21.01.2015 Aufrufe

Studie: Marktreport Mexiko – Photovoltaik. (Aktualisierung 2014)

<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p> <p>Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a></p>

<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p>
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RECHTLICHER RAHMEN DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT:<br />

GESELLSCHAFTSFORMEN (1/2)<br />

Die üblichen Gesellschaftsformen sind die AG (Sociedad Anónima, S.A.) und die GmbH (Sociedad de Responsabilidad Limitada, S. de R. L.).<br />

Rechtsform<br />

Kriterien und Eignung<br />

Sociedad<br />

Anónima (S.A.),<br />

entspricht<br />

der Aktiengesellschaft<br />

• Weitverbreitetste Gesellschaftsform in <strong>Mexiko</strong>, geregelt im fünften Kapitel des Allgemeinen Gesetzes über<br />

Handelsgesellschaften (Ley General de Sociedades Mercantiles, LGSM).<br />

• Mindestkapital beträgt üblicherweise 50.000 Mex$ (entspricht ca. 3.000 Euro), seit Neuestem wird nur 1,00 Mex$<br />

verlangt, jedoch ist zu empfehlen, den bisherigen Mindestbetrag einzuhalten.<br />

• Mindestens zwei Aktionäre (natürliche oder juristische Personen), nach oben unbeschränkt. Diese können sämtliche<br />

Ausländer sein.<br />

• Verwaltung der Aktiengesellschaft entweder durch Einzelverwalter (Administrador Único) oder Vorstand (Consejo de<br />

Administración).<br />

• Bestellung eines Abschlussprüfers (Comisario) ist verpflichtend.<br />

• Aktien sind frei übertragbar. (Es gibt nur Namensaktien.)<br />

• Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf die gezeichneten Aktien.<br />

• Gründungsaufwand (Dauer und Kosten) der S.A. und der S. de R. L. sind gleich, ebenso besteht steuerliche<br />

Gleichbehandlung von S.A. und S. de R. L.<br />

Sociedad de<br />

Responsabilidad<br />

Limitada (S. de<br />

R. L.), entspricht<br />

der Gesellschaft<br />

mit beschränkter<br />

Haftung<br />

Quellen: Foeth und Prida (2011), Foeth und Elwood (2009)<br />

• Geregelt im vierten Kapitel des LGSM.<br />

• Mindestkapital der Gesellschaft beträgt üblicherweise 3.000 Mex$ (ca. 185 Euro), seit Neuestem wird nur 1,00 Mex$<br />

verlangt, jedoch ist zu empfehlen, den bisherigen Mindestbetrag einzuhalten.<br />

• Mindestens zwei und maximal 50 Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen). Diese können sämtliche<br />

Ausländer sein.<br />

• Die Verwaltung der Gesellschaft wird durch einen (Gerente) oder mehrere Geschäftsführer (Consejo de Gerentes)<br />

ausgeübt. Es ist kein Comisario notwendig, keine besondere Auswirkung auf die Firmengründung und -führung.<br />

• Haftung der Gesellschafter ist auf die Einlage des Gesellschafteranteils beschränkt.<br />

• Gründungsaufwand (Dauer und Kosten) der S. de R. L. und der S.A. sind gleich, ebenso besteht steuerliche<br />

Gleichbehandlung von S. de R. L. und S.A.<br />

Umweltanalyse<br />

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Angebot<br />

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Förderung +<br />

Finanzierung<br />

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