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MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

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14. glossar<br />

Abschichtungsbilanz<br />

spezielle Bilanz der Gesellschaft zur feststellung des<br />

auseinandersetzungsguthabens beim ausscheiden eines<br />

Gesellschafters bzw. anlegers.<br />

AIFM-Richtlinie (AIFM-RL)<br />

richtlinie des europäischen parlaments und des rates<br />

über die Verwalter alternativer Investmentfonds. Mit einer<br />

umsetzung in nationales recht ist voraussichtlich im<br />

Jahre 20<strong>13</strong> zu rechnen. Gegenstand der aIfM-richtlinie<br />

ist die regulierung des Managements von alternativen<br />

Investmentfonds, zu denen auch Geschlossene fonds<br />

nach deutschem Vorbild zählen.<br />

Agio<br />

aufgeld, welches der anleger beim erwerb von fondsanteilen<br />

zusätzlich zur einlage auf seinen kapitalanteil<br />

zahlt. Das agio dient zur Deckung eines teils der kosten,<br />

die bei absatz und Vertrieb von fondsanteilen durch entsprechende<br />

Dienstleister entstehen.<br />

Anbieterin<br />

Gesellschaft, welche die anteile an der <strong>MIG</strong> GmbH & Co.<br />

fonds <strong>13</strong> kG öffentlich anbietet. Hier: HMW emissionshaus<br />

aG.<br />

Anlageobjekt<br />

Gesetzlich definiert in § 9 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV.<br />

anlageobjekte sind die Vermögensgegenstände, die im<br />

eigentum der fondsgesellschaft stehen bzw. von der<br />

fondsgesellschaft gehalten werden. Die <strong>MIG</strong> GmbH &<br />

Co. fonds <strong>13</strong> kG wird Beteiligungen an nicht börsennotierten<br />

kapitalgesellschaften, kommanditanteile an<br />

anderen kommanditgesellschaften sowie atypisch stille<br />

Beteiligungen an anderen unternehmen als anlageobjekte<br />

erwerben und halten. Darüber hinaus verwendet<br />

die Gesellschaft ihr kapital zur Bildung und anlage einer<br />

Liquiditätsreserve.<br />

Anleger<br />

alle personen mit ausnahme der <strong>MIG</strong> Beteiligungstreuhand<br />

GmbH (treuhandkommanditistin), die sich (treuhänderisch)<br />

an der <strong>MIG</strong> GmbH & Co. fonds <strong>13</strong> kG als<br />

kommanditist beteiligen.<br />

Auseinandersetzungsguthaben<br />

Dieser Begriff bezeichnet den Betrag, durch den die Mitgliedschaft<br />

eines anlegers an der fondsgesellschaft bei<br />

dessen ausscheiden aus der Gesellschaft abgegolten<br />

wird.<br />

Ausschüttung<br />

auszahlungen, die durch die Gesellschaft an anleger<br />

bzw. Gesellschafter nach entsprechendem ausschüttungsbeschluss<br />

aus dem Gesellschaftsvermögen gewährt<br />

werden. ausschüttungen können sowohl die auszahlung<br />

von Jahresüberschüssen der Gesellschaft wie<br />

auch von Liquiditätsüberschüssen betreffen. alternativbegriff<br />

für „entnahmen“.<br />

BaFin<br />

Deutsche Bundesanstalt für finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

Beitrittserklärung<br />

Mit der unterzeichnung der Beitrittserklärung gibt der<br />

anleger ein verbindliches angebot auf den abschluss<br />

eines treuhandvertrags mit der treuhandkommanditistin<br />

(<strong>MIG</strong> Beteiligungstreuhand GmbH) ab. Die Beitrittsvereinbarung<br />

wird durch deren annahme durch die<br />

treuhandkommanditistin wirksam. Mit abschluss des<br />

treuhandvertrags ist der anleger treuhänderisch an der<br />

fondsgesellschaft beteiligt.<br />

Beteiligungs-Portfolio<br />

es handelt sich um die von der fondsgesellschaft ausgesuchten<br />

und durchgeführten Investitionen in Beteiligungen<br />

an anderen Gesellschaften (Zielgesellschaften bzw.<br />

Beteiligungsunternehmen).<br />

Blind-Pool-Fonds<br />

Geschlossene fonds, bei denen zum Zeitpunkt der Beteiligung<br />

der anleger die anlageobjekte noch nicht feststehen.<br />

Diese werden erst später, meist anhand vorgegebener<br />

kriterien, ausgewählt und erworben.<br />

Bonität<br />

kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von personen<br />

und unternehmen.<br />

Buchwerte<br />

Wert eines Wirtschaftsgutes in den Handelsbüchern<br />

einer Gesellschaft. Der Buchwert kann infolge abschreibungen<br />

oder Werterhöhungen des Wirtschaftsgutes von<br />

dessen Verkehrswert abweichen.<br />

Cashflow<br />

Betriebswirtschaftlicher fachbegriff, der den aus der<br />

Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erzielten Zu- oder<br />

Abfluss liquider Mittel während einer Periode darstellt.<br />

14<br />

glossar | <strong>13</strong>5

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