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Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2012

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

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4<br />

4.3 Zahlungsverkehr<br />

Im Zahlungsverkehr betrafen 71 % der Beschwerden<br />

Probleme der Kontoführung, einschließlich der Kontoeröffnung<br />

und -schließung. Der Rest entfiel auf den<br />

konventionellen Zahlungsverkehr, insbesondere das<br />

Kartengeschäft (13 %) und den Überweisungsverkehr<br />

(16 %).<br />

Kontoführung<br />

Die Vielfalt der Beschwerden im Bereich der Kontoführung<br />

ist groß. Sie reicht von der Erhebung von Kontoführungsgebühren,<br />

der Kürzung eines dem Kunden<br />

eingeräumten Dispositionskredits, der Kontokündigung<br />

und damit einhergehenden Meldung an die SCHUFA<br />

Holding AG, der Kontosperrung nach einer Pfändung<br />

bis zur Wertstellung von Gutschriftseingängen. Auch<br />

die Auszahlung eines Guthabens aus einem Girokonto<br />

im Rahmen einer Nachlassangelegenheit fällt in dieses<br />

Sachgebiet.<br />

Die seit dem 1. Juli 2010 bestehende Möglichkeit, ein<br />

bestehendes Girokonto als Pfändungsschutzkonto führen<br />

zu lassen, hat bei Verbrauchern zu einigen Unsicherheiten<br />

hinsichtlich der Umsetzung der entsprechenden<br />

Vorschriften in der Praxis geführt. Insbesondere die<br />

Frage der Übertragbarkeit nicht ausgeschöpften pfändungsgeschützten<br />

Guthabens in den Folgemonat war<br />

deshalb oftmals Gegenstand von Beschwerden. Dazu<br />

sei auf den Schlichtungsspruch 13 verwiesen.<br />

Auch die Frage zur Höhe von Kontoführungsgebühren<br />

für ein P-Konto gab Anlass zu Beschwerden, bis<br />

der Bundesgerichtshof diese Frage mit Urteil vom<br />

13. November <strong>2012</strong> – XI ZR 145/12 im Sinne der Kunden<br />

entschieden hat. Siehe hierzu den Schlichtungsspruch 14.<br />

66 <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2012</strong>

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