Verkehrsunfallanalyse bei der Nutzung von Sonder- und Wegerechten
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<strong>Verkehrsunfallanalyse</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Son<strong>der</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegerechten</strong> gemäß Straßenverkehrsordnung 54<br />
Bild 14: Ausschnitt aus dem Flyer „Blaulicht <strong>und</strong> Martinshorn – was tun?“ des ADAC [18]<br />
6.2.2 Aus- <strong>und</strong> Fortbildung <strong>der</strong> Fahrer <strong>von</strong> Einsatzfahrzeugen<br />
Unmittelbar einwirken können die Behörden auf die Aus- <strong>und</strong> Fortbildung ihrer<br />
Mitar<strong>bei</strong>ter. In Nordrhein-Westfalen <strong>bei</strong>spielsweise ist die regelmäßige<br />
Unterweisung per Run<strong>der</strong>lass des Ministeriums für Verkehr, Energie <strong>und</strong><br />
Landesplanung verbindlich in jährlichem Rhythmus vorgeschrieben:<br />
„Einsatzfahrzeuge dürfen nur durch zuverlässige Kraftfahrzeugführer geführt werden. Die<br />
Fahrzeugführer sind jährlich mindestens einmal im Rahmen <strong>der</strong> Kraftfahrerfortbildung über<br />
die Vorraussetzungen <strong>und</strong> das Verhalten <strong>bei</strong>m Fahren <strong>von</strong> Einsatzkraftfahrzeugen unter<br />
Verwendung <strong>von</strong> blauem Blinklicht <strong>und</strong> Einsatzhorn – insbeson<strong>der</strong>e über die Bedeutung<br />
<strong>der</strong> §§35 <strong>und</strong> 38 StVO - auseichend zu belehren.“ [19]