Studie: Marktreport Mexiko – Photovoltaik. (Aktualisierung 2014)
<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p> <p>Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a></p>
<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p>
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Arbeitsvisum<br />
Kündigungsrecht<br />
RECHTLICHER RAHMEN DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT:<br />
MEXIKANISCHES ARBEITSRECHT (2/2)<br />
• Grundsätzlich bestehen keine gesetzlichen Kündigungsfristen.<br />
• Bei Kündigung ohne gesetzlichen Kündigungsgrund muss der<br />
Arbeitgeber eine Abfindung zahlen.<br />
• Die Abfindung wird jedoch auf Basis des integrierten Entgelts<br />
berechnet. Dieses setzt sich aus Bruttoentgelt, Urlaubsgeld,<br />
Weihnachtsgeld und allen sonstigen Leistungen wie Boni,<br />
Versicherungen, nicht als Arbeitsmittel deklarierten Kraftfahrzeugen<br />
oder Essensmarken zusammen.<br />
• Mögliche Kündigungsgründe sind z. B., dass der Arbeitnehmer den<br />
Arbeitgeber bedroht oder betrunken am Arbeitsplatz erscheint.<br />
Schlechte Arbeitsleistung ist dagegen kein Kündigungsgrund.<br />
• Das Vorliegen von Kündigungsgründen ist nur sehr schwer<br />
beweisbar. Daher einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der<br />
Regel auf eine Trennung.<br />
• Die Abfindung ist in Art. 50 des LFT geregelt: drei Monate integrales<br />
Entgelt, Betriebszugehörigkeitsbonus i. H. v. zwölf Tagen Entgelt pro<br />
Jahr auf den zweifachen Mindestlohn beschränkt und unter gewissen<br />
Umständen 20 Tagesgehälter für jedes Jahr der<br />
Betriebszugehörigkeit.<br />
• Visaangelegenheiten sind im Allgemeinen Bevölkerungsgesetz (Ley<br />
General de Población) und in diversen Verordnungen geregelt.<br />
• Für Arbeitsvisa (AV) bestehen verschiedene Kategorien: AV (früher<br />
FM-3) für Ausländer, die in ihr Heimatland zurückkehren, und AV<br />
(früher FM-2) für Ausländer, die in <strong>Mexiko</strong> bleiben wollen.<br />
• In einem Streitfall trägt der Arbeitgeber die<br />
Beweislast.<br />
• Aufgrund der arbeitnehmerfreundlichen<br />
Gesetzeslage sollte der Empfang von<br />
Dokumenten (Lohnzettel, Stundennachweis,<br />
etc.) unbedingt quittiert werden. Zudem<br />
sollten eine Personalakte geführt und ein<br />
Arbeitsvertrag unterschrieben werden.<br />
Arbeitsrecht: Wichtige Kontaktstellen<br />
Mexikanische Ausländerbehörde INM<br />
www.inm.gob.mx<br />
Arbeitsministerium<br />
(Secretaría del Trabajo y Previsión Social)<br />
www.stps.gob.mx<br />
Gesetzesgrundlagen: Bundesarbeitsgesetz<br />
(Ley Federal del Trabajo, LFT, Spanisch)<br />
http://www.diputados.gob.mx/LeyesBiblio/doc/1<br />
25.doc<br />
Quellen: Foeth und Elwood (2009), AWO (2011)<br />
Umweltanalyse<br />
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