind 25% der Ansätze. Zurzeit teilen<br />
sich 114 Kinder r<strong>und</strong> 47 Plätze. Knapp 40% der Plätze sind besetzt durch Kinder von<br />
Studierenden, jeweils r<strong>und</strong> ein Fünftel durch Kinder von Doktorierenden <strong>und</strong> von Dozierenden<br />
<strong>und</strong> 10% durch Kinder von Verwaltungsangestellten. (Weitere Informationen<br />
unter: www.unikita.ch)<br />
Praxisbeispiel: «Unikrippe» der Universität Freiburg<br />
Beitrag mit Unterstützung von Helene Füger, Gleichstellungsverantwortliche der Universität<br />
Freiburg.<br />
Die «Unikrippe» der Universität Freiburg wird von einem Verein betrieben. Sie steht<br />
prioritär Angehörigen (Studierenden <strong>und</strong> Angestellten) der Universitätsgemeinschaft<br />
offen, die in Freiburg oder in den umliegenden Gemeinden wohnen, die sich an der<br />
Subvention beteiligen. Die Unikrippe hat 40 Plätze. Eine Aufnahme ist für Kinder ab<br />
dem Alter von 4 Monaten möglich. Die Krippe ist als städtische Krippe anerkannt <strong>und</strong><br />
erhält Subventionen der öffentlichen Hand. Die Subventionen belaufen sich auf 14% des<br />
Budgets der Krippe <strong>und</strong> rechtfertigen die prioritäre Aufnahmeregelung. (Weitere Informationen<br />
unter www.unifr.ch/krippe oder www.unikrippe.ch; vgl. auch Praxisbeispiel<br />
«Pilotprojekt Rotkäppchendienst», S. 89)<br />
Einige <strong>Hochschulen</strong>, darunter auch Fachhochschulen, haben sich mit regional nahen<br />
<strong>Hochschulen</strong> zur Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten zusammengeschlossen:<br />
<strong>Familienfre<strong>und</strong>liche</strong> <strong>Hochschulen</strong>: <strong>Handlungsfelder</strong> <strong>und</strong> Praxisbeispiele 82/128<br />
Carmen Lack, Nathalie Amstutz, Ursula Meyerhofer