Verkehrsunfallanalyse bei der Nutzung von Sonder- und Wegerechten
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<strong>Verkehrsunfallanalyse</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Son<strong>der</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegerechten</strong> gemäß Straßenverkehrsordnung 14<br />
2.2.2 Hilfsfristen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
Für die Feuerwehren ist die vorgegebene Hilfsfrist durch den kommunalen<br />
Brandschutzbedarfsplan geregelt. Zu dessen Aufstellung <strong>und</strong> regelmäßiger Prüfung<br />
sind Städte <strong>und</strong> Kreise verpflichtet. Basis für die Festlegung <strong>der</strong> Hilfsfrist ist hier <strong>der</strong><br />
sogenannte kritische Wohnungsbrand: Ein Bran<strong>der</strong>eignis im Obergeschoss eines<br />
Wohngebäudes, in dessen Folge die Rettungswege verraucht <strong>und</strong> Personen<br />
eingeschlossen sind. Dieses Szenario zieht im In- <strong>und</strong> Ausland regelmäßig den<br />
größten Personenschaden nach sich. Nach <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esstatistik ist die häufigste<br />
Todesursache <strong>bei</strong> Wohnungsbränden die CO-Vergiftung (Rauchgasintoxikation). Die<br />
bereits in den siebziger Jahren wissenschaftlich ermittelte Reanimationsgrenze für<br />
Personen, die toxische Rauchgase eingeatmet haben, liegt <strong>bei</strong> 17 Minuten nach<br />
Brandausbruch. Neben <strong>der</strong> Zeit vom Ausbruch des Brandes bis zur Brandentdeckung<br />
sind die Gesprächszeit des Notrufes, die Alarmierung <strong>und</strong> die Anfahrt zur<br />
Einsatzstelle <strong>von</strong> entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung. Für die Berechnung <strong>der</strong> Hilfsfrist sind<br />
da<strong>bei</strong> nur die drei letztgenannten entscheidend, da sie direkt <strong>von</strong> <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
beeinflusst werden können. Auf den Zeitverlauf zwischen Bran<strong>der</strong>kennung <strong>und</strong> –<br />
entdeckung kann die Feuerwehr hingegen nur wenig Einfluss nehmen. Die<br />
„Ar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Berufsfeuerwehren (AGBF)“ setzt in ihrem<br />
Papier „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung <strong>von</strong> Feuerwehren in Städten“ [5]<br />
an<strong>der</strong>thalb Minuten für die Gesprächs- <strong>und</strong> Dispositionszeit <strong>und</strong> acht Minuten für die<br />
Ausrücke- <strong>und</strong> Anfahrtszeit zum Einsatzort an. Um erfolgreiche Maßnahmen am<br />
Brandort durchzuführen, sind mindestens zehn Einsatzkräfte nach acht Minuten vor<br />
Ort erfor<strong>der</strong>lich. Sie können zumindest die Menschenrettung einleiten, wenn auch<br />
primär unter Vernachlässigung <strong>der</strong> Brandbekämpfung <strong>und</strong> nur als Erstmaßnahme bis<br />
zum Eintreffen weiterer Kräfte. Demzufolge spielt also auch für die<br />
Brandbekämpfung <strong>und</strong> vor allem die Menschenrettung durch die Feuerwehr <strong>der</strong><br />
Zeitrahmen für die Anfahrt <strong>der</strong> Einsatzmittel durch den Straßenverkehr eine<br />
entscheidende Rolle.<br />
Der prozentuale Anteil <strong>der</strong> Einsätze, in denen diese Frist (acht Minuten für zehn<br />
Einsatzkräfte) eingehalten werden kann, wird als Erreichungsgrad bezeichnet. Ein<br />
Erreichungsgrad <strong>von</strong> 75% bedeutet da<strong>bei</strong>, dass in dreiviertel aller Einsätze diese Frist<br />
unterschritten o<strong>der</strong> mindestens eingehalten werden kann. Er bedeutet aber auch, dass<br />
in einem Viertel <strong>der</strong> Einsätze die Hilfe erst später eintrifft. Auf nationaler wie auch<br />
internationaler Ebene existieren Erreichungsgrade <strong>von</strong> etwa 95%. Wie auch im