Studie: Marktreport Mexiko – Photovoltaik. (Aktualisierung 2014)
<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p> <p>Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a></p>
<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p>
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Entgelt und<br />
gesetzliche<br />
Mindestanforderungen<br />
Generelle<br />
Bestimmungen<br />
RECHTLICHER RAHMEN DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT:<br />
MEXIKANISCHES ARBEITSRECHT (1/2)<br />
Das Arbeitsrecht hat in <strong>Mexiko</strong> eine herausragende Stellung. Die Grundlagen des Arbeitsrechtes sind in Art. 123 der mexikanischen Verfassung<br />
(Constitución Política de los Estados Unidos Mexicanos) und im Bundesarbeitsgesetz (Ley Federal del Trabajo, LFT) geregelt.<br />
• Das LFT regelt ein zwingend anwendbares Mindestmaß an Rechten und Pflichten.<br />
• 90 % der Arbeitnehmer in einem Unternehmen müssen mexikanischer Nationalität sein (mit Ausnahme der<br />
Geschäftsführung). Dies wird von der Ausländerbehörde kontrolliert.<br />
• Grundsätzlich werden Arbeitsverhältnisse unbefristet abgeschlossen. Befristungen müssen begründet werden. Die Probezeit<br />
beträgt zwischen 30 Tagen für einfache Tätigkeiten und sechs Monaten bei Fach- und Führungskräften.<br />
• Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden von Montag bis Samstag für die Tagesschicht. Dies ist auch die in<br />
Unternehmen übliche Wochenarbeitszeit. Die Tagesschicht umfasst acht Stunden, die Nachtschicht sieben Stunden und die<br />
gemischte Schicht siebeneinhalb Stunden. Es dürfen bis zu neun Überstunden an insgesamt drei Tagen pro Woche geleistet<br />
werden. Diese werden mit 200 % des Arbeitsentgelts bezahlt. Jede weitere Überstunde wird mit 300 % des Entgelts bezahlt.<br />
• Der Mindestlohn beträgt in <strong>Mexiko</strong>-Stadt zurzeit 67,29 Mex$ (ca. 4,00 Euro* pro Tag). Dieser wird zur Berechnung des<br />
Betriebszugehörigkeitsbonus bei Kündigung ohne Grund herangezogen.<br />
• Das Entgelt wird vierzehntägig, bei Arbeitern wöchentlich ausgezahlt. Das Urlaubsgeld muss mindestens 25 % des anfallenden<br />
Tagesentgelts und das Weihnachtsgeld (aguinaldo) mindestens 15 Tagesgehälter betragen.<br />
• Es ist zwingend vorgeschrieben, dass Angestellte eine Arbeitnehmergewinnbeteiligung (PTU) i. H. v. 10 % des Nettogewinns<br />
erhalten. Hingegen dürfen die Arbeitnehmer aber nicht an den Unternehmensverlusten beteiligt werden.<br />
• Outsourcing ist grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber bestimmten Voraussetzungen. Das Gesetz sieht eine<br />
gesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers für nicht abgeführte Sozialleistungen und für die Arbeitnehmerrechte<br />
derjenigen Arbeitnehmer des Outsourcing-Unternehmens vor, die an den Auftraggeber ausgeliehen wurden.<br />
* Wechselkurs Jahresdurchschnitt 2013, GTAI (<strong>2014</strong>) 1 Euro = 17,118 Mex$<br />
Quellen: Foeth und Elwood (2009), AWO (2011)<br />
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