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Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2012

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

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4<br />

Schlichtungsspruch 10<br />

Kreditgeschäft/Konsumentenkredite<br />

Schlichtungsspruch: Kreditkündigung, Meldung an die SCHUFA, Stundung<br />

Es wird festgestellt, dass die mit Schreiben der<br />

Beschwerdegegnerin (kurz: Bank) vom 15.10.<strong>2012</strong><br />

ausgesprochene Kündigung des Darlehensvertrages<br />

vom Dezember 2009 unwirksam ist.<br />

Die Bank hat für die umgehende Löschung einer<br />

infolge der Kündigung veranlassten SCHUFA-Eintragung<br />

zu Lasten der Beschwerdeführerin zu sorgen.<br />

Ferner ergeht folgender Vergleichsvorschlag:<br />

Die Bank verpflichtet sich, der Beschwerdeführerin<br />

alsbald – möglichst zum 1. März 2013 – das Angebot<br />

zu unterbreiten, den Darlehensvertrag vom<br />

Dezember 2009 wegen der restlichen Verbindlichkeiten<br />

dahin umzustellen, dass der verbleibende<br />

Kredit zum 1. eines jeden Monats – beginnend mit<br />

dem 1. des dem Vertragsschluss folgenden Monats<br />

– mit monatlichen Zins- und Tilgungsraten von<br />

maximal 65 € zu bedienen ist, wobei Sonderzahlungen<br />

in unbegrenzter Höhe ohne Nachteile für<br />

die Beschwerdeführerin jederzeit möglich sind.<br />

Im Fall der Annahme des Angebots verpflichtet<br />

sich die Beschwerdeführerin, bis zur vollständigen<br />

Rückführung ihrer Verbindlichkeiten an die Bank<br />

fristgerecht einen monatlichen Betrag von 65 € zu<br />

zahlen.<br />

Die Beschwerdeführerin schloss mit der Bank<br />

zur Umschuldung eines Dispositionskredits im<br />

Dezember 2009 einen Darlehensvertrag über<br />

einen Nettodarlehensbetrag von 5.050 € zuzüglich<br />

Bearbeitungskosten von 151,50 € bei einem<br />

nominalen Jahreszinssatz von 13,50 %, so dass<br />

der Gesamtbetrag sich auf 7.973,27 € stellte. Der<br />

Einmalbetrag von 311,27 € für eine Restschuldkapitallebensversicherung<br />

mit einer anfänglichen<br />

Todesfallsumme von 7.973 € war in dem Nettodarlehensbetrag<br />

enthalten. Der Kredit war ab 1.2.2010<br />

mit 83 Monatsraten von 96,07 € zu bedienen. Am<br />

24.11.2011 wurde für die Zeit vom 1.2.<strong>2012</strong> bis<br />

31.7.<strong>2012</strong> eine vorübergehende Ratenreduzierung<br />

(auf 65 €) vereinbart. Diese Vereinbarung wurde<br />

durch eine Stundungsvereinbarung vom 30.11.2011<br />

für die Zeit vom 1.12.2011 bis 29.2.<strong>2012</strong> ersetzt.<br />

Die Bitte der Beschwerdeführerin, die Stundung<br />

ab 1.3.<strong>2012</strong> zu verlängern oder die Monatsraten<br />

auf 25 € zu reduzieren, lehnte die Bank ab. Um die<br />

Beschwerdeführerin, die Arbeitslosengeld bezieht,<br />

„hinsichtlich ihrer finanziellen Herausforderungen<br />

langfristig und nachhaltig unterstützen zu können“,<br />

wurde eine Umschuldung mit einer Monatsrate von<br />

65 € als Lösung vorgesehen. Nach Darstellung der<br />

Bank sollte die Kundin „Gelegenheit erhalten, die<br />

Leistung des monatlichen Betrages im Vorfeld auf<br />

Realisierbarkeit in Form von ‚Proberaten’ zu prüfen“.<br />

Bis zum 15.6.<strong>2012</strong> habe sie die erste „Proberate“<br />

überweisen und im Anschluss daran mit der<br />

Bank Kontakt aufnehmen sollen, um einen anschließenden<br />

Darlehensvertrag zu vereinbaren. Die erste<br />

Rate sei nur schleppend in drei Teilbeträgen im<br />

Laufe des Juni erbracht worden. Am 6.7.<strong>2012</strong> habe<br />

die am 28.6.<strong>2012</strong> vereinbarte, zum 15.7.<strong>2012</strong> fällige<br />

zweite Rate noch ausgestanden. Nach dem Vorbringen<br />

der Beschwerdeführerin hat sie die Raten für<br />

Juli und für August <strong>2012</strong> – diese zum 14.8.<strong>2012</strong> in<br />

einer Summe – überwiesen. Vor allem wegen der<br />

Unpünktlichkeit der Zahlung der Raten für Juni und<br />

Juli <strong>2012</strong> lehnte die Bank einen Umschuldungsvertrag<br />

ab. Mit Schreiben vom 15.10.<strong>2012</strong> kündigte<br />

sie das gesamte Restdarlehen mit Wirkung zum<br />

29.10.<strong>2012</strong> wegen rückständiger Raten von<br />

251,42 € und stellte zu diesem Termin die Restschuld<br />

von 4.313,88 € fällig.<br />

60 <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2012</strong>

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