Verkehrsunfallanalyse bei der Nutzung von Sonder- und Wegerechten
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<strong>Verkehrsunfallanalyse</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Son<strong>der</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wegerechten</strong> gemäß Straßenverkehrsordnung 71<br />
Löschfahrzeuges wurde eingeklemmt, aber nur leicht verletzt. An <strong>bei</strong>den Fahrzeugen<br />
entstand hoher Sachschaden...“<br />
„...ein RTW befuhr mit Blaulicht <strong>und</strong> Signalhorn eine enge, innerstädtische Straße<br />
als ein vor ihm fahren<strong>der</strong> PKW an den Fahrbahnrand fuhr. Ein entgegenkommendes<br />
Fahrzeug fuhr ebenfalls an den Rand <strong>und</strong> blieb dort stehen. Als <strong>der</strong> RTW den vor<br />
ihm fahrenden PKW passieren will, schert dieser nach links aus um in eine<br />
Gr<strong>und</strong>stückszufahrt einzufahren. Es kommt zum Zusammenstoß. Der Fahrer des<br />
PKW hatte den RTW nicht bemerkt <strong>und</strong> das Anhalten des entgegenkommenden<br />
Fahrzeuges als Vorfahrtverzicht für seinen Abbiegevorgang gedeutet...“<br />
„...das NEF fuhr in den frühen Abendst<strong>und</strong>en (Dämmerung) über eine breite Straße<br />
innerhalb einer Ortschaft, auf <strong>der</strong> keine weiteren Fahrzeuge unterwegs waren. Der<br />
Fahrer verzichtete deshalb auf das Signalhorn <strong>und</strong> setzte nur das Blaulicht ein.<br />
Unmittelbar vor dem NEF fuhr ein PKW vom Parkplatz auf die Straße, dem das<br />
Einsatzfahrzeug ungebremst in die Seite fuhr. Der Fahrer des PKW wurde<br />
schwerstverletzt eingeklemmt, die Insassen des NEF trugen leichte Verletzungen<br />
da<strong>von</strong>. Die Einsatzfahrt war nicht ursächlich für den Unfall, da <strong>der</strong> PKW<br />
unvermittelt in den Straßenbereich einfuhr ohne auf den Verkehr zu achten. Es wäre<br />
auch mit jedem an<strong>der</strong>en Fahrzeug zum Unfall gekommen. Die hohe Geschwindigkeit<br />
des Einsatzfahrzeuges hingegen führte zur Schwere <strong>der</strong> Verletzungen...“<br />
“…<strong>bei</strong>m Abbiegen in eine enge Seitenstraße berührte die Drehleiter ein im<br />
Kreuzungsbereich falsch geparktes Fahrzeug. Da Menschenleben in Gefahr waren<br />
<strong>und</strong> die Drehleiter am Einsatzort dringend benötigt wurde, musste die Beschädigung<br />
des abgestellten PKW unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit <strong>der</strong> Mittel<br />
hingenommen werden...“<br />
„...<strong>bei</strong>m passieren eines großen Kreuzungsbereiches <strong>bei</strong> „rot“ hatte <strong>der</strong> ELW die<br />
Kreuzung schon nahezu vollständig mit großer Vorsicht überquert <strong>und</strong> bereits wie<strong>der</strong><br />
beschleunigt, als ein PKW mit hoher Geschwindigkeit aus dem Querverkehr gegen<br />
das Einsatzfahrzeug prallte. Der ELW wurde herumgeschleu<strong>der</strong>t, geriet außer<br />
Kontrolle <strong>und</strong> überschlug sich. Der Beifahrer des ELW <strong>und</strong> die Fahrzeugführerin des<br />
PKW wurden verletzt, am ELW entstand Totalschaden...“