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Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2012

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

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ankenverband<br />

Schlichtungsspruch 17<br />

„Girokonto für jedermann“/Kontoablehnung<br />

Schlichtungsspruch: Kontoablehnung, Sinn und Zweck des „Girokontos für jedermann“<br />

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.<br />

Das von dem Beschwerdeführer in Anspruch<br />

genommene gesetzlich verankerte Recht auf ein<br />

eigenes Girokonto gibt es nicht. Vielmehr hat sich<br />

Die Deutsche Kreditwirtschaft, das sind sämtliche<br />

Kreditinstitute, bereit erklärt, auf Antrag ein so<br />

genanntes „Girokonto für jedermann“ einzurichten.<br />

Ein solches Konto wird auf Guthabenbasis ohne<br />

Ausgabe von Geldkarten geführt.<br />

Sinn dieser Selbstverpflichtung der Sparkassen,<br />

Volksbanken, Privatbanken usw. ist, dass jeder an<br />

dem heutzutage lebenswichtigen bargeldlosen<br />

Zahlungsverkehr teilnehmen kann, ohne dass es<br />

bei Einrichtung des Kontos auf negative Schufa-<br />

Auskünfte ankommt.<br />

Warum sich der Beschwerdeführer von der Bank<br />

diskriminiert und sogar kriminalisiert fühlt, ist<br />

unverständlich. Nach unserem Recht kann sich<br />

jeder Unternehmer seine Kunden aussuchen und<br />

sich auch nach seinem Belieben von ihnen wieder<br />

trennen. Die von den Kreditinstituten angebotenen<br />

„Girokonten für jedermann“ haben sehr vielen<br />

Menschen geholfen.<br />

Da der Beschwerdeführer auf einem „normalen“<br />

Konto, also einem Konto mit Geldkarte, besteht,<br />

bleibt seine Beschwerde erfolglos. Ich verstehe ihn<br />

umso weniger, als er in Köln wohnt, wo es genügend<br />

Filialen der Bank gibt, wo er Bargeld abfordern<br />

kann, so dass es für ihn ein Leichtes wäre,<br />

ohne Geldkarte auszukommen.<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2012</strong> 75

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