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Jahresbericht 2007 - Cusanuswerk

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Bildungsveranstaltungen<br />

Graduiertentagung III<br />

Thema:<br />

Transplantationsmedizin<br />

Zeit: 7. bis 11. November <strong>2007</strong><br />

Ort:<br />

Schönburg, Oberwesel<br />

Teilnehmer/innen: 20<br />

Geistliche Begleitung: P. Dr. Cosmas Hoffmann OSB<br />

Leitung:<br />

Dr. Ingrid Reul<br />

„Sollen wir als Organspender in Geiselhaft kommen?“ Mit dieser Schlagzeile reagierte<br />

die FAZ im April <strong>2007</strong> auf die Stellungnahme, die der Nationale Ethikrat zum bisher gültigen<br />

Transplantationsgesetz in der Bundesrepublik formuliert hatte. Angesichts eines<br />

eklatanten Mangels an Spenderorganen, der sich in langen Wartelisten dokumentiert<br />

und dazu führt, dass medizinische Möglichkeiten oft nicht umgesetzt werden können,<br />

stellte der Ethikrat eine Änderung des Transplantationsgesetzes zur Diskussion. Während<br />

das bisher gültige Gesetz von 1997 die postmortale Organspende von der ausdrücklich<br />

erklärten Zustimmung des Spenders bzw. der Angehörigen abhängig macht,<br />

sieht der Änderungsentwurf vor, dass jeder Bürger eine persönliche Erklärung darüber<br />

abgeben soll, ob er zur Organspende bereit ist; bei unterbliebener Erklärung soll, so der<br />

NER, die postmortale Organentnahme erlaubt sein, sofern ihr die Angehörigen nicht<br />

widersprechen.<br />

Die durch diesen Vorschlag ausgelöste öffentliche Debatte gab der Graduiertentagung<br />

neben den ohnehin schon kontrovers diskutierten medizinischen, rechtlichen, ethischen<br />

und politischen Aspekten eine weitere Dimension.<br />

In den Vorträgen von Prof. Dr. Dr. Eckhard Nagel und PD Dr. Alireza Gharabaghi wurde<br />

der notwendige Überblick über die Möglichkeiten und Verfahrensweisen der heutigen<br />

Transplantationsmedizin sowie über den Stand der Forschung gegeben. Dabei ging es<br />

zunächst um die häufigsten Organstransplantationen (Niere, Leber, Herz) und um die<br />

grundsätzlichen Fragen, die sich damit verbinden. Die Überlegung, ob und zu welchem<br />

Nutzen transplantiert werden soll, führte dann zu einem Sonderfall – den Neuroimplantaten.<br />

Hier steht der medizinische Aspekt in besonderer Verbindung mit der Diskussion<br />

über die Identität des Menschen: Neuroimplantate werden einerseits zur Therapie eingesetzt<br />

– etwa bei Morbus Parkinson –, können aber auch bei psychiatrischen Erkrankungen<br />

oder im Sinne des „Enhancement“, zur Steigerung „normaler“ Gehirnfunktionen,<br />

verwendet werden.<br />

Ausgehend von den medizinischen Beiträgen thematisierte die Tagung vor allem die<br />

rechtlichen und die ethischen Kontroversen, die sich mit dem Thema verbinden. Prof.<br />

Dr. Jochen Taupitz stellte den Vorschlag des Nationalen Ethikrats zur Änderung des<br />

Transplantationsgesetzes vor, und Prof. Dr. Klaus Steigleder widmete sich aus ethischer<br />

Perspektive der Frage nach dem Hirntod-Kriterium sowie der Abwägung von postmortaler<br />

Organspende und Lebendspende.<br />

Im Ergebnis entstand ein sehr differenziertes Bild des gesellschaftlichen Diskussionsprozesses<br />

– und der in jedem Einzelfall gegebenen Entscheidungssituation, mit der Spender<br />

und Empfänger, Ärzte und Angehörige konfrontiert sind.<br />

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