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Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2012

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

20 Jahre ist es her, dass der Ombudsmann der privaten Banken seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die seither eingegangenen rund 70.000 Beschwerden haben eines gemeinsam: Sie zeigen auf, wo bei Verbrauchern im Bankgeschäft der "Schuh drückt". Ob Beschwerden im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien", bei Wertpapieranlagen in der Finanzmarktkrise oder aktuell bei Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen - stets spiegeln die Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann aktuelle Anliegen, Interessen und Forderungen der Bankkunden wider. Beschäftigt hat die Verbraucher im Jahr 2012 - nicht zuletzt aufgrund eines starken Medieninteresses - die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Darüber hinaus rückt die europäische Dimension immer näher. Der Ombudsmann der privaten Banken sieht sich für die Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln in deutsches Recht gut gerüstet. Er wird sich an der Umsetzungsdiskussion aktiv beteiligen.

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4<br />

Schlichtungsspruch 15<br />

Zahlungsverkehr/nicht kartengebunden<br />

Vergleichsvorschlag: Auslandsüberweisung in Fremdwährung<br />

Die Beschwerdegegnerin zahlt an den Beschwerdeführer<br />

500 €.<br />

Die Beschwerdegegnerin (Bank) war beauftragt, auf<br />

ein Konto des Beschwerdeführers in Peru 22.000<br />

PEN (= peruanischer Sol) zu überweisen. Das setzte<br />

den Ankauf der Währung voraus. Unter D. Satz 5<br />

ihres Preis- und Leistungsverzeichnisses ist geregelt,<br />

dass der Kurs unter Berücksichtigung der zum Abrechnungstermin<br />

im internationalen Devisenmarkt<br />

für die jeweilige Währung gehandelten Kurse ermittelt<br />

wird, und zwar zu den Abrechnungsterminen<br />

um 13.00 Uhr oder 18.00 Uhr des Handelstages.<br />

Ich habe die Angaben des Beschwerdeführers bei<br />

„Oanda“ nachgeprüft und bestätigt gefunden.<br />

den eingangs genannten Betrag erstatten. Der<br />

Beschwerdeführer sollte mit der Größenordnung<br />

zufrieden sein. Die Schwankungsbreite der Kursangaben<br />

ist sehr groß. Er würde bei der Annahme<br />

meines Vorschlages ca. 70 % des von ihm geltend<br />

gemachten Betrages erhalten. Das halte ich für<br />

ausreichend und angemessen.<br />

Ich verstehe nicht, aus welchen Gründen die Bank<br />

nicht den Weg gemäß ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis<br />

beschritten, sondern eine Gegenwertanfrage<br />

bei der peruanischen Bank gehalten und dann<br />

den Betrag in Euro nach Peru überwiesen hat. Eine<br />

Begründung dafür hat sie nicht gegeben. Sie hat<br />

auch keine Gegenüberstellung der beiden Wege<br />

vorgenommen, so dass man noch nicht einmal<br />

sagen kann, dass ihre Vorgehensweise für den Beschwerdeführer<br />

günstiger war. Es ist mir irgendwie<br />

nachvollziehbar, dass die Bank in Peru einen Kurs<br />

nennen wird, der ungünstiger ist als der bei einem<br />

aktuellen Wechsel Euro in Dollar hier in Deutschland.<br />

Sie wird das schon allein deshalb tun müssen,<br />

weil sie nicht weiß, wann der Gegenwert in Euro<br />

bei ihr eingeht, und deshalb etwas Kursspielraum<br />

einkalkulieren müssen, der – natürlich ihre Risiken<br />

berücksichtigt.<br />

Da meine Beurteilung der Vorgänge in Richtung<br />

einer Pflichtverletzung der Bank geht, sollte sie<br />

70 <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2012</strong>

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