Studie: Marktreport Mexiko – Photovoltaik. (Aktualisierung 2014)
<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p> <p>Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a></p>
<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p>
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RECHTLICHER RAHMEN DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT:<br />
GESELLSCHAFTSFORMEN (1/2)<br />
Die üblichen Gesellschaftsformen sind die AG (Sociedad Anónima, S.A.) und die GmbH (Sociedad de Responsabilidad Limitada, S. de R. L.).<br />
Rechtsform<br />
Kriterien und Eignung<br />
Sociedad<br />
Anónima (S.A.),<br />
entspricht<br />
der Aktiengesellschaft<br />
• Weitverbreitetste Gesellschaftsform in <strong>Mexiko</strong>, geregelt im fünften Kapitel des Allgemeinen Gesetzes über<br />
Handelsgesellschaften (Ley General de Sociedades Mercantiles, LGSM).<br />
• Mindestkapital beträgt üblicherweise 50.000 Mex$ (entspricht ca. 3.000 Euro), seit Neuestem wird nur 1,00 Mex$<br />
verlangt, jedoch ist zu empfehlen, den bisherigen Mindestbetrag einzuhalten.<br />
• Mindestens zwei Aktionäre (natürliche oder juristische Personen), nach oben unbeschränkt. Diese können sämtliche<br />
Ausländer sein.<br />
• Verwaltung der Aktiengesellschaft entweder durch Einzelverwalter (Administrador Único) oder Vorstand (Consejo de<br />
Administración).<br />
• Bestellung eines Abschlussprüfers (Comisario) ist verpflichtend.<br />
• Aktien sind frei übertragbar. (Es gibt nur Namensaktien.)<br />
• Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf die gezeichneten Aktien.<br />
• Gründungsaufwand (Dauer und Kosten) der S.A. und der S. de R. L. sind gleich, ebenso besteht steuerliche<br />
Gleichbehandlung von S.A. und S. de R. L.<br />
Sociedad de<br />
Responsabilidad<br />
Limitada (S. de<br />
R. L.), entspricht<br />
der Gesellschaft<br />
mit beschränkter<br />
Haftung<br />
Quellen: Foeth und Prida (2011), Foeth und Elwood (2009)<br />
• Geregelt im vierten Kapitel des LGSM.<br />
• Mindestkapital der Gesellschaft beträgt üblicherweise 3.000 Mex$ (ca. 185 Euro), seit Neuestem wird nur 1,00 Mex$<br />
verlangt, jedoch ist zu empfehlen, den bisherigen Mindestbetrag einzuhalten.<br />
• Mindestens zwei und maximal 50 Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen). Diese können sämtliche<br />
Ausländer sein.<br />
• Die Verwaltung der Gesellschaft wird durch einen (Gerente) oder mehrere Geschäftsführer (Consejo de Gerentes)<br />
ausgeübt. Es ist kein Comisario notwendig, keine besondere Auswirkung auf die Firmengründung und -führung.<br />
• Haftung der Gesellschafter ist auf die Einlage des Gesellschafteranteils beschränkt.<br />
• Gründungsaufwand (Dauer und Kosten) der S. de R. L. und der S.A. sind gleich, ebenso besteht steuerliche<br />
Gleichbehandlung von S. de R. L. und S.A.<br />
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