Familienfreundliche Hochschulen: Handlungsfelder und ...
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cherweise sind die Beiträge, die Eltern insbesondere zur Regelbetreuung leisten, einkommensabhängig<br />
gestaltet.<br />
Im Folgenden werden einige Möglichkeiten zur Finanzierungsunterstützung bei gewissen<br />
Betreuungsangeboten dargestellt, die von Schweizer <strong>Hochschulen</strong> praktiziert werden:<br />
Praxisbeispiele: Kinderbetreuungsfonds der Fachhochschule FHS St. Gallen<br />
Beitrag verfasst von Ursula Graf, Fachstelle Chancengleichheit der FHS St. Gallen,<br />
Hochschule für Angewandte Wissenschaften.<br />
Verschiedene von der FHS im Rahmen der familienergänzenden Kinderbetreuung geschaffene<br />
Beratungs- <strong>und</strong> Dienstleistungsangebote sind weiter oben beschrieben (Praxisbeispiel<br />
S. 53).<br />
Neben diesen Angeboten, welche die Rahmenbedingungen für Frauen <strong>und</strong> Männer mit<br />
Kindern an der Hochschule verbessern, bietet die Hochschule nun auch eine finanzielle<br />
Unterstützung an. Zu diesem Zweck hat sie einen Kinderbetreuungsfonds eingerichtet.<br />
Der Kinderbetreuungsfonds verfolgt drei Zielsetzungen:<br />
- Er schafft günstige Rahmenbedingungen, damit Studieninteressierte mit Kindern<br />
ein Studium an der FHS St. Gallen aufnehmen können.<br />
- Er bietet Unterstützung, damit Studierenden mit Kindern das Studium erleichtert<br />
wird.<br />
- Er sorgt für familienfre<strong>und</strong>liche Rahmenbedingungen, damit Mitarbeitende mit<br />
Kindern im Einklang mit ihren familiären Bedürfnissen weiter an der FHS St. Gallen<br />
arbeiten können <strong>und</strong> ihre Arbeitsstelle nicht aufgeben müssen.<br />
Verwendungszweck: Mit dem Fonds können Kinderbetreuungsplätze für Studierende<br />
<strong>und</strong> FHS-Angehörige eingerichtet oder konkrete Massnahmen umgesetzt werden, damit<br />
sich Familie <strong>und</strong> Studium bzw. Beruf besser vereinbaren lassen. In Notfallsituationen<br />
kann auch eine Finanzhilfe an die Kinderbetreuungskosten ausgerichtet werden.<br />
Inanspruchnahme der Finanzierungsbeihilfe: Bei der Finanzierungsbeihilfe handelt es<br />
sich um eine Unterstützungsleistung, mit der Notfallsituationen überbrückt werden:<br />
z.B. damit nach einer Geburt das Studium nicht abgebrochen werden muss oder wenn<br />
eine Kinderbetreuung nötig ist, um das Studium zu beenden, bzw. wenn aufgr<strong>und</strong> der<br />
Kinderbetreuungssituation ein finanzieller Engpass entsteht. Mitarbeitenden kann in<br />
Notfällen ein Darlehen aus dem Kinderbetreuungsfonds gewährt werden. Zur Abklärung<br />
der persönlichen Situation sind ein Gespräch <strong>und</strong> ein schriftliches Gesuch notwendig.<br />
Finanzierungsquellen: Der Fonds wird aus finanziellen Mitteln der FHS St. Gallen für<br />
die Kinderbetreuung <strong>und</strong> aus Sponsoringbeiträgen gespeist.<br />
Die Einrichtung des Kinderbetreuungsfonds ist das Ergebnis eines mehrjährigen Entwicklungsprozesses,<br />
der nicht zuletzt durch konkrete Anliegen von Studierenden mit<br />
Kindern begünstigt wurde. Damit profiliert sich die FHS St. Gallen als familienfre<strong>und</strong>liche<br />
Hochschule <strong>und</strong> stärkt ihr positives Image in der Öffentlichkeit (weitere Informationen<br />
unter:<br />
www.fhsg.ch/kinderbetreuung, kinderbetreuung@fhsg.ch).<br />
<strong>Familienfre<strong>und</strong>liche</strong> <strong>Hochschulen</strong>: <strong>Handlungsfelder</strong> <strong>und</strong> Praxisbeispiele 88/128<br />
Carmen Lack, Nathalie Amstutz, Ursula Meyerhofer