Studie: Marktreport Mexiko – Photovoltaik. (Aktualisierung 2014)
<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p> <p>Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a></p>
<p>Mexiko nutzt als eines der Länder mit der höchsten Sonneneinstrahlung weltweit nach wie vor nur einen geringen Teil seines Solarenergie-Potenzials.</p>
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ZUSAMMENFASSUNG:<br />
MARKTZUGANG UND RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN<br />
• Ausländische Investitionen unterliegen in <strong>Mexiko</strong> grundsätzlich keinen Beschränkungen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen für bestimmte<br />
staatliche Sektoren.<br />
• Bei der Unternehmensgründung durch ausländische Unternehmen werden meist die Sociedad Anónima (S.A.) oder die Sociedad de<br />
Responsibilidad Limitada (S. de R. L.) gewählt.<br />
• Das Arbeitsrecht hat in <strong>Mexiko</strong> eine herausragende Stellung und ist sehr arbeitnehmerfreundlich ausgelegt. 90 % der Arbeitnehmer in einem<br />
Unternehmen müssen mexikanischer Nationalität sein. Ausländer benötigen in <strong>Mexiko</strong> ein Arbeitsvisum.<br />
• In <strong>Mexiko</strong> wird ein Patent für einen nicht verlängerbaren Zeitraum von 20 Jahren erteilt.<br />
• Grundsätzlich besteht in <strong>Mexiko</strong> keine Local-Content-Regelung. Bei öffentlichen Vergaben wird mexikanischen Waren jedoch ein gewisser<br />
Vorzug gewährt.<br />
• Ausländer können in <strong>Mexiko</strong> unbegrenzt Land erwerben. Es gibt zwar gewisse Restriktionen, die jedoch durch eine Treuhand oder durch<br />
Ausnahmen der Bundesregierung vermieden werden können. Der Landerwerb für Energiegewinnungsprojekte unterliegt zusätzlichen<br />
Voraussetzungen.<br />
• <strong>Mexiko</strong> hat eine Vielzahl von Handelsabkommen, z. B. NAFTA und das Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische<br />
Koordinierung und Zusammenarbeit mit der EU, und zählt zu einem der attraktivsten Länder in Lateinamerika für Investoren.<br />
• Zwischen Deutschland und <strong>Mexiko</strong> besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.<br />
• Fast alle Zollsätze für Exporte aus der EU sind seit 2007 auf Null gesenkt worden, Einfuhrgenehmigungen sind nur für wenige Produkte<br />
erforderlich. Es bestehen keine Einfuhrbeschränkungen.<br />
• Die CRE erteilt die Genehmigung für die Erzeugung von Energie.Unter bestimmten Umständen bedarf es keiner Genehmigung. Da mehrere<br />
Bundesgesetze zu beachten sind, wird eine anwaltliche Beratung empfohlen.<br />
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