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Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2012

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

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ankenverband<br />

kann sich der Beschwerdeführer zunächst an die für Finanzdienstleistungen<br />

zuständige Schlichtungsstelle in<br />

seinem Wohnsitzland wenden. Von dieser Stelle erhält<br />

er Informationen über das Netz für außergerichtliche<br />

Beschwerden im Finanzbereich.<br />

Im Jahre <strong>2012</strong> sind beim <strong>Ombudsmann</strong> der privaten<br />

Banken in diesem Bereich 35 Beschwerden eingegangen,<br />

drei davon als allgemeine Verbraucheranfragen.<br />

Acht grenzüberschreitende Beschwerden wurden bei<br />

der Kundenbeschwerdestelle als nächstgelegenem System<br />

6) eingereicht und an das zuständige ausländische<br />

Streitschlichtungssystem weitergeleitet. 27 grenzüberschreitende<br />

Beschwerden gingen im <strong>Ombudsmann</strong>ver-<br />

fahren als zuständigem System 7) ein. Dies sind insbesondere<br />

die Fälle, in denen deutsche Staatsbürger ihren<br />

Wohnsitz (vorübergehend) im Ausland haben, jedoch<br />

nach wie vor Kunden einer deutschen privaten Bank<br />

sind. Beschwerden anderer EU-Bürger, die Ansprüche<br />

aus einer Streitigkeit mit einer deutschen Bank geltend<br />

machen, sind in der Minderzahl. Dies ist darauf zurückzuführen,<br />

dass grenzüberschreitende Bankgeschäfte –<br />

nicht nur wegen der sprachlichen Barrieren – noch in<br />

geringem Umfang getätigt werden. Folgend soll ein<br />

beispielhaft ausgewählter Fall, der einen grenzüberschreitenden<br />

Bezug aufweist, das Tätigkeitsgebiet des<br />

FIN-NET veranschaulichen:<br />

FIN-NET Beschwerde mit grenzübergreifendem Sachverhalt<br />

Die Beschwerdeführerin, polnische Staatsbürgerin,<br />

vorübergehend wohnhaft in Deutschland, wollte<br />

einen Betrag von 5.000 € nach Polen per Online-Banking<br />

überweisen. Dieser Überweisungsbetrag kam<br />

zwei Tage nach Auftragserteilung wieder zurück,<br />

gekürzt um rund 200 € Kursverlust und Gebühren in<br />

Höhe von 22,50 €. Die Beschwerdeführerin moniert<br />

die Nichtausführung der Überweisung und ist nicht<br />

bereit, den Kursverlust und die Gebühren zu tragen.<br />

Nach Einschaltung des <strong>Ombudsmann</strong>es der privaten<br />

Banken stellte sich heraus, dass die Beschwerdeführerin<br />

die IBAN-Nummer versehentlich falsch eingegeben<br />

hatte. Dies führte zu einer Rücküberweisung seitens<br />

der polnischen Bank und damit zu den genannten<br />

Kursverlusten durch die zweimalige Konvertierung des<br />

Überweisungsbetrages sowie den genannten Entgelten<br />

seitens des deutschen Kreditinstitutes.<br />

Trotz weisungsgemäßer Umsetzung des Kundenauftrages<br />

war das deutsche Kreditinstitut nach Einschaltung<br />

des <strong>Ombudsmann</strong>es der privaten Banken bereit,<br />

sowohl auf das Entgelt zu verzichten als auch der Beschwerdeführerin<br />

den Kursverlust zu erstatten.<br />

6) Das „nächstgelegene System“ im Sinne des FIN-NET ist eine Streitschlichtungseinrichtung für den entsprechenden Finanzdienstleistungsbereich<br />

im Wohnsitzstaat des Verbrauchers, das nicht notwendigerweise das zuständige System sein muss.<br />

7) Das „zuständige System“ im Sinne des FIN-NET ist die für die betreffenden Finanzdienstleistungen zuständige Streitschlichtungseinrichtung<br />

des Landes, in dem der Anbieter der Dienstleistung seinen Sitz bzw. seine Niederlassung hat.<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2012</strong> 87

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