21.01.2015 Aufrufe

Studie: Marktreport Mexiko – Photovoltaik. (Aktualisierung 2014)

<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p> <p>Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a></p>

<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p>
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Entgelt und<br />

gesetzliche<br />

Mindestanforderungen<br />

Generelle<br />

Bestimmungen<br />

RECHTLICHER RAHMEN DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT:<br />

MEXIKANISCHES ARBEITSRECHT (1/2)<br />

Das Arbeitsrecht hat in <strong>Mexiko</strong> eine herausragende Stellung. Die Grundlagen des Arbeitsrechtes sind in Art. 123 der mexikanischen Verfassung<br />

(Constitución Política de los Estados Unidos Mexicanos) und im Bundesarbeitsgesetz (Ley Federal del Trabajo, LFT) geregelt.<br />

• Das LFT regelt ein zwingend anwendbares Mindestmaß an Rechten und Pflichten.<br />

• 90 % der Arbeitnehmer in einem Unternehmen müssen mexikanischer Nationalität sein (mit Ausnahme der<br />

Geschäftsführung). Dies wird von der Ausländerbehörde kontrolliert.<br />

• Grundsätzlich werden Arbeitsverhältnisse unbefristet abgeschlossen. Befristungen müssen begründet werden. Die Probezeit<br />

beträgt zwischen 30 Tagen für einfache Tätigkeiten und sechs Monaten bei Fach- und Führungskräften.<br />

• Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden von Montag bis Samstag für die Tagesschicht. Dies ist auch die in<br />

Unternehmen übliche Wochenarbeitszeit. Die Tagesschicht umfasst acht Stunden, die Nachtschicht sieben Stunden und die<br />

gemischte Schicht siebeneinhalb Stunden. Es dürfen bis zu neun Überstunden an insgesamt drei Tagen pro Woche geleistet<br />

werden. Diese werden mit 200 % des Arbeitsentgelts bezahlt. Jede weitere Überstunde wird mit 300 % des Entgelts bezahlt.<br />

• Der Mindestlohn beträgt in <strong>Mexiko</strong>-Stadt zurzeit 67,29 Mex$ (ca. 4,00 Euro* pro Tag). Dieser wird zur Berechnung des<br />

Betriebszugehörigkeitsbonus bei Kündigung ohne Grund herangezogen.<br />

• Das Entgelt wird vierzehntägig, bei Arbeitern wöchentlich ausgezahlt. Das Urlaubsgeld muss mindestens 25 % des anfallenden<br />

Tagesentgelts und das Weihnachtsgeld (aguinaldo) mindestens 15 Tagesgehälter betragen.<br />

• Es ist zwingend vorgeschrieben, dass Angestellte eine Arbeitnehmergewinnbeteiligung (PTU) i. H. v. 10 % des Nettogewinns<br />

erhalten. Hingegen dürfen die Arbeitnehmer aber nicht an den Unternehmensverlusten beteiligt werden.<br />

• Outsourcing ist grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber bestimmten Voraussetzungen. Das Gesetz sieht eine<br />

gesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers für nicht abgeführte Sozialleistungen und für die Arbeitnehmerrechte<br />

derjenigen Arbeitnehmer des Outsourcing-Unternehmens vor, die an den Auftraggeber ausgeliehen wurden.<br />

* Wechselkurs Jahresdurchschnitt 2013, GTAI (<strong>2014</strong>) 1 Euro = 17,118 Mex$<br />

Quellen: Foeth und Elwood (2009), AWO (2011)<br />

Umweltanalyse<br />

Nachfrage<br />

Angebot<br />

Marktzugang<br />

Förderung +<br />

Finanzierung<br />

Kontakte<br />

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