21.01.2015 Aufrufe

Studie: Marktreport Mexiko – Photovoltaik. (Aktualisierung 2014)

<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p> <p>Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a></p>

<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p>
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Arbeitsvisum<br />

Kündigungsrecht<br />

RECHTLICHER RAHMEN DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT:<br />

MEXIKANISCHES ARBEITSRECHT (2/2)<br />

• Grundsätzlich bestehen keine gesetzlichen Kündigungsfristen.<br />

• Bei Kündigung ohne gesetzlichen Kündigungsgrund muss der<br />

Arbeitgeber eine Abfindung zahlen.<br />

• Die Abfindung wird jedoch auf Basis des integrierten Entgelts<br />

berechnet. Dieses setzt sich aus Bruttoentgelt, Urlaubsgeld,<br />

Weihnachtsgeld und allen sonstigen Leistungen wie Boni,<br />

Versicherungen, nicht als Arbeitsmittel deklarierten Kraftfahrzeugen<br />

oder Essensmarken zusammen.<br />

• Mögliche Kündigungsgründe sind z. B., dass der Arbeitnehmer den<br />

Arbeitgeber bedroht oder betrunken am Arbeitsplatz erscheint.<br />

Schlechte Arbeitsleistung ist dagegen kein Kündigungsgrund.<br />

• Das Vorliegen von Kündigungsgründen ist nur sehr schwer<br />

beweisbar. Daher einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der<br />

Regel auf eine Trennung.<br />

• Die Abfindung ist in Art. 50 des LFT geregelt: drei Monate integrales<br />

Entgelt, Betriebszugehörigkeitsbonus i. H. v. zwölf Tagen Entgelt pro<br />

Jahr auf den zweifachen Mindestlohn beschränkt und unter gewissen<br />

Umständen 20 Tagesgehälter für jedes Jahr der<br />

Betriebszugehörigkeit.<br />

• Visaangelegenheiten sind im Allgemeinen Bevölkerungsgesetz (Ley<br />

General de Población) und in diversen Verordnungen geregelt.<br />

• Für Arbeitsvisa (AV) bestehen verschiedene Kategorien: AV (früher<br />

FM-3) für Ausländer, die in ihr Heimatland zurückkehren, und AV<br />

(früher FM-2) für Ausländer, die in <strong>Mexiko</strong> bleiben wollen.<br />

• In einem Streitfall trägt der Arbeitgeber die<br />

Beweislast.<br />

• Aufgrund der arbeitnehmerfreundlichen<br />

Gesetzeslage sollte der Empfang von<br />

Dokumenten (Lohnzettel, Stundennachweis,<br />

etc.) unbedingt quittiert werden. Zudem<br />

sollten eine Personalakte geführt und ein<br />

Arbeitsvertrag unterschrieben werden.<br />

Arbeitsrecht: Wichtige Kontaktstellen<br />

Mexikanische Ausländerbehörde INM<br />

www.inm.gob.mx<br />

Arbeitsministerium<br />

(Secretaría del Trabajo y Previsión Social)<br />

www.stps.gob.mx<br />

Gesetzesgrundlagen: Bundesarbeitsgesetz<br />

(Ley Federal del Trabajo, LFT, Spanisch)<br />

http://www.diputados.gob.mx/LeyesBiblio/doc/1<br />

25.doc<br />

Quellen: Foeth und Elwood (2009), AWO (2011)<br />

Umweltanalyse<br />

Nachfrage<br />

Angebot<br />

Marktzugang<br />

Förderung +<br />

Finanzierung<br />

Kontakte<br />

72

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