Studie: Marktreport Mexiko – Photovoltaik. (Aktualisierung 2014)
<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p> <p>Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a></p>
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Quelle: AKA Ausfuhrkreditgesellschaft (<strong>2014</strong>)<br />
EXPORTFINANZIERUNG ÜBER AKA AUSFUHRKREDIT-GESELLSCHAFT<br />
ABLAUFSCHEMA FÜR CIRR-KREDITE<br />
1. Antrag bei der AKA:<br />
Voraussetzungen:<br />
• Exportgeschäft muss aus Sicht des Bundes förderungswürdig sein, das bedeutet: Erfolgt der Export von Investitionsgütern und Dienstleistungen<br />
in ein Land der DAC-Liste der OECD<br />
• Ist eine HERMES-Deckung für eine Kreditlaufzeit von mindestens vier Jahren ab Startzeitpunkt erhältlich<br />
• Kreditobergrenze (i. d. R. 85 Mio. Euro)<br />
• Kreditgewährung in Euro oder US-Dollar (Eine Kreditgewährung in US-Dollar muss besonders begründet werden.)<br />
Beantragung:<br />
• Beantragung über die Hausbank, die den Kreditantrag bei der AKA einreicht. Benötigt werden Unterlagen zur Beurteilung der Bonität des<br />
Exporteurs, Kreditnehmers und eventuell Sicherheitsgebers sowie kreditvertragsrelevante Auszüge aus dem Exportvertrag.<br />
2. Prüfung des Kreditantrags durch AKA: Die Prüfung des Kreditantrags hängt von der Vollständigkeit und Plausibilität der eingereichten<br />
Unterlagen ab. Die Zusage der AKA erfolgt über die Hausbank des Exporteurs und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der CIRR-Mittel. Die<br />
Zusage ist i. d. R. auf drei Monate befristet und gegebenenfalls verlängerbar.<br />
3. Bereitstellung der Mittel: Die Mittel werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verwaltet. Aufgrund<br />
begrenzter CIRR-Mittel kann die AKA die Kredite beim BMWi nur zeitnah beantragen. Wenn der aktuelle CIRR-Satz zur Anwendung kommen soll,<br />
muss der Antrag der KfW bei Euro-Krediten spätestens zehn Banktage bzw. bei US-Dollar-Krediten 20 Banktage vor Kreditvertragsabschluss<br />
vorliegen. Zu dem Zeitpunkt muss die grundsätzliche HERMES-Deckungszusage erteilt sein. Die AKA informiert die Beteiligten über die<br />
Entscheidung des BMWi.<br />
4. Reservierung eines CIRR-Satzes: Ist nur nach Bestätigung durch das BMWi möglich. Die Reservierung gilt für maximal 120 Tage, wobei der<br />
aktuelle Zinssatz um 20 Basispunkte erhöht wird. Es ist eine zusätzliche Gebühr von einem Promille flat auf den reservierten Kreditbetrag zu zahlen.<br />
Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme besteht nicht, die Reservierungsgebühr verfällt nach 120 Tagen. Die Zusage ist i. d. R. kurzfristig möglich.<br />
(Hinweis: Die CIRR-Sätze werden jeweils zur Monatsmitte neu festgelegt.)<br />
5. Kreditvergabeabschluss: Für die gesamte Laufzeit des Kredits gilt der am Tage des Kreditvertragsabschlusses gültige Zinssatz je nach<br />
Marktgegebenheiten mit Refinanzierungsaufschlag der KfW. Dazu kommt eine Bankenmarge, es sei denn, der Kreditnehmer entscheidet sich für<br />
einen reservierten Zinssatz. Die AKA zeigt den Abschluss des Kreditvertrags dem BMWi an und beantragt bei HERMES die endgültige<br />
Deckungszusage.<br />
6. Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt an den Exporteur spätestens sieben Banktage nach Einreichung eines Auszahlungszertifikats.<br />
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