Verkehrsunfallanalyse bei der Nutzung von Sonder- und Wegerechten
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<strong>Verkehrsunfallanalyse</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Son<strong>der</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegerechten</strong> gemäß Straßenverkehrsordnung 30<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich unberührt <strong>und</strong> <strong>der</strong> Einzelfallentscheidung <strong>und</strong> Interessensabwägung<br />
überlassen.<br />
Eine Einschätzung zu Gunsten <strong>der</strong> Situation an <strong>der</strong> ursprünglichen Einsatzstelle o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Unfallstelle muss also mit Besonnenheit <strong>und</strong> klarer Überlegung getroffen<br />
werden. In <strong>der</strong> auch für Einsatzkräfte emotionalen Ausnahmesituation eines<br />
unmittelbar erlebten Verkehrsunfalls ist das in <strong>der</strong> Praxis nur schwer durchführbar.<br />
Hier kann eine eindeutige Dienstanweisung durch die vorgesetzte Stelle eine<br />
wertvolle Stütze <strong>und</strong> Hilfe sein. Eine solche Anweisung ist eine Richtschnur für die<br />
Betroffenen, vor <strong>der</strong>en Hintergr<strong>und</strong> sie ihr Vorgehen überprüfen können, ohne die<br />
Interessen einer Seite voreilig zu vernachlässigen.<br />
Als Empfehlung sollte folgende Reihenfolge dienen:<br />
Verhalten <strong>bei</strong> einem Verkehrsunfall während <strong>der</strong> Einsatzfahrt:<br />
1. Zunächst Fahrt unterbrechen, Überblick verschaffen<br />
2. Leistelle in Kenntnis setzen<br />
3. Notwendige Hilfe am Unfallort ermitteln<br />
4. Vorhandensein <strong>und</strong> Schweregrad <strong>von</strong> Verletzungen ermitteln<br />
5. Bei Bedarf Erste Hilfe leisten<br />
6. Entscheidung treffen, ob die Einsatzfahrt fortgeführt o<strong>der</strong> abgebrochen<br />
wird (gegebenenfalls in Rücksprache mit <strong>der</strong> Leitstelle).<br />
In <strong>der</strong> Praxis bedeutet dieses Vorgehen, dass in <strong>der</strong> Regel <strong>bei</strong> Unfällen mit<br />
Schwerverletzten die Einsatzfahrt abgebrochen <strong>und</strong> <strong>der</strong> ursprüngliche Einsatz <strong>von</strong><br />
an<strong>der</strong>en Einsatzmitteln wahrgenommen wird, da die Rechtsgüterabwägung zwischen<br />
zu schützendem, höchstem Gut <strong>und</strong> dem Interesse <strong>der</strong> Unfallbeteiligten hier nicht<br />
mehr zum Ziel führt: Zum einen sind <strong>bei</strong>de Faktoren <strong>bei</strong> verletzen Unfallbeteiligten<br />
identisch <strong>und</strong> zum an<strong>der</strong>en darf nicht <strong>der</strong> falschen Schlussfolgerung nachgekommen<br />
werden, dass <strong>der</strong> ursprüngliche Einsatz immer Vorrang hat.