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Verkehrsunfallanalyse bei der Nutzung von Sonder- und Wegerechten

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<strong>Verkehrsunfallanalyse</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Son<strong>der</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegerechten</strong> gemäß Straßenverkehrsordnung 25<br />

Argumente für die Inanspruchnahme <strong>von</strong> Son<strong>der</strong>rechten für das<br />

begleitende NEF:<br />

• Es ist „höchste Eile“ ist auf Gr<strong>und</strong> des Zustandes des Patienten im<br />

RTW geboten.<br />

• Das Risiko des Transporttraumas durch Erschütterungen <strong>und</strong> Kraftein-<br />

wirkungen wird deutlich verringert, wenn das NEF vor dem RTW fährt<br />

<strong>und</strong> ihm den Weg bahnt (Straßenräumer). Gefahr für Leib <strong>und</strong> Leben ist<br />

gegeben, Straßenräumen ist deshalb keine verkehrslenkende, son<strong>der</strong>n<br />

medizinische Maßnahme.<br />

• NEF <strong>und</strong> RTW fallen gemeinsam durch Verdopplung <strong>der</strong> optischen <strong>und</strong><br />

akustischen Reize in jedem Falle besser auf als nur ein Fahrzeug.<br />

Das führt zur Steigerung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit für alle Beteiligten.<br />

• Medizinisch notwendige Son<strong>der</strong>ausstattungen sind aus Platzgründen im<br />

NEF verlastet, müssen aber je<strong>der</strong>zeit zugänglich sein.<br />

• Schnelle Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Einsatzbereitschaft des Notarztes ist gegeben.<br />

Im Rahmen dieser Diskussion darf nicht übersehen werden, dass es in Deutschland<br />

bisher keinen Fall gegeben hat, in dem Gerichte auf Gr<strong>und</strong> eines Unfalls des<br />

begleitenden NEF zu klären hatten, ob Son<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Wegerecht zulässig waren o<strong>der</strong><br />

nicht. Dennoch ist diese Diskussion sinnvoll <strong>und</strong> notwendig, da es aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

hohen Einsatzfrequenz des Einsatzmittels NEF nur eine Frage <strong>der</strong> Zeit sein wird, bis<br />

dieser Fall eintritt. Für den Fahrer des NEF besteht dann die Gefahr, dass er<br />

persönlich straf- <strong>und</strong> zivilrechtlich haftbar sein kann, falls das Gericht gegen die<br />

Zulässigkeit <strong>von</strong> Son<strong>der</strong>rechten entscheidet. Der missbräuchliche Einsatz <strong>von</strong><br />

Son<strong>der</strong>rechten stellt eine grobe Fahrlässigkeit dar, die wie<strong>der</strong>um die Amtshaftung<br />

des Rettungsdienstträgers ausschließen kann.

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