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Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2012

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

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4<br />

4.4 „Girokonto für jedermann“<br />

Beschwerden von Verbrauchern, die die Einrichtung bzw.<br />

Fortführung eines Girokontos auf Guthabenbasis zum<br />

Gegenstand haben, werden dem Sachgebiet „Girokonto<br />

für jedermann“ zugeordnet. Diese Beschwerden werden<br />

mit höchster Priorität behandelt und sind in der Regel<br />

nach ein bis drei Monaten abgeschlossen. Insbesondere<br />

hier zeigt sich der Vorteil des schnellen und unbürokratischen<br />

<strong>Ombudsmann</strong>verfahrens gegenüber einer<br />

Inanspruchnahme der staatlichen Gerichte. Der <strong>Ombudsmann</strong><br />

befindet in diesen Fällen darüber, ob eine Bank<br />

die Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zum<br />

„Girokonto für jedermann“ beachtet hat.<br />

Seit längerer Zeit wird darüber diskutiert, ob die freiwillige<br />

Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft<br />

zum „Girokonto für jedermann“ in der Praxis funktioniert.<br />

Eine Studie im Auftrag der Europäischen Kommission<br />

zeigt, dass 99 % aller deutschen Bürger über<br />

ein Girokonto verfügen. Selbst in EU-Mitgliedstaaten<br />

mit einem gesetzlichen Kontrahierungszwang für eine<br />

Kontoeröffnung wie in Frankreich oder Schweden wird<br />

diese für Deutschland ermittelte Kontozugangsquote<br />

von 99 % nicht übertroffen 5) . Dies unterstreicht die Richtigkeit<br />

des in Deutschland gewählten Weges aus der<br />

Sicht der Kreditwirtschaft. Die Bundesregierung hat in<br />

ihrem aktuellen Bericht zum „Girokonto für jedermann“<br />

(BT-Drucksache 17/8312), in dem sie sich unter anderem<br />

Banken sind sich gesellschaftlicher Verantwortung bewusst:<br />

www.diedeutschekreditwirtschaft.<br />

de<br />

„Girokonto für jedermann“<br />

Die in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammenarbeitenden<br />

Spitzenverbände der deutschen<br />

Kreditwirtschaft haben im Jahr 1995 eine Empfehlung<br />

zum „Girokonto für jedermann“ vorgelegt. Nach der<br />

im Anhang abgedruckten Empfehlung sollen Banken<br />

jedem Verbraucher grundsätzlich – sofern nicht im<br />

Einzelfall schwerwiegende Gründe dagegensprechen<br />

– auf Wunsch ein Girokonto zur Verfügung<br />

stellen, das zumindest die Entgegennahme von Gutschriften,<br />

Bareinzahlungen und -auszahlungen sowie<br />

die Teilnahme am Überweisungsverkehr ermöglicht.<br />

Eintragungen bei der SCHUFA, die auf schlechte wirtschaftliche<br />

Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind<br />

allein kein Grund, die Führung eines solchen Kontos<br />

zu verweigern. Überziehungen braucht das Kreditinstitut<br />

bei solchen Guthabenkonten nicht zuzulassen.<br />

Das Ziel dieser Empfehlung war und ist, dass die Kreditwirtschaft<br />

jedem Verbraucher im Hinblick auf die<br />

soziale Bedeutung des Girokontos unabhängig von<br />

ihrem sozialen oder finanziellen Hintergrund den Zugang<br />

zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglicht.<br />

Die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft empfehlen<br />

zudem ihren Instituten, die Ablehnung oder Kündigung<br />

des „Girokontos für jedermann“ schriftlich zu<br />

begründen. Damit sollte ein schriftlicher Hinweis auf<br />

die jeweils gegebenen Beschwerdemöglichkeiten<br />

verbunden sein. Betroffene Verbraucher können auf<br />

das entwickelte Beschwerdeformular der DK zurückgreifen,<br />

das auch auf der Internetseite der DK unter<br />

www.diedeutschekreditwirtschaft.de zum Download<br />

zur Verfügung gestellt wird und das die Einreichung<br />

der Beschwerde zusätzlich vereinfacht.<br />

Auf der Startseite der Deutschen Kreditwirtschaft im<br />

Internet findet der Benutzer direkte Informationen<br />

zum „Girokonto für jedermann“.<br />

5) Die Angabe basiert auf einer Hochrechnung des Flash Eurobarometer 282 der Europäischen Kommission.<br />

72 <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2012</strong>

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