19.06.2015 Aufrufe

Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2012

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

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ankenverband<br />

steigt. Diese Bindungswirkung gilt jedoch nicht für den<br />

Beschwerdeführer. Ist er mit der Entscheidung nicht<br />

einverstanden, kann er sein Anliegen vor Gericht weiterverfolgen.<br />

Übersteigt der Beschwerdegegenstand den Betrag von<br />

5.000 €, entfaltet der Schlichtungsspruch keine Bindungswirkung.<br />

Vielmehr bleibt es den Parteien überlassen,<br />

sich dem Spruch durch schriftliche Erklärung<br />

binnen sechs Wochen anzuschließen. Eine Einigung<br />

kommt nicht zu Stande, wenn eine der Parteien den<br />

Schlichtungsspruch ablehnt oder hierauf nicht reagiert.<br />

Nach Ablauf der Erklärungsfrist teilt die Kundenbeschwerdestelle<br />

den Parteien mit, ob eine Einigung erzielt<br />

wurde.<br />

Bei Schlichtungssprüchen zu Beschwerden von Verbrauchern,<br />

denen die Bank kein Girokonto – zumindest<br />

auf Guthabenbasis – einrichtet, ergeht die Feststellung,<br />

ob die Bank die Empfehlung der Deutschen<br />

Kreditwirtschaft (DK) zum „Girokonto für jedermann“<br />

beachtet hat.<br />

Scannen Sie diesen<br />

QR-Code für eine Zusammenfassung<br />

der<br />

wichtigsten Fragen<br />

und Antworten zum<br />

Verfahren.<br />

Teilweise versuchen Kunden, die Bindungswirkung<br />

für sich auszudehnen, indem sie ihren Anspruch auf<br />

5.000 € beschränken. Eine solche Vorgehensweise würde<br />

jedoch dazu führen, dass diese Beschwerdeführer<br />

ihren Anspruch „scheibchenweise“ geltend machen<br />

könnten und im Ergebnis bei einem für sie positiven<br />

Schlichtungsspruch doch ihren kompletten Schaden<br />

ersetzt bekämen. Dies ist mit Sinn und Zweck der Regelung<br />

nicht zu vereinbaren und daher nicht zulässig.<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2012</strong> 35

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