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MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

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In phase 2 werden gegebenenfalls bereits externe<br />

Berater für kurzgutachten, insbesondere zu Marktumfeld<br />

und technologie des möglichen Beteiligungsunternehmens,<br />

hinzugezogen, um die erste eigene<br />

einschätzung der fondsgesellschaft zu vervollständigen.<br />

Im rahmen dieser phase 2 werden rund 2/3 der<br />

nach der ersten Vorauswahl verbliebenen unternehmen<br />

zurückgewiesen, sodass letztlich nur ca. 2 bis<br />

4 % der ursprünglichen Interessenten in die dritte<br />

phase des auswahlprozesses gelangen. Der erfolgreiche<br />

Abschluss der Phase 2 endet häufig mit einer<br />

absichtserklärung (Letter of Intent) zur geplanten Investition,<br />

die jedoch noch zahlreiche Voraussetzungen<br />

an den Beteiligungserwerb knüpft.<br />

▐ phase 3 – Due Diligence<br />

Bevor die fondsgesellschaft zu einer endgültigen<br />

Investitionsentscheidung kommen kann, muss das<br />

Beteiligungsunternehmen einer sorgfältigen und umfassenden<br />

prüfung unterzogen werden. Diese prüfung<br />

(Due Diligence) unterteilt sich in eine technische<br />

(technical Due Diligence), wirtschaftliche (Business<br />

and financial Due Diligence), rechtliche (Legal Due<br />

Diligence) und gegebenenfalls steuerliche prüfung<br />

(tax Due Diligence). auch hier werden regelmäßig<br />

geeignete und kompetente Gutachter hinzugezogen,<br />

die stellungnahmen zu technologie und Marktsituation<br />

des Beteiligungsunternehmens erstellen. Im<br />

rahmen der rechtlichen Due Diligence werden alle<br />

rechtsverhältnisse des Beteiligungsunternehmens,<br />

vor allem dessen rechtliche struktur, dessen Vertragsverhältnisse,<br />

gewerbliche schutzrechte und<br />

behördliche Genehmigungen, durch rechtsanwälte<br />

und erforderlichenfalls patentanwälte der fondsgesellschaft<br />

überprüft.<br />

▐ phase 4 – Bewertung<br />

Die erkenntnisse der Due Diligence werden zusammen<br />

mit dem Management des unternehmens ausgewertet,<br />

besprochen und mit den ursprünglichen<br />

angaben verglichen. sie führen zu einer – gegebenenfalls<br />

von den ursprünglichen Vorstellungen des<br />

Managements oder den altgesellschaftern des Beteiligungsunternehmens<br />

abweichenden – unternehmensbewertung.<br />

Diese unternehmensbewertung<br />

dient der fondsgesellschaft als Grundlage für die<br />

Preisfindung, also die Festsetzung, wie viele Anteile<br />

die Gesellschaft für welche Zahlung in das eigenkapital<br />

des Beteiligungsunternehmens erhält oder zu<br />

welchen konditionen (Höhe der laufenden Gewinnbeteiligung;<br />

umfang der Beteiligung an Wertsteigerungen<br />

des unternehmens) dem Beteiligungsunternehmen<br />

Mezzanine-kapital in form einer atypisch<br />

stillen Beteiligung zur Verfügung gestellt wird.<br />

▐ phase 5 – Beteiligungsverhandlungen, Beteiligungsvertrag<br />

auf auswahl, Vorprüfung und Bewertung folgen Vertragsverhandlungen<br />

und der entwurf eines Beteiligungsvertrags.<br />

Die fondsgesellschaft einerseits sowie<br />

das Management und die altgesellschafter des<br />

Beteiligungsunternehmens andererseits vereinbaren<br />

verbindlich, wie, in welchen schritten, unter welchen<br />

Voraussetzungen und zu welchen konditionen<br />

die Beteiligung der fondsgesellschaft rechtlich vollzogen<br />

wird, wann welche Zahlungen der fondsgesellschaft<br />

erfolgen und welche sonstigen regelungen<br />

zwischen den altgesellschaftern oder Beteiligungsunternehmen<br />

und der fondsgesellschaft gelten<br />

sollen (etwa hinsichtlich Veräußerungsbeschränkungen,<br />

Mitveräußerungsrechten und -pflichten, Entsenderechten<br />

für Gesellschaftsorgane, etc.). Diese phase<br />

5 wird erfolgreich beendet mit abschluss eines<br />

Beteiligungsvertrags, den vereinbarten Zahlungen<br />

der fondsgesellschaft an das Zielunternehmen und<br />

dem entsprechenden erwerb von anteilen oder einer<br />

atypisch stillen Beteiligung am Zielunternehmen.<br />

Die fondsgesellschaft steht mit dem Beteiligungsunternehmen<br />

nach einer Investition in engem kontakt,<br />

unterstützt es und kontrolliert laufend dessen<br />

Geschäftsentwicklung. Ziel hierbei ist es, im rahmen<br />

einer nachhaltigen und verlässlichen partnerschaft<br />

eine wesentliche Wertsteigerung des Beteiligungsunternehmens<br />

zu erreichen. In abstimmung mit dem<br />

Management des Beteiligungsunternehmens wird<br />

die Weiterveräußerung (exit) des anteils am Beteiligungsunternehmen,<br />

auch im rahmen einer Veräußerung<br />

des Gesamtunternehmens, oder – im falle<br />

einer atypisch stillen Beteiligung – die auszahlung<br />

eines auseinandersetzungsguthabens durch das<br />

Beteiligungsunternehmen in einem angemessenen<br />

Zeitraum angestrebt.<br />

08<br />

anlagezIele und anlagePolItIk der emIttentIn | 79

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