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Familienfreundliche Hochschulen: Handlungsfelder und ...

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4.6.2. Zeitsouveränität: Flexibilisierung der Arbeitszeit<br />

Unter Zeitsouveränität ist die flexible Handhabung von An- bzw. Abwesenheitszeiten<br />

während der laufenden Erwerbstätigkeit zu verstehen. Durch flexiblere Arbeitszeiten<br />

werden für die Mitarbeitenden Möglichkeiten zur Mitgestaltung der eigenen Arbeitszeit<br />

<strong>und</strong> damit der besseren Vereinbarkeit von Arbeit, Familie <strong>und</strong> Freizeit eröffnet.<br />

Im wissenschaftlichen Bereich werden die Arbeitszeiten in den einzelnen Arbeitsgruppen<br />

bzw. Projektteams oft ausgehandelt. Dagegen gelten für das nicht wissenschaftliche<br />

Personal häufig feste Anwesenheitszeiten. Sie können zu organisatorischen Schwierigkeiten<br />

führen, wenn Betreuungszeiten (<strong>und</strong> dazugehörige Wegzeiten) schwierig in Einklang<br />

zu bringen sind. Zudem ist bei kurzfristig auftretenden Änderungen meist die Erlaubnis<br />

der oder des Vorgesetzten erforderlich (vgl. z.B. Kuark, 2003).<br />

Die Arbeitszeit kann durch unterschiedliche Rahmenbedingungen flexibel gestaltet werden,<br />

z.B. durch Gleitzeit- oder Jahresarbeitszeitmodelle; dazu gehört auch die Handhabung<br />

der Überzeit.<br />

Gleitzeitmodelle beinhalten in der Regel Kernarbeitszeiten mit flexiblen Anfangs- <strong>und</strong><br />

Endzeiten, die Gestaltungsspielräume ermöglichen, um Anforderungen des Arbeitsbereichs<br />

mit den Familienpflichten der Mitarbeitenden in Einklang zu bringen. Ein hohes<br />

Mass an Mitsprache bei den individuellen Arbeitseinsätzen <strong>und</strong> die Berücksichtigung<br />

unterschiedlicher Bedürfnisse von Mitarbeitenden mit Familienpflichten ist dabei eine<br />

wichtige Voraussetzung. In gut funktionierenden Teams kann eine Absprache betreffend<br />

Arbeitszeiten auch selbstständig gestaltet werden.<br />

Jahresarbeitszeitmodelle bieten sich an, da das akademische Jahr aus wiederkehrenden<br />

Phasen mit hoher <strong>und</strong> geringerer Arbeitsauslastung besteht. In Phasen hoher<br />

Arbeitsauslastung wird ein Zeitguthaben angespart, das in weniger belastenden Phasen<br />

durch Freizeit oder Teilzeitarbeit wieder ausgeglichen werden kann. Dadurch lässt sich<br />

die Arbeitseffizienz, aber auch die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />

erhöhen, wenn ihre Einsatzbereitschaft durch einen späteren Gewinn an Familienzeit<br />

belohnt wird. Als Beispiel seien hier die Studierendensekretariate angeführt, in denen<br />

u.a. während der Immatrikulations-/Anmelde- <strong>und</strong> Rückmeldephasen die Arbeitsbelastung<br />

sprunghaft ansteigt. Solchen Arbeitsbelastungsschwankungen unterliegen aber<br />

natürlich die Mitarbeitenden in anderen Hochschulbereichen.<br />

Die Handhabung der Überzeit muss ebenfalls berücksichtigt werden, z.B. gerade<br />

dann, wenn keine Jahresarbeitszeit oder «nur» Gleitzeit als Flexibilisierungsmöglichkeit<br />

zur Verfügung steht. Das schweizerische Arbeitsgesetz hält diesbezüglich fest, dass Beschäftigten<br />

mit Kindern bis zu 15 Jahren Überst<strong>und</strong>en nur mit ihrem Einverständnis<br />

auferlegt werden dürfen (ArG Art. 36.3).<br />

4.6.3. Gestaltung Arbeits- <strong>und</strong> Ruhezeiten<br />

Im schweizerischen Arbeitsgesetz sind in Bezug auf die Mutterschaft diverse Regelungen<br />

zu Ges<strong>und</strong>heitsschutz sowie Arbeits- <strong>und</strong> Ruhezeiten definiert (vgl.<br />

www.seco.admin.ch/Themen/Arbeit/Arbeitnehmerschutz/Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen).<br />

Sie können als minimale Anforderungen an eine familienfre<strong>und</strong>liche Hochschule gesehen<br />

werden.<br />

- Betreffend Überst<strong>und</strong>en ist z.B. festgelegt (ArGV 1 Art. 60 Abs. 1), dass während der<br />

Schwangerschaft keine Überst<strong>und</strong>en geleistet werden dürfen.<br />

- Während der Schwangerschaft muss die Möglichkeit bestehen, sich in den Pausen in<br />

einem Ruheraum mit Liege hinzulegen <strong>und</strong> auszuruhen. Ab dem vierten Schwan-<br />

<strong>Familienfre<strong>und</strong>liche</strong> <strong>Hochschulen</strong>: <strong>Handlungsfelder</strong> <strong>und</strong> Praxisbeispiele 63/128<br />

Carmen Lack, Nathalie Amstutz, Ursula Meyerhofer

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