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Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2012

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

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ankenverband<br />

4.7 Sonstige Gebiete<br />

74 Beschwerden konnten im Berichtsjahr keinem der zuvor<br />

genannten Sachgebiete zugeordnet werden. Diese<br />

Fälle betrafen zum Beispiel Probleme im Zusammenhang<br />

mit einem Bankschließfach oder es wird das Serviceverhalten<br />

einzelner Bankmitarbeiter kritisiert und<br />

für den erlittenen Ärger Schadensersatz von der Bank<br />

verlangt und/oder vom <strong>Ombudsmann</strong> begehrt, er möge<br />

die Bank „abmahnen“. Der Großteil dieser Beschwerden<br />

erledigt sich bereits im Vorfeld, so dass eine Prüfung<br />

durch den <strong>Ombudsmann</strong> lediglich in einigen wenigen<br />

Fällen erfolgen muss. Einen solchen Fall verdeutlicht der<br />

Schlichtungsspruch 23. Dort verlangen die Beschwerdeführer<br />

Ersatz für den Arbeits- und Zeitaufwand, der<br />

ihnen durch die Klärung ihrer Streitigkeit mit der Bank<br />

entstanden sein soll.<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2012</strong> 83

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