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Erbliche Defekte und Dispositionen beim Pferd - Vetsuisse-Fakultät ...

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Mit den Tierschutzgesetzen der in dieser Arbeit berücksichtigten Staaten existieren<br />

gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen, die den tierschutzrechtlichen Rahmen für die Tierzucht bildet. Dieser<br />

Rahmen muss jedoch im Hinblick auf die einzelnen, bereits als erblich bestätigten <strong>Defekte</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Dispositionen</strong> inhaltlich gefüllt werden. Hierfür sollten entsprechende Verordnungen <strong>und</strong><br />

Richtlinien durch unabhängige Fachleute erstellt werden, die objektive Kriterien zur<br />

Bewertung von Erberkrankungen liefern <strong>und</strong> angemessene zuchthygienische Maßnahmen<br />

festlegen. Die Verpflichtung, die entsprechenden Verordnungen zu vollziehen, muss hierbei<br />

den <strong>Pferd</strong>ezuchtverbänden zukommen. Diese wiederum sollten im Rahmen regelmäßiger<br />

amtlicher Kontrollen durch unabhängige Institutionen unter Beweis stellen, dass sie den<br />

tierschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die rechtliche Basis aller <strong>Pferd</strong>ezuchten ist<br />

üblicherweise in den Satzungen <strong>und</strong> Zuchtprogrammen festgelegt. Zwar berücksichtigen<br />

einige wenige Zuchtverbände bestimmte Erberkrankungen, beispielsweise hinsichtlich der<br />

Körung von Deckhengsten, jedoch kann keine der hier dargestellten Satzungen dem<br />

Rechtsanspruch des Tierschutzgesetzes genügen. So sollten bereits als erblich bekannte <strong>und</strong><br />

bestätigte Erkrankungen zwingend in den Zuchtprogrammen aufgeführt werden <strong>und</strong> je nach<br />

zugr<strong>und</strong>e liegendem Erbgang nicht nur betroffene Deckhengste, sondern gegebenenfalls auch<br />

Zuchtstuten aus der Zucht ausgeschlossen werden. Folgende Erkrankungen sind bereits als<br />

erblich bestätigt <strong>und</strong> erscheinen in ihrer möglichen klinischen Ausprägung ausreichend<br />

tierschutzrelevant, um in der tierärztlichen Arbeit <strong>und</strong> ebenso in den Zuchtprogrammen der<br />

einzelnen <strong>Pferd</strong>ezuchtverbände berücksichtigt werden zu müssen:<br />

Osteochondrosis dissecans Sehnenstelzfuß des Fohlens Podotrochlose-Syndrom<br />

Spat<br />

Hyperkaliämische<br />

periodische Paralyse<br />

Letales Weißes-Fohlen-<br />

Syndrom<br />

Darüber hinaus sollten solche Erkrankungen mit unbewiesener, aber stark angenommener<br />

erblicher Beteiligung wie beispielsweise Kehlkopfpfeifen, Allergisches Sommerekzem,<br />

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