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Familienfreundliche Hochschulen: Handlungsfelder und ...

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cherweise sind die Beiträge, die Eltern insbesondere zur Regelbetreuung leisten, einkommensabhängig<br />

gestaltet.<br />

Im Folgenden werden einige Möglichkeiten zur Finanzierungsunterstützung bei gewissen<br />

Betreuungsangeboten dargestellt, die von Schweizer <strong>Hochschulen</strong> praktiziert werden:<br />

Praxisbeispiele: Kinderbetreuungsfonds der Fachhochschule FHS St. Gallen<br />

Beitrag verfasst von Ursula Graf, Fachstelle Chancengleichheit der FHS St. Gallen,<br />

Hochschule für Angewandte Wissenschaften.<br />

Verschiedene von der FHS im Rahmen der familienergänzenden Kinderbetreuung geschaffene<br />

Beratungs- <strong>und</strong> Dienstleistungsangebote sind weiter oben beschrieben (Praxisbeispiel<br />

S. 53).<br />

Neben diesen Angeboten, welche die Rahmenbedingungen für Frauen <strong>und</strong> Männer mit<br />

Kindern an der Hochschule verbessern, bietet die Hochschule nun auch eine finanzielle<br />

Unterstützung an. Zu diesem Zweck hat sie einen Kinderbetreuungsfonds eingerichtet.<br />

Der Kinderbetreuungsfonds verfolgt drei Zielsetzungen:<br />

- Er schafft günstige Rahmenbedingungen, damit Studieninteressierte mit Kindern<br />

ein Studium an der FHS St. Gallen aufnehmen können.<br />

- Er bietet Unterstützung, damit Studierenden mit Kindern das Studium erleichtert<br />

wird.<br />

- Er sorgt für familienfre<strong>und</strong>liche Rahmenbedingungen, damit Mitarbeitende mit<br />

Kindern im Einklang mit ihren familiären Bedürfnissen weiter an der FHS St. Gallen<br />

arbeiten können <strong>und</strong> ihre Arbeitsstelle nicht aufgeben müssen.<br />

Verwendungszweck: Mit dem Fonds können Kinderbetreuungsplätze für Studierende<br />

<strong>und</strong> FHS-Angehörige eingerichtet oder konkrete Massnahmen umgesetzt werden, damit<br />

sich Familie <strong>und</strong> Studium bzw. Beruf besser vereinbaren lassen. In Notfallsituationen<br />

kann auch eine Finanzhilfe an die Kinderbetreuungskosten ausgerichtet werden.<br />

Inanspruchnahme der Finanzierungsbeihilfe: Bei der Finanzierungsbeihilfe handelt es<br />

sich um eine Unterstützungsleistung, mit der Notfallsituationen überbrückt werden:<br />

z.B. damit nach einer Geburt das Studium nicht abgebrochen werden muss oder wenn<br />

eine Kinderbetreuung nötig ist, um das Studium zu beenden, bzw. wenn aufgr<strong>und</strong> der<br />

Kinderbetreuungssituation ein finanzieller Engpass entsteht. Mitarbeitenden kann in<br />

Notfällen ein Darlehen aus dem Kinderbetreuungsfonds gewährt werden. Zur Abklärung<br />

der persönlichen Situation sind ein Gespräch <strong>und</strong> ein schriftliches Gesuch notwendig.<br />

Finanzierungsquellen: Der Fonds wird aus finanziellen Mitteln der FHS St. Gallen für<br />

die Kinderbetreuung <strong>und</strong> aus Sponsoringbeiträgen gespeist.<br />

Die Einrichtung des Kinderbetreuungsfonds ist das Ergebnis eines mehrjährigen Entwicklungsprozesses,<br />

der nicht zuletzt durch konkrete Anliegen von Studierenden mit<br />

Kindern begünstigt wurde. Damit profiliert sich die FHS St. Gallen als familienfre<strong>und</strong>liche<br />

Hochschule <strong>und</strong> stärkt ihr positives Image in der Öffentlichkeit (weitere Informationen<br />

unter:<br />

www.fhsg.ch/kinderbetreuung, kinderbetreuung@fhsg.ch).<br />

<strong>Familienfre<strong>und</strong>liche</strong> <strong>Hochschulen</strong>: <strong>Handlungsfelder</strong> <strong>und</strong> Praxisbeispiele 88/128<br />

Carmen Lack, Nathalie Amstutz, Ursula Meyerhofer

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