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MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

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<strong>13</strong>. mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

zwischen<br />

der <strong>MIG</strong> GmbH & Co. fonds <strong>13</strong> kG,<br />

vertreten durch die HMW komplementär GmbH,<br />

diese vertreten durch den Gf Dr. rolf eckhard,<br />

Münchener straße 52, 82049 pullach,<br />

– im folgenden „Gesellschaft“ oder<br />

„auftraggeberin“ genannt –<br />

und<br />

der von schirach rechtsanwaltsgesellschaft mbH,<br />

vertreten durch die Gf rain friederike von schirach,<br />

Brienner straße 29, 80333 München,<br />

– im folgenden „auftragnehmerin“ genannt –<br />

Vorbemerkung<br />

Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen Geschlossenen<br />

Venture-Capital-fonds mit sitz in pullach. an der<br />

Gesellschaft können sich während der Dauer des öffentlichen<br />

angebots anleger als kommanditisten beteiligen.<br />

Die Beteiligung erfolgt treuhänderisch über die<br />

treuhandkommanditistin, die <strong>MIG</strong> Beteiligungstreuhand<br />

GmbH. Die anleger sind nach abschluss eines treuhandvertrags<br />

verpflichtet, die von ihnen geschuldete Einlage<br />

auf den übernommenen kapitalanteil nebst eines agio<br />

unmittelbar an die Gesellschaft zu zahlen. Das emissionsvolumen<br />

der Gesellschaft beträgt bis zu rund € 80,0<br />

Mio.<br />

Bei der Gesellschaft soll nach Maßgabe des § 10 des<br />

Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft eine Mittelverwendungskontrolle<br />

durchgeführt werden. Die aufgabe<br />

der Mittelverwendungskontrolle soll der auftragsnehmerin<br />

übertragen werden. Die parteien schließen zu diesem<br />

Zweck hiermit den nachstehenden<br />

Vertrag über eine Mittelverwendungskontrolle.<br />

§ 1 Vertragsgegenstand, Reichweite<br />

der Mittelverwendungskontrolle<br />

1. Die auftragnehmerin wird von der Gesellschaft beauftragt<br />

und verpflichtet sich gegenüber der Gesellschaft,<br />

durch eine Mittelverwendungskontrolle nach<br />

Maßgabe dieses Vertrages sicherzustellen, dass<br />

einlagen und agio-Zahlungen der anleger, die sich<br />

im rahmen von festkapitalerhöhungen bei der Gesellschaft<br />

an dieser beteiligen, in rechtlicher Hinsicht<br />

in Übereinstimmung mit den regelungen des Gesellschaftsvertrags<br />

der Gesellschaft und den angaben<br />

im Verkaufsprospekt verwendet werden. ein solcher<br />

einsatz des Gesellschaftskapitals wird im folgenden<br />

auch als „Zulässige Mittelverwendung“ bezeichnet.<br />

2. Die Mittelverwendungskontrolle erstreckt sich auf<br />

die erstmalige Verwendung der von den anlegern bezahlten<br />

einlagen auf ihre kapitalanteile nebst agio-<br />

Zahlungen durch die Gesellschaft. andere einnahmen<br />

und Vermögensgegenstände der Gesellschaft<br />

unterliegen nicht der Mittelverwendungskontrolle.<br />

3. Die Mittelverwendungskontrolle wird im ausschließlichen<br />

Interesse der Gesellschaft selbst durchgeführt.<br />

rechte Dritter, insbesondere der an der Gesellschaft<br />

beteiligten anleger, werden durch diesen Vertrag<br />

nicht begründet.<br />

§ 2 Verfügungsbefugnis für Einlagenkonten<br />

1. Die Gesellschaft räumt der auftragnehmerin zur<br />

Durchführung der Mittelverwendungskontrolle die alleinige<br />

Verfügungsbefugnis über alle einlagenkonten<br />

der Gesellschaft ein. unter „einlagenkonto“ ist das in<br />

der Beitrittserklärung der anleger bezeichnete konto<br />

zu verstehen, auf das deren einlagen auf den übernommenen<br />

kapitalanteil und die agio-Zahlungen zu<br />

erfolgen haben. sofern die Gesellschaft mehrere<br />

einlagenkonten unterhält, gelten die Bestimmungen<br />

dieses Vertrags jeweils für alle diese einlagenkonten.<br />

sofern sich das ursprüngliche einlagenkonto der<br />

Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt ändert,<br />

gelten die Bestimmungen dieses Vertrags für diese<br />

veränderte kontoverbindung entsprechend. Die Gesellschaft<br />

wird darauf hinwirken, dass die von anlegern<br />

zu erbringenden einlage- und agio-Zahlungen<br />

unmittelbar auf ein einlagenkonto einbezahlt werden.<br />

<strong>13</strong><br />

mIttelverwendungskontrollvertrag | 129

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