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Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2012

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

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ankenverband<br />

Von links: Horst-Diether Hensen, Ekkehard Bombe, Dr. Gerda Müller, Dr. Rainer Mößinger, Angelika Lange, Dr. Gerhart Kreft, Werner Weiß<br />

Im Januar 2006 hat Ekkehard Bombe, ehemals Präsident<br />

des Landgerichts Wiesbaden sowie richterliches Mitglied<br />

am Staatsgerichtshof Hessen, sein Amt als fünfter<br />

<strong>Ombudsmann</strong> aufgenommen.<br />

Als erste Frau im Team der Ombudsleute übernahm<br />

Dr. Gerda Müller ihr Amt im August 2009. Sie war zuvor<br />

Vorsitzende Richterin und Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofes.<br />

Seit Juni 2010 unterstützt Dr. Rainer Mößinger, ehemals<br />

Präsident des Landgerichts Hanau sowie stellvertretendes<br />

Mitglied des Hessischen Staatsgerichtshofs, den<br />

Kreis der Schlichter. Auch Herr Dr. Mößinger hat sich<br />

bereit erklärt, seine zum 31. Mai 2013 auslaufende erste<br />

Amtszeit um eine weitere zu verlängern.<br />

Angelika Lange, die zuletzt am Oberlandesgericht<br />

Frankfurt am Main den stellvertretenden Vorsitz eines<br />

Senats mit dem Schwerpunkt Banksachen innehatte,<br />

schlichtet als bisher zweite Ombudsfrau seit September<br />

2011.<br />

1.4 Vorteile des Verfahrens<br />

Die Vorteile des <strong>Ombudsmann</strong>systems überzeugen:<br />

Das Verfahren ist für die Kunden unentgeltlich. Die<br />

Ombudsleute sind unabhängig und fällen ihre Entscheidungen<br />

eigenhändig. Dringen Kunden mit ihrem<br />

Begehren durch, kommen sie ohne langwierigen und<br />

teuren Prozess zu ihrem Recht. Die Banken haben sich<br />

verpflichtet, Entscheidungen des <strong>Ombudsmann</strong>es bis<br />

zu einem Beschwerdegegenstandswert von 5.000 €<br />

umzusetzen. Rechtsnachteile durch die Einlegung einer<br />

Beschwerde können den Kunden nicht entstehen,<br />

da für die Dauer des Verfahrens die Verjährung ihrer<br />

Ansprüche als gehemmt gilt. Zudem sind Beschwerdeführer<br />

an den Schlichtungsspruch nicht gebunden, so<br />

dass ihnen der Rechtsweg vor die ordentlichen Gerichte<br />

weiterhin offensteht.<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2012</strong> 13

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