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Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2012

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

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ankenverband<br />

BGHZ 161, 196; WertpapierMitteilungen [WM] 2005,<br />

322) geklärt ist, gehen diese Fälle – wie Schlichtungsspruch<br />

11 veranschaulicht – fast überwiegend zugunsten<br />

der Bank aus.<br />

Beschwerden Kreditgeschäft <strong>2012</strong><br />

Hypothekarkredite<br />

Konsumentenkredite<br />

Beschwerdegrund ist zudem oftmals die Belastung des<br />

Kunden mit Gebühren im Rahmen einer Darlehensablösung<br />

durch eine andere Bank. Auch die Entlassung<br />

aus der Mithaftung für ein grundpfandrechtlich<br />

gesichertes Darlehen gibt immer wieder Anlass zur<br />

Beschwerde. Ein Beispielsfall ist unter Schlichtungsspruch<br />

12 aufgezeigt.<br />

542<br />

2.004<br />

Quelle: Bankenverband, Stand 30. Juni 2013.<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2012</strong> 55

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