Studie: Marktreport Mexiko – Photovoltaik. (Aktualisierung 2014)
<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p> <p>Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a></p>
<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p>
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GENEHMIGUNGSVERFAHREN:<br />
AKTEURE & STRUKTUR DES STROMMARKTES <strong>–</strong> AB AUGUST <strong>2014</strong> (3/3)<br />
Gemäß Art. 25, 27 und 28 der Bundesverfassung wird der mexikanische Strommarkt sich wie folgt strukturieren und<br />
nachfolgende Akteure werden teilnehmen:<br />
In Zukunft wird es zwei Strommärkte geben, den regulierten, auf dem die CRE die Strompreise festlegt, und den nicht regulierten, auf dem Strom<br />
zwischen den Teilnehmern gehandelt wird. Nicht alle Akteure der mexikanischen Stromwirtschaft können an beiden Märkten teilnehmen.<br />
Regulierter Strommarkt (durch die CRE)<br />
Stromgroßhandelsmarkt (betrieben durch CENACE)<br />
Generación Distribuida, dies sind Erzeuger, die keine Genehmigung zur<br />
Stromerzeugung von der CRE brauchen, an das Nieder- bzw.<br />
Mittelspannungsnetz angeschlossen sind und Strom mittels Net-Metering<br />
einspeisen. Dies gilt für Haushalte < 10 kW und Unternehmen < 30 kW auf<br />
der niederen Spannungsebene und für Erzeuger mit Anlagen < 500 kW auf<br />
der mittleren Spannungsebene.<br />
Nicht qualifizierte Abnehmer (z. B. private Haushalte) erhalten ihre Energie<br />
von einem autorisierten Lieferanten gemäß den durch die CRE weiterhin<br />
regulierten Stromtarifen.<br />
Qualifizierte Erzeuger müssen die noch festzulegenden Kriterien erfüllen,<br />
um auf dem Markt ihren Strom anbieten zu können.<br />
Qualifizierte Abnehmer brauchen eine Genehmigung der CRE und müssen<br />
im ersten Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Anschlussleistung<br />
von 3 MW, im zweiten Jahr 2 MW und im dritten Jahr 1 MW haben.<br />
Sie dürfen Energie vom Stromgroßhandel (reguliert) oder direkt von einem<br />
Händler oder Lieferanten (nicht reguliert) erwerben. Die Registrierung als<br />
qualifizierter Abnehmer ist fakultativ. Ist sie jedoch erfolgt, darf dieser<br />
Abnehmer nicht mehr den regulierten Strom kaufen. Die Registrierung gilt für<br />
drei Jahre. Der registrierte qualifizierte Abnehmer darf die Vorteile eines<br />
nicht regulierten Strommarktes nutzen mit Strompreisen, die idealerweise<br />
günstiger sind als die regulierten Preise.<br />
Private und öffentliche Händler können am Stromgroßhandel teilnehmen und sowohl alle Arten von Erzeugern als auch sogenannte qualifizierte Abnehmer<br />
vertreten. Private und öffentliche Händler mit staatlicher Genehmigung versorgen Endabnehmer mit Energie. Händler können zwischen den Erzeugern und den<br />
Lieferanten Handel betreiben oder selbst die Rolle des Lieferanten übernehmen.<br />
Es gibt drei Typen von Lieferanten: (a) Lieferanten für qualifizierte Abnehmer, (b) Lieferanten für die Grundversorgung und (c) Lieferanten für die Notversorgung.<br />
Jede Lieferantenart bedarf einer gesonderten Genehmigung. Ein Lieferant kann nicht gleichzeitig für mehrere Lieferarten eine Genehmigung erhalten. Jedoch<br />
können verschiedene Lieferanten der selben Unternehmensgruppe angehören.<br />
Quellen: dena-Experteninterview (<strong>2014</strong>), Foeth (<strong>2014</strong>), SENER (<strong>2014</strong>), CRE (<strong>2014</strong>), LIE (<strong>2014</strong>)<br />
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