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Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2012

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

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4<br />

4.2 Kreditgeschäft<br />

Auf das Sachgebiet Kreditgeschäft entfielen im Jahr<br />

<strong>2012</strong> rund 35 % aller eingegangenen Beschwerden,<br />

mithin fast genauso viel wie im Bereich des Wertpapiergeschäftes.<br />

Drei Viertel der Beschwerden entfielen<br />

dabei auf den Bereich Konsumentenkredite. Hintergrund<br />

dieses Anstiegs in diesem Bereich ist die Frage,<br />

ob die Erhebung eines Entgeltes für den Abschluss eines<br />

Verbraucherdarlehensvertrages zulässig ist. Diese<br />

Thematik hat in der Öffentlichkeit ein starkes Interesse<br />

erfahren, das sich in den Beschwerdezahlen zu diesem<br />

Thema widerspiegelt.<br />

Konsumentenkredite<br />

Holding AG. Siehe hierzu den Schlichtungsspruch 10,<br />

der hinsichtlich der Kündigung und der Löschung des<br />

SCHUFA-Eintrages eine verbindliche Entscheidung enthält<br />

und bezüglich einer ebenfalls angestrengten Stundung<br />

des Restsaldos einen Vergleichsvorschlag ausspricht.<br />

Oftmals ist den Beschwerdeführern der Kreditverlauf<br />

nicht nachvollziehbar oder sie sind der Meinung, sie<br />

hätten auf den Kredit bereits zu viel entrichtet. Hier<br />

wünschen sich die Kunden eine Überprüfung ihrer Kreditverträge<br />

durch die Ombudsleute. Indes lassen sich<br />

viele dieser Beschwerden bereits im Vorfeld klären, indem<br />

die Bank nochmals den Ratenverlauf darstellt und<br />

erläutert.<br />

Über die Zulässigkeit eines Bearbeitungsentgeltes bei<br />

Verbraucherdarlehen ist höchstrichterlich noch nicht<br />

entschieden. Entsprechend lehnten die Ombudsleute<br />

eine Schlichtung in diesen Fällen unter Verweis auf die<br />

Verfahrensordnung ab, zumal beim Bundesgerichtshof<br />

zu dieser Thematik eine Nichtzulassungsbeschwerde<br />

(Az. XI ZR 405712) sowie ein Revisionsverfahren<br />

(Az. XI ZR 170/13) anhängig ist. In einigen Fällen haben<br />

die Ombudsleute zur Lösung dieser Frage auch Vergleichsvorschläge<br />

unterbreitet, die aber von Bankenseite<br />

unter Hinweis auf die Verfahrensordnung nicht aufgegriffen<br />

wurden. Siehe hierzu den Schlichtungsspruch 7.<br />

Anlass zur Beschwerde gaben auch im Berichtsjahr Fälle,<br />

in denen Kunden bei Abschluss eines Darlehensvertrages<br />

gleichzeitig Versicherungsprodukte erworben<br />

haben, zum Beispiel eine Ratenschutzversicherung, und<br />

sich bei Abschluss dieses Versicherungsproduktes von<br />

der Bank falsch beraten fühlen. In dem unter Schlichtungsspruch<br />

9 veröffentlichten Fall hat der <strong>Ombudsmann</strong><br />

zu einer Beschwerde mit dieser Thematik einen<br />

Vergleichsvorschlag erlassen.<br />

Immer wieder betreffen Beschwerden die Kündigung<br />

eines Kredits durch die Bank sowie eine damit einhergehende<br />

Meldung der Kreditkündigung an die SCHUFA<br />

Sowohl bei Hypothekar- als auch bei Konsumentenkrediten<br />

spielen Zahlungsschwierigkeiten bei der Ratenrückzahlung<br />

in jedem Berichtsjahr eine nicht unerhebliche<br />

Rolle. Dabei geht es meist um die Hoffnung<br />

der Kunden, die Bank komme ihnen im Rahmen des<br />

<strong>Ombudsmann</strong>verfahrens entgegen. Hierbei ist jedoch<br />

zu beachten, dass der <strong>Ombudsmann</strong> die Banken nicht<br />

verpflichten kann, die Raten eines gesetzmäßig zustande<br />

gekommenen Kreditvertrages zu reduzieren oder zu<br />

stunden. Eine solche Entscheidung fällt in die geschäftspolitische<br />

Eigenverantwortlichkeit der Banken, auf die<br />

der <strong>Ombudsmann</strong> keinen Einfluss hat. Auch in diesen<br />

Fällen bietet das <strong>Ombudsmann</strong>verfahren aber die Möglichkeit,<br />

eine für beide Seiten tragfähige und zufriedenstellende<br />

Lösung zu finden, indem der <strong>Ombudsmann</strong><br />

einen Vergleichsvorschlag erlässt (siehe hierzu den bereits<br />

oben genannten Schlichtungsspruch 10).<br />

Hypothekarkredite<br />

Ein Dauerthema im <strong>Ombudsmann</strong>verfahren ist die<br />

Höhe des in Rechnung gestellten Entgelts für die vorzeitige<br />

Ablösung eines Darlehens (Vorfälligkeitsentschädigung).<br />

Da die Errechnungsmethode zur Vorfälligkeitsentschädigung<br />

seit der Rechtsprechung des<br />

Bundesgerichtshofs (zuletzt am 30. November 2004,<br />

54 <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2012</strong>

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