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Erbliche Defekte und Dispositionen beim Pferd - Vetsuisse-Fakultät ...

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Der Einsatz von Repellentien <strong>und</strong> entsprechender Schutzkleidung (Ekzemerdecken) reduziert<br />

die Aktivität der blutsaugenden Insekten. Durch die lokale Applikation <strong>und</strong> orale<br />

Verabreichung von Glukokortikoiden in wohlbemessener Dosierung kann eine bereits<br />

manifeste klinische Symptomatik deutlich abgeschwächt werden (SCHÄFER et al. 1999,<br />

REES 2004). Es existieren zahlreiche Ansätze einer ursächlichen Therapie wie beispielsweise<br />

auf immunologischer Basis, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber noch keinen<br />

reproduzierbaren Erfolg sicherstellen können.<br />

3.4.1.6 Tierschutzrechtliche Bewertung <strong>und</strong> mögliche zuchthygienische Maßnahmen<br />

Die Frage nach der Tierschutzrelevanz des Sommerekzems verlangt vom Betrachter<br />

besondere Aufmerksamkeit, da sich <strong>Pferd</strong>e in ihrer Art <strong>und</strong> Weise, mangelndes Wohlbefinden<br />

oder Schmerzen zu äußern, deutlich von anderen Spezies unterscheiden. Nach PICK <strong>und</strong><br />

PICK (1997) sollte eine sich dem Betrachter wenig offensichtlich präsentierende<br />

Schmerzäußerung (zum Beispiel ausbleibende Lautäußerung) nicht dazu verleiten, den<br />

Schmerz, den ein solches Individuum empfindet, als gering einzustufen. Ein hochgradig am<br />

Sommerekzem erkranktes <strong>Pferd</strong>, welches sich, durch massiven Juckreiz getrieben, die Haut<br />

bis auf „das rohe Fleisch“ abscheuert, wird gewiss in erheblichem Umfang leiden. Für das<br />

betroffene Individuum erscheint im Sinne des Tierschutzgesetzes eine angemessene Therapie<br />

unumgänglich <strong>und</strong> durchaus effektiv möglich (SCHÄFER et al. 1999, REES 2004).<br />

Die Erblichkeit dieser Erkrankung wird zwar stark angenommen, jedoch steht der Nachweis<br />

noch aus (OLDRUITENBORG-OOSTERBAAN 1987, MARTI et al. 1992). Dies ist<br />

hinsichtlich der Durchführung zuchthygienischer Maßnahmen für die tierschutzrechtliche<br />

Bewertung des Sommerekzems von Bedeutung. Solange die Erblichkeit dieser Erkrankung<br />

nicht nachgewiesen wird, können züchterische Maßnahmen auf Gr<strong>und</strong>lage des<br />

Tierschutzgesetzes nur schwer durchgesetzt werden. Dennoch enthebt dieser Sachverhalt<br />

Tierärzte <strong>und</strong> Züchter nicht ihrer tierschützerischen Verantwortung. Durch umfassende<br />

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