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Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2012

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

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1<br />

Der <strong>Ombudsmann</strong> der privaten Banken<br />

1.1 Das <strong>Ombudsmann</strong>verfahren<br />

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Video: Erklär mir:<br />

das <strong>Ombudsmann</strong>verfahren.<br />

Seit nunmehr über 20 Jahren bieten die privaten Banken<br />

ihren Kunden eine unbürokratische, effektive und<br />

praktikable Möglichkeit an, Meinungsverschiedenheiten<br />

außergerichtlich zu bereinigen: das <strong>Ombudsmann</strong>verfahren.<br />

Mit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 1992 hat<br />

der Bankenverband Bestrebungen auf europäischer<br />

und nationaler Ebene aufgegriffen, um langwierige<br />

und teure Gerichtsprozesse durch außergerichtliche<br />

Streitschlichtungsverfahren entbehrlich zu machen.<br />

Die privaten Banken haben sich damit als Pioniere einer<br />

damals noch jungen, aber äußerst effizienten Form<br />

der Streitbeilegung den gewandelten verbraucherpolitischen<br />

Herausforderungen gestellt.<br />

Die Bekanntheit und das Ansehen, das das <strong>Ombudsmann</strong>verfahren<br />

seit seiner Gründung erworben hat, belegen,<br />

dass es ein unverzichtbarer und in der Praxis für<br />

die Verbraucher unmittelbar spürbarer Beitrag zu einer<br />

aktiven und kundenorientierten Verbraucherpolitik der<br />

privaten Banken geworden ist.<br />

dem streitigen Sachverhalt nicht bereits eine andere<br />

Schlichtungsstelle beschäftigt haben.<br />

Der <strong>Ombudsmann</strong> 1) ist ausschließlich für die mehr als<br />

220 privaten Banken zuständig, die dem Bankenverband<br />

angehören und sich diesem Verfahren angeschlossen<br />

haben. Dazu gehören die Großbanken, die Regionalbanken,<br />

die Privatbankiers und die Auslandsbanken.<br />

Eine Liste der am Verfahren teilnehmenden Banken<br />

stellt der Bankenverband auf seiner Internetseite<br />

bankenverband.de/ombudsmannverfahren-banken zur<br />

Verfügung. Beschwerden, die Volksbanken und Raiffeisenbanken,<br />

Sparkassen oder andere öffentliche Banken<br />

betreffen, werden an die entsprechenden Kundenbeschwerdesysteme<br />

dieser Bankengruppen weitergeleitet<br />

oder es werden dem Beschwerdeführer Informationen<br />

über die zuständige Beschwerdeeinrichtung zur Verfügung<br />

gestellt. Die für diese Kreditinstitute bestehenden<br />

Schlichtungsstellen sind im Anhang aufgeführt.<br />

Das Schlichtungsverfahren steht in erster Linie Kunden<br />

der am Verfahren teilnehmenden Banken offen, sofern<br />

es sich bei diesen um Verbraucher handelt. Darüber<br />

hinaus können auch Firmen und Selbstständige das<br />

Verfahren in Anspruch nehmen, wenn es um eine Streitigkeit<br />

aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften<br />

über Zahlungsdienste (§§ 675c bis 676c BGB) geht. Das<br />

<strong>Ombudsmann</strong>verfahren kann nur durchgeführt werden,<br />

wenn der streitige Sachverhalt nicht bereits vor Gericht<br />

anhängig war oder während des Verfahrens von dem<br />

Kunden anhängig gemacht wird. Auch darf sich mit<br />

1) Unabhängig davon, ob der Bankenverband Schlichterinnen oder Schlichter bestellt, wird in der Verfahrensordnung aus Gründen der<br />

Vereinfachung einheitlich der Begriff „<strong>Ombudsmann</strong>“ verwendet.<br />

10 <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2012</strong>

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