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Familienfreundliche Hochschulen: Handlungsfelder und ...

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4.10.3. Flexibilisierung von Prüfungs- <strong>und</strong> Leistungsnachweisordnungen <strong>und</strong><br />

E-Learning<br />

Wie sich in dem Praxisbeispiel S. 94 (Erfahrungen von Studentinnen mit einem auf die<br />

Familienbegleitung ausgerichteten Teilzeitstudiengang an der Fachhochschule Nordwestschweiz)<br />

<strong>und</strong> auch im Praxisbeispiel S. 53 (Interviews mit Müttern an der Universität<br />

Genf) zeigt, kann die Flexibilisierung von Regelungen zu Prüfungen oder Leistungsnachweisen<br />

eine Entlastung von Studierenden mit Betreuungspflichten bedeuten.<br />

Die erwähnte deutsche Studie im Universitätsbereich (Pegel, 2008) bestätigt, dass eine<br />

solche Flexibilisierung ein Bedürfnis von Studierenden mit Kind(ern) ist. Damit ist ausdrücklich<br />

nicht eine Reduzierung von Anforderungen, sondern eben z.B. die Verlängerung<br />

von Abgabefristen für Arbeiten oder flexiblere Lösungen von Ersatzleistungen oder<br />

adäquate Zeiträume für Praktika gemeint (die während der üblichen Betreuungszeiten<br />

von Betreuungseinrichtungen stattfinden).<br />

<strong>Familienfre<strong>und</strong>liche</strong> <strong>Hochschulen</strong> flexibilisieren daher idealerweise die Prüfungs- <strong>und</strong><br />

Leistungsnachweisordnungen so weit wie möglich. Dazu gehört z.B. Folgendes:<br />

- Eine Studentin kann im Zeitraum des Mutterschutzes wählen, ob sie an einer Prüfung<br />

teilnimmt oder eine Prüfung erst während des anschliessenden Urlaubssemesters<br />

absolviert.<br />

- Die attestierte Krankheit eines Kindes sollte als Gr<strong>und</strong> für das Nichtantreten einer<br />

Prüfung anerkannt werden.<br />

- Die Belastung durch Elternschaft kann ebenfalls als Gr<strong>und</strong> für die Verlängerung der<br />

Abgabefristen von schriftlichen Arbeiten anerkannt werden.<br />

- In einem Urlaubssemester, das zu Beginn einer Elternschaft in Anspruch genommen<br />

wird, kann es studierenden Eltern ermöglicht werden, diejenigen Prüfungen zu<br />

absolvieren, die sie aus vorherigen Semestern nachholen oder wiederholen müssen.<br />

- Bei der Bestimmung von Prüfungsnachholterminen könnten die Terminwünsche<br />

von Eltern berücksichtigt werden.<br />

- Für Studentinnen während der Schwangerschaft <strong>und</strong> der Stillzeit kann die Möglichkeit<br />

eines Leistungsausgleichs geschaffen werden, der ausgefallene Leistungen in<br />

Praktika kompensiert, zum Beispiel in Form einer Hausarbeit; dies verhindert eine<br />

unnötige Verzögerung des Studiums für die Betroffenen.<br />

- Auch andere Ausfallzeiten wie zu viele Fehltermine (bei Anwesenheitspflicht) können<br />

in begrenztem Umfang durch derartige Ausgleichsmassnahmen nach vorheriger<br />

Absprache kompensiert werden.<br />

Aus der Praxis der Schweizer <strong>Hochschulen</strong><br />

Die Recherche bei Schweizer <strong>Hochschulen</strong> zeigt, dass teilweise – aber durchaus nicht<br />

immer – Betreuungs-/Familienpflichten explizit in Bestimmungen zu Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnungen<br />

verankert sind. Gef<strong>und</strong>en wurde am häufigsten, dass gewisse Verpflichtungen/Ereignisse<br />

im Zusammenhang mit der Familie als Entschuldigung oder<br />

Verschiebungsgründe für Leistungsnachweise/-kontrollen sowie als Gr<strong>und</strong> für die Zulassung<br />

zu Nachholprüfungen festgehalten werden. Als Gründe benannt, die in der<br />

Auslegung einigen Spielraum lassen, werden dabei «familiäre Ereignisse», die «Wahrnehmung<br />

von nicht delegierbaren Familienpflichten» oder «Betreuungspflichten bei<br />

nächsten Familienangehörigen». Spezifisch erwähnt werden oft Schwangerschaft, Geburt<br />

<strong>und</strong> Elternschaft. Zu vermerken ist, dass diese Ereignisse meist belegt (z.B. durch<br />

Arztzeugnis) werden müssen <strong>und</strong> die Regelungen nur durch Einhaltung gewisser Prozesse<br />

(vorzeitige Voranmeldung, Gesuch, nachträglicher Antrag etc.) in Anspruch ge-<br />

<strong>Familienfre<strong>und</strong>liche</strong> <strong>Hochschulen</strong>: <strong>Handlungsfelder</strong> <strong>und</strong> Praxisbeispiele 98/128<br />

Carmen Lack, Nathalie Amstutz, Ursula Meyerhofer

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