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Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2012

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

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mit dem Abschluss eines Vertrages spezielle, auf das<br />

Geschäft bezogene Informationen der Banken.<br />

Transparente Vertragsgestaltung<br />

Für eine transparente Vertragsgestaltung ist es erforderlich,<br />

dass Rechte und Pflichten von Bank und Kunde für<br />

beide Seiten fair geregelt und überschaubar vermittelt<br />

werden. Dies geschieht durch den individuellen Inhalt<br />

des Vertrags, den der Kunde mit der Bank abschließt,<br />

sowie darüber hinaus durch die Vereinbarung Allgemeiner<br />

Geschäftsbedingungen. Die AGB-Banken werden<br />

vom Bankenverband kontinuierlich auf ihre Aktualität<br />

überprüft. Neue AGB werden mit Verbraucherschutzorganisationen<br />

und dem Bundeskartellamt erörtert.<br />

Außergerichtliche Streitschlichtung durch das<br />

<strong>Ombudsmann</strong>verfahren<br />

Der vierte Baustein des verbraucherpolitischen Gesamtkonzepts<br />

und gleichsam das Kernstück des Konzepts ist<br />

das in diesem <strong>Tätigkeitsbericht</strong> dargestellte <strong>Ombudsmann</strong>verfahren.<br />

Dieses Verfahren blickt auf nunmehr<br />

20 Jahre Erfahrung zurück und hat sich als allgemein<br />

anerkannte, unbürokratische und schnelle Möglichkeit,<br />

Meinungsverschiedenheiten durch einen neutralen<br />

Dritten – den <strong>Ombudsmann</strong> – beizulegen, bewährt.<br />

1.3 Die Ombudsleute in Person<br />

Die hohe Akzeptanz des Schlichtungsverfahrens der<br />

privaten Banken beruht ganz entscheidend auf den<br />

Persönlichkeiten, die das Amt des <strong>Ombudsmann</strong>es<br />

ausfüllen. Bei den amtierenden Schlichtern handelt es<br />

sich um ehemalige hohe Richterinnen und Richter sowie<br />

Ministerialbeamte, die aufgrund ihres beruflichen<br />

Werdegangs sowie ihrer ausgewiesenen fachlichen<br />

Kompetenz, die sie unermüdlich im Interesse eines fairen<br />

Interessenausgleiches unter Beweis stellen, maßgeblich<br />

zu dem Erfolg, den das Verfahren verzeichnet,<br />

beigetragen haben.<br />

Die Ombudsleute des Bankenverbandes sind nicht nur das<br />

„Gesicht“ des Verfahrens, sie fällen ihre Schlichtungssprüche<br />

eigenhändig, das heißt, sie allein prüfen und bewerten<br />

den Sachverhalt und erlassen sodann einen Schlichtungsspruch,<br />

der auch als Vergleichsvorschlag ergehen<br />

kann. Dabei sind sie keinen Weisungen unterworfen und<br />

fällen ihre Entscheidungen nach Recht und Gesetz unter<br />

Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen.<br />

Neutralität und Unabhängigkeit der Ombudsleute sind<br />

für das Schlichtungsverfahren unabdingbar. Vor der Bestellung<br />

eines neuen <strong>Ombudsmann</strong>es werden deshalb<br />

die Verbraucherverbände beteiligt. Der Bankenverband<br />

informiert die Verbraucherzentrale Bundesverband<br />

über die Person, die zum <strong>Ombudsmann</strong> bestellt werden<br />

soll. Trägt sie Tatsachen vor, die gegen die Person<br />

in Bezug auf ihre Qualifikation oder Unparteilichkeit<br />

sprechen, kann diese Person nicht als <strong>Ombudsmann</strong><br />

bestellt werden. Einen solchen Fall hat es seit der Einführung<br />

des Verfahrens allerdings nicht gegeben.<br />

Nach mehr als zwölf engagierten und erfolgreichen Jahren<br />

Schlichtungstätigkeit hat Horst-Diether Hensen, der<br />

bis zu seiner Pensionierung als Vizepräsident des Hanseatischen<br />

Oberlandesgerichts Hamburg tätig war, sein<br />

Amt als <strong>Ombudsmann</strong> zum 31. Dezember <strong>2012</strong> beendet.<br />

Werner Weiß, ehemals Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht<br />

München und zuletzt Ministerialdirigent<br />

im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, amtiert seit<br />

Juli 2001. Herr Weiß wird nach Auslaufen seiner vierten<br />

Amtsperiode zum 30. Juni 2013 drei weitere Jahre als<br />

<strong>Ombudsmann</strong> zu fungieren.<br />

Im Oktober 2004 kam als weiterer <strong>Ombudsmann</strong><br />

Dr. Gerhart Kreft hinzu. Er war bis zum Eintritt in den<br />

Ruhestand Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof.<br />

Auch seine Amtszeit als <strong>Ombudsmann</strong> wurde nach Auslaufen<br />

zum 31. September <strong>2012</strong> um weitere drei Jahre<br />

verlängert.<br />

12 <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2012</strong>

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