21.01.2015 Aufrufe

Studie: Marktreport Mexiko – Photovoltaik. (Aktualisierung 2014)

<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p> <p>Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a></p>

<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p>
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RECHTLICHER RAHMEN DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT:<br />

GESELLSCHAFTSFORMEN (2/2)<br />

Rechtsform<br />

Capital Variable<br />

(C.V.),<br />

Gesellschaft<br />

mit variablem<br />

Kapital<br />

Kriterien und Eignung<br />

• Geregelt im achten Kapitel des LGSM.<br />

• Sowohl die S.A. als auch die S. de R. L. können in der Variante einer Gesellschaft mit variablem Kapital gegründet<br />

werden. In diesem Fall ist eine Kennzeichnung durch den Anhang „de Capital Variable“ (de C.V.) notwendig.<br />

• Vorteil: Das variable Kapital kann ohne Satzungsänderung beliebig erhöht oder verringert werden (reduziert<br />

Notarkosten).<br />

Joint Venture<br />

• Geregelt im 13. Kapitel des LGSM.<br />

• Keine eigene Rechtspersönlichkeit, kein eigenes Stammkapital.<br />

• Gemeinschaftliche Beteiligung an einer Joint-Venture-Gesellschaft oder Beteiligung ohne neue Gesellschaft.<br />

• Keine Beschränkung für ausländische Unternehmen.<br />

• Mindestens zwei Mitglieder (Asociante und Asociado).<br />

• Steuerliche Behandlung wie einzelnes Unternehmen.<br />

Zweigstelle<br />

• Zweigniederlassungen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit (repräsentative Vertretungen bleiben Teil der<br />

ausländischen Muttergesellschaft), daher gelten sie steuerlich nicht als Betriebsstätte und sind in <strong>Mexiko</strong> nicht<br />

steuerpflichtig.<br />

• Bewilligung durch die Kommission für ausländische Investitionen (Comisión Nacional de Inversiones Extranjeras),<br />

untersteht dem mexikanischen Wirtschaftsministerium.<br />

• Der Gründungsaufwand und die Kosten sind denen der S.A. oder S. de R. L. ähnlich, jedoch ohne den Vorteil einer<br />

Haftungsbeschränkung auf die mexikanische Gesellschaft. Daher ist eine S.A. oder S. de R. L. einer Zweigniederlassung<br />

vorzuziehen.<br />

Quellen: Foeth und Prida (2011), Foeth und Elwood (2009)<br />

Umweltanalyse<br />

Nachfrage<br />

Angebot<br />

Marktzugang<br />

Förderung +<br />

Finanzierung<br />

Kontakte<br />

70

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