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Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2012

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

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4<br />

Schlichtungsspruch 20<br />

„Girokonto für jedermann“/Kontoablehnung<br />

Schlichtungsspruch: Fehlen von Unzumutbarkeitsgründen<br />

Es wird festgestellt, dass die von der BG vorgetragenen<br />

Gründe, mit denen die BG eine Kontoneueröffnung<br />

durch die BF ablehnt, mit den Versagungsgründen<br />

der Empfehlung der Deutschen<br />

Kreditwirtschaft zum Konto für jedermann nicht in<br />

Einklang stehen.<br />

Die Beschwerdeführerin (BF) hatte bei der Beschwerdegegnerin<br />

(BG) seit 2001 ein Konto, das im<br />

Jahre 2010 in ein P-Konto umgewandelt und auf der<br />

Grundlage von Nr.19 (1) der AGB der Banken mit<br />

Schreiben der BG am 12.9.<strong>2012</strong> zum 13.11.<strong>2012</strong> gekündigt<br />

wurde. Mit der Beschwerde wird die Rücknahme<br />

der Kündigung bzw. die erneute Eröffnung<br />

eines Kontos unter dem Blickwinkel eines Kontos<br />

für jedermann begehrt, wobei die BF mitgeteilt hat,<br />

dass sie über kein weiteres Konto verfüge. Die BG<br />

hat mit ihrer Stellungnahme vom 28.1.2013 mitgeteilt,<br />

dass sie das Anliegen der BF auch im Hinblick<br />

auf die Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft<br />

zum Konto für jedermann geprüft habe und die<br />

Einschätzung vertrete, dass auch unter diesem<br />

Blickwinkel eine Fortführung der Kontoverbindung<br />

nicht in Betracht komme.<br />

Die Beschwerde hat insoweit Erfolg, als festzustellen<br />

ist, dass, jedenfalls bei einem Neuantrag der<br />

BF auf Eröffnung eines Girokontos – das bisherige<br />

Konto ist durch den Ablauf der Kündigungsfrist<br />

erloschen –, die von der BG bereits jetzt mitgeteilte<br />

Einschätzung zur Empfehlung der Deutschen<br />

Kreditwirtschaft zum Konto für jedermann nicht beachtet<br />

wird, weil nach dieser Empfehlung nur ganz<br />

bestimmte Gründe eine Ablehnung des Kontos für<br />

jedermann rechtfertigen, solche Gründe aber von<br />

der BG – jedenfalls bisher – nicht benannt wurden.<br />

Dass die BF derzeit über kein anderes Konto<br />

verfügt, ist unstreitig geblieben.<br />

78 <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2012</strong>

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