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MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

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Tag der ersten Eintragung<br />

19.05.2011<br />

Stammkapital<br />

€ 25.000,00 (vollständig einbezahlt)<br />

Gesellschafter<br />

HMW emissionshaus aG (100 % der Geschäftsanteile)<br />

Geschäftsführer<br />

Dr. rolf eckhard<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft (Einlage)<br />

€ 1.000 kapitalanteil (vollständig einbezahlt)<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

und sonstige Vergütung<br />

Die HMW komplementär GmbH erhält von der emittentin<br />

für die Übernahme des Haftungsrisikos und die laufende<br />

Geschäftsführung für die Dauer dieser Übernahme<br />

bzw. tätigkeit ab dem 01.01.2012 und längstens bis<br />

zur Auflösung der Gesellschaft eine gewinnunabhängige,<br />

pauschale Vergütung in Höhe von € 4.000,00 monatlich,<br />

zuzüglich umsatzsteuer. Die Gesamtvergütung während<br />

der geplanten Grundlaufzeit der fondsgesellschaft bis<br />

31.12.2021 beträgt somit rund t€ 571 brutto. für die<br />

Geschäftsführung nach Auflösung der Gesellschaft (Liquidation)<br />

kann eine weitere Vergütung hinzutreten, die<br />

gegenwärtig jedoch noch nicht bestimmt ist und durch<br />

Mehrheitsbeschluss der Gesellschafterversammlung<br />

festgesetzt wird. Die HMW komplementär GmbH erhält<br />

von der emittentin weiterhin eine erstattung ihrer notwendigen<br />

und nachgewiesenen aufwendungen für reisen,<br />

telefon, porto, Bewirtung sowie für eine angemessene<br />

D&o-Versicherung.<br />

sofern sich im Zuge der Liquidation der Gesellschaft Gewinne<br />

ergeben, die nach ausgleich aller Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

als Liquidationserlös ausgeschüttet<br />

werden können, ist die HMW komplementär GmbH hieran<br />

wie alle anderen Gesellschafter bzw. anleger im Verhältnis<br />

ihres kapitalanteils zum gesamten festkapital<br />

beteiligt. Im falle eines vorzeitigen ausscheidens erhält<br />

sie im Verhältnis ihrer Vermögensbeteiligung ein auseinandersetzungsguthaben.<br />

Im Übrigen stehen der HMW<br />

komplementär GmbH über die vorstehend genannte Vergütung<br />

hinaus keine weiteren Gewinnbeteiligungen und<br />

entnahmerechte und keine sonstigen Gesamtbezüge,<br />

54 | angaben Über dIe emIttentIn<br />

insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder art, innerhalb und außerhalb<br />

des Gesellschaftsvertrags, zu.<br />

Beteiligungen<br />

Die HMW komplementär GmbH hält weder unmittelbare<br />

noch mittelbare Beteiligungen an unternehmen, die mit<br />

dem Vertrieb der vorliegenden Vermögensanlage beauftragt<br />

sind. sie hält ferner weder unmittelbare noch mittelbare<br />

Beteiligungen an einem unternehmen, das der<br />

emittentin fremdkapital zur Verfügung stellt (wobei eine<br />

solche Fremdfinanzierung der Investitionen ohnedies<br />

nicht beabsichtigt ist) oder das im Zusammenhang mit<br />

der Herstellung der anlageobjekte nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbringt. Nachdem die<br />

emittentin bisher keine Beteiligungen (anlageobjekte)<br />

erworben hat, lassen sich diesbezüglich gegenwärtig<br />

keine weiteren angaben machen.<br />

Abweichungen von der gesetzlichen Regelung<br />

in der Satzung<br />

Laut satzung der HMW komplementär GmbH kann<br />

die Gesellschafterversammlung beschließen, dass Geschäftsführer<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

befreit werden. Die Gesellschafterversammlung der<br />

HMW komplementär GmbH hat von dieser ermächtigung<br />

Gebrauch gemacht und dem Geschäftsführer Dr. rolf<br />

eckhard Befreiung von dem Verbot des selbstkontrahierens<br />

und der Mehrfachvertretung erteilt. Darüber hinaus<br />

weist die satzung der HMW komplementär GmbH keine<br />

abweichungen von den gesetzlichen regelungen auf.<br />

5.4.2. <strong>MIG</strong> Verwaltungs <strong>AG</strong><br />

Weitere komplementärin der emittentin ist die <strong>MIG</strong> Verwaltungs<br />

aG. Die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG ist ebenfalls berechtigt,<br />

einzeln die Geschäfte der emittentin zu führen<br />

und diese zu vertreten. Laut § 8 abs. 1 des Gesellschaftsvertrags<br />

ist sie für das gesamte portfolio-Management<br />

der emittentin zuständig, also für die auswahl, den erwerb,<br />

die Verwaltung und die Veräußerung von Gesellschaftsbeteiligungen<br />

und atypisch stillen Beteiligungen<br />

der fondsgesellschaft, einschließlich der Wahrnehmung<br />

deren Mitgliedschaftsrechte in portfolio-Gesellschaften.<br />

Die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG ist in ihrem aufgabenbereich<br />

grundsätzlich alleine entscheidungsbefugt. Lediglich in<br />

drei sonderfällen (erwerb von Beteiligungen an einem<br />

unternehmen mit einem Investitionsbetrag von mehr als<br />

€ 20,0 Mio.; Veräußerung von anteilen an verschiedenen<br />

portfolio-Gesellschaften im sachlichen und zeitlichen

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