Studie: Marktreport Mexiko – Photovoltaik. (Aktualisierung 2014)
<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p> <p>Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a></p>
<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p>
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RECHTLICHER RAHMEN DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT:<br />
GESELLSCHAFTSFORMEN (2/2)<br />
Rechtsform<br />
Capital Variable<br />
(C.V.),<br />
Gesellschaft<br />
mit variablem<br />
Kapital<br />
Kriterien und Eignung<br />
• Geregelt im achten Kapitel des LGSM.<br />
• Sowohl die S.A. als auch die S. de R. L. können in der Variante einer Gesellschaft mit variablem Kapital gegründet<br />
werden. In diesem Fall ist eine Kennzeichnung durch den Anhang „de Capital Variable“ (de C.V.) notwendig.<br />
• Vorteil: Das variable Kapital kann ohne Satzungsänderung beliebig erhöht oder verringert werden (reduziert<br />
Notarkosten).<br />
Joint Venture<br />
• Geregelt im 13. Kapitel des LGSM.<br />
• Keine eigene Rechtspersönlichkeit, kein eigenes Stammkapital.<br />
• Gemeinschaftliche Beteiligung an einer Joint-Venture-Gesellschaft oder Beteiligung ohne neue Gesellschaft.<br />
• Keine Beschränkung für ausländische Unternehmen.<br />
• Mindestens zwei Mitglieder (Asociante und Asociado).<br />
• Steuerliche Behandlung wie einzelnes Unternehmen.<br />
Zweigstelle<br />
• Zweigniederlassungen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit (repräsentative Vertretungen bleiben Teil der<br />
ausländischen Muttergesellschaft), daher gelten sie steuerlich nicht als Betriebsstätte und sind in <strong>Mexiko</strong> nicht<br />
steuerpflichtig.<br />
• Bewilligung durch die Kommission für ausländische Investitionen (Comisión Nacional de Inversiones Extranjeras),<br />
untersteht dem mexikanischen Wirtschaftsministerium.<br />
• Der Gründungsaufwand und die Kosten sind denen der S.A. oder S. de R. L. ähnlich, jedoch ohne den Vorteil einer<br />
Haftungsbeschränkung auf die mexikanische Gesellschaft. Daher ist eine S.A. oder S. de R. L. einer Zweigniederlassung<br />
vorzuziehen.<br />
Quellen: Foeth und Prida (2011), Foeth und Elwood (2009)<br />
Umweltanalyse<br />
Nachfrage<br />
Angebot<br />
Marktzugang<br />
Förderung +<br />
Finanzierung<br />
Kontakte<br />
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