MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
In phase 2 werden gegebenenfalls bereits externe<br />
Berater für kurzgutachten, insbesondere zu Marktumfeld<br />
und technologie des möglichen Beteiligungsunternehmens,<br />
hinzugezogen, um die erste eigene<br />
einschätzung der fondsgesellschaft zu vervollständigen.<br />
Im rahmen dieser phase 2 werden rund 2/3 der<br />
nach der ersten Vorauswahl verbliebenen unternehmen<br />
zurückgewiesen, sodass letztlich nur ca. 2 bis<br />
4 % der ursprünglichen Interessenten in die dritte<br />
phase des auswahlprozesses gelangen. Der erfolgreiche<br />
Abschluss der Phase 2 endet häufig mit einer<br />
absichtserklärung (Letter of Intent) zur geplanten Investition,<br />
die jedoch noch zahlreiche Voraussetzungen<br />
an den Beteiligungserwerb knüpft.<br />
▐ phase 3 – Due Diligence<br />
Bevor die fondsgesellschaft zu einer endgültigen<br />
Investitionsentscheidung kommen kann, muss das<br />
Beteiligungsunternehmen einer sorgfältigen und umfassenden<br />
prüfung unterzogen werden. Diese prüfung<br />
(Due Diligence) unterteilt sich in eine technische<br />
(technical Due Diligence), wirtschaftliche (Business<br />
and financial Due Diligence), rechtliche (Legal Due<br />
Diligence) und gegebenenfalls steuerliche prüfung<br />
(tax Due Diligence). auch hier werden regelmäßig<br />
geeignete und kompetente Gutachter hinzugezogen,<br />
die stellungnahmen zu technologie und Marktsituation<br />
des Beteiligungsunternehmens erstellen. Im<br />
rahmen der rechtlichen Due Diligence werden alle<br />
rechtsverhältnisse des Beteiligungsunternehmens,<br />
vor allem dessen rechtliche struktur, dessen Vertragsverhältnisse,<br />
gewerbliche schutzrechte und<br />
behördliche Genehmigungen, durch rechtsanwälte<br />
und erforderlichenfalls patentanwälte der fondsgesellschaft<br />
überprüft.<br />
▐ phase 4 – Bewertung<br />
Die erkenntnisse der Due Diligence werden zusammen<br />
mit dem Management des unternehmens ausgewertet,<br />
besprochen und mit den ursprünglichen<br />
angaben verglichen. sie führen zu einer – gegebenenfalls<br />
von den ursprünglichen Vorstellungen des<br />
Managements oder den altgesellschaftern des Beteiligungsunternehmens<br />
abweichenden – unternehmensbewertung.<br />
Diese unternehmensbewertung<br />
dient der fondsgesellschaft als Grundlage für die<br />
Preisfindung, also die Festsetzung, wie viele Anteile<br />
die Gesellschaft für welche Zahlung in das eigenkapital<br />
des Beteiligungsunternehmens erhält oder zu<br />
welchen konditionen (Höhe der laufenden Gewinnbeteiligung;<br />
umfang der Beteiligung an Wertsteigerungen<br />
des unternehmens) dem Beteiligungsunternehmen<br />
Mezzanine-kapital in form einer atypisch<br />
stillen Beteiligung zur Verfügung gestellt wird.<br />
▐ phase 5 – Beteiligungsverhandlungen, Beteiligungsvertrag<br />
auf auswahl, Vorprüfung und Bewertung folgen Vertragsverhandlungen<br />
und der entwurf eines Beteiligungsvertrags.<br />
Die fondsgesellschaft einerseits sowie<br />
das Management und die altgesellschafter des<br />
Beteiligungsunternehmens andererseits vereinbaren<br />
verbindlich, wie, in welchen schritten, unter welchen<br />
Voraussetzungen und zu welchen konditionen<br />
die Beteiligung der fondsgesellschaft rechtlich vollzogen<br />
wird, wann welche Zahlungen der fondsgesellschaft<br />
erfolgen und welche sonstigen regelungen<br />
zwischen den altgesellschaftern oder Beteiligungsunternehmen<br />
und der fondsgesellschaft gelten<br />
sollen (etwa hinsichtlich Veräußerungsbeschränkungen,<br />
Mitveräußerungsrechten und -pflichten, Entsenderechten<br />
für Gesellschaftsorgane, etc.). Diese phase<br />
5 wird erfolgreich beendet mit abschluss eines<br />
Beteiligungsvertrags, den vereinbarten Zahlungen<br />
der fondsgesellschaft an das Zielunternehmen und<br />
dem entsprechenden erwerb von anteilen oder einer<br />
atypisch stillen Beteiligung am Zielunternehmen.<br />
Die fondsgesellschaft steht mit dem Beteiligungsunternehmen<br />
nach einer Investition in engem kontakt,<br />
unterstützt es und kontrolliert laufend dessen<br />
Geschäftsentwicklung. Ziel hierbei ist es, im rahmen<br />
einer nachhaltigen und verlässlichen partnerschaft<br />
eine wesentliche Wertsteigerung des Beteiligungsunternehmens<br />
zu erreichen. In abstimmung mit dem<br />
Management des Beteiligungsunternehmens wird<br />
die Weiterveräußerung (exit) des anteils am Beteiligungsunternehmen,<br />
auch im rahmen einer Veräußerung<br />
des Gesamtunternehmens, oder – im falle<br />
einer atypisch stillen Beteiligung – die auszahlung<br />
eines auseinandersetzungsguthabens durch das<br />
Beteiligungsunternehmen in einem angemessenen<br />
Zeitraum angestrebt.<br />
08<br />
anlagezIele und anlagePolItIk der emIttentIn | 79