Erbliche Defekte und Dispositionen beim Pferd - Vetsuisse-Fakultät ...
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4.3 Tierschutzrechtliche Aspekte der <strong>Pferd</strong>ezucht<br />
4.3.1 Das Tierschutzgesetz in Deutschland als Gr<strong>und</strong>lage der Bewertung von erblichen<br />
<strong>Defekte</strong>n <strong>und</strong> <strong>Dispositionen</strong><br />
Seit dem 17. Mai 2002 ist der Tierschutz in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland als Staatsziel<br />
Bestandteil des Gr<strong>und</strong>gesetzes. Vor dieser Änderung des Gr<strong>und</strong>gesetzes rangierten<br />
dementsprechend die im Tierschutzgesetz verankerten Rechte hinter den Rechten des<br />
Gr<strong>und</strong>gesetzes wie beispielsweise der Freiheit der Wissenschaft, der Kunst oder der Religion.<br />
Das mögliche Konfliktpotential durch eventuelle Interessenkonflikte innerhalb des<br />
Gr<strong>und</strong>gesetzes soll an dieser Stelle nicht weiter thematisiert werden. Vielmehr soll<br />
verdeutlicht werden, dass diese Gr<strong>und</strong>gesetzänderung auch Konsequenzen für künftige<br />
Veränderungen der gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen innerhalb des Bereichs der Tierzucht hat.<br />
Mit der Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung wurden die Rechtsebenen zwischen<br />
den unterschiedlichen Interessen der Tiernutzung <strong>und</strong> dem Anspruch von Tieren auf den<br />
Schutz vor Schmerzen,<br />
Leiden oder Schäden angeglichen. Die Herleitung der<br />
verfassungsrechtlichen Absicherung des Tierschutzes aus dem bereits in Artikel 20a<br />
Gr<strong>und</strong>gesetz geregelten Schutz der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen war bislang unzulänglich,<br />
da der Schutz des einzelnen Tieres vor vermeidbaren Leiden, Schäden oder Schmerzen nicht<br />
erfasst wurde. Für den Gesetzgeber wurden mit der Verankerung des Tierschutzes in der<br />
Verfassung die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen geschaffen, die im Tierschutzgesetz hoch gesteckten<br />
Ziele, Leben <strong>und</strong> Wohlbefinden der Tiere aus der Verantwortung des Menschen heraus zu<br />
schützen, effizienter umzusetzen, um der Mitgeschöpflichkeit <strong>und</strong> dem Schutzbedürfnis des<br />
Tieres in verantwortungsvollem, angemessenen Rahmen Rechnung zu tragen. Diese<br />
erweiterten Möglichkeiten der Tierschutzgesetzgebung sollten sich nicht nur auf<br />
allgemeingültige Rechtsvorschriften erstrecken, sondern auch detailliert auf die spezifischen<br />
Voraussetzungen, Anforderungen <strong>und</strong> Bedürfnisse einzelner Spezies eingehen. Dies gilt<br />
selbstverständlich auch für den in dieser Arbeit thematisierten Bereich der <strong>Pferd</strong>ezucht <strong>und</strong><br />
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