MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
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Tag der ersten Eintragung<br />
19.05.2011<br />
Stammkapital<br />
€ 25.000,00 (vollständig einbezahlt)<br />
Gesellschafter<br />
HMW emissionshaus aG (100 % der Geschäftsanteile)<br />
Geschäftsführer<br />
Dr. rolf eckhard<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft (Einlage)<br />
€ 1.000 kapitalanteil (vollständig einbezahlt)<br />
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />
und sonstige Vergütung<br />
Die HMW komplementär GmbH erhält von der emittentin<br />
für die Übernahme des Haftungsrisikos und die laufende<br />
Geschäftsführung für die Dauer dieser Übernahme<br />
bzw. tätigkeit ab dem 01.01.2012 und längstens bis<br />
zur Auflösung der Gesellschaft eine gewinnunabhängige,<br />
pauschale Vergütung in Höhe von € 4.000,00 monatlich,<br />
zuzüglich umsatzsteuer. Die Gesamtvergütung während<br />
der geplanten Grundlaufzeit der fondsgesellschaft bis<br />
31.12.2021 beträgt somit rund t€ 571 brutto. für die<br />
Geschäftsführung nach Auflösung der Gesellschaft (Liquidation)<br />
kann eine weitere Vergütung hinzutreten, die<br />
gegenwärtig jedoch noch nicht bestimmt ist und durch<br />
Mehrheitsbeschluss der Gesellschafterversammlung<br />
festgesetzt wird. Die HMW komplementär GmbH erhält<br />
von der emittentin weiterhin eine erstattung ihrer notwendigen<br />
und nachgewiesenen aufwendungen für reisen,<br />
telefon, porto, Bewirtung sowie für eine angemessene<br />
D&o-Versicherung.<br />
sofern sich im Zuge der Liquidation der Gesellschaft Gewinne<br />
ergeben, die nach ausgleich aller Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />
als Liquidationserlös ausgeschüttet<br />
werden können, ist die HMW komplementär GmbH hieran<br />
wie alle anderen Gesellschafter bzw. anleger im Verhältnis<br />
ihres kapitalanteils zum gesamten festkapital<br />
beteiligt. Im falle eines vorzeitigen ausscheidens erhält<br />
sie im Verhältnis ihrer Vermögensbeteiligung ein auseinandersetzungsguthaben.<br />
Im Übrigen stehen der HMW<br />
komplementär GmbH über die vorstehend genannte Vergütung<br />
hinaus keine weiteren Gewinnbeteiligungen und<br />
entnahmerechte und keine sonstigen Gesamtbezüge,<br />
54 | angaben Über dIe emIttentIn<br />
insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, provisionen<br />
und Nebenleistungen jeder art, innerhalb und außerhalb<br />
des Gesellschaftsvertrags, zu.<br />
Beteiligungen<br />
Die HMW komplementär GmbH hält weder unmittelbare<br />
noch mittelbare Beteiligungen an unternehmen, die mit<br />
dem Vertrieb der vorliegenden Vermögensanlage beauftragt<br />
sind. sie hält ferner weder unmittelbare noch mittelbare<br />
Beteiligungen an einem unternehmen, das der<br />
emittentin fremdkapital zur Verfügung stellt (wobei eine<br />
solche Fremdfinanzierung der Investitionen ohnedies<br />
nicht beabsichtigt ist) oder das im Zusammenhang mit<br />
der Herstellung der anlageobjekte nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen oder Leistungen erbringt. Nachdem die<br />
emittentin bisher keine Beteiligungen (anlageobjekte)<br />
erworben hat, lassen sich diesbezüglich gegenwärtig<br />
keine weiteren angaben machen.<br />
Abweichungen von der gesetzlichen Regelung<br />
in der Satzung<br />
Laut satzung der HMW komplementär GmbH kann<br />
die Gesellschafterversammlung beschließen, dass Geschäftsführer<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />
befreit werden. Die Gesellschafterversammlung der<br />
HMW komplementär GmbH hat von dieser ermächtigung<br />
Gebrauch gemacht und dem Geschäftsführer Dr. rolf<br />
eckhard Befreiung von dem Verbot des selbstkontrahierens<br />
und der Mehrfachvertretung erteilt. Darüber hinaus<br />
weist die satzung der HMW komplementär GmbH keine<br />
abweichungen von den gesetzlichen regelungen auf.<br />
5.4.2. <strong>MIG</strong> Verwaltungs <strong>AG</strong><br />
Weitere komplementärin der emittentin ist die <strong>MIG</strong> Verwaltungs<br />
aG. Die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG ist ebenfalls berechtigt,<br />
einzeln die Geschäfte der emittentin zu führen<br />
und diese zu vertreten. Laut § 8 abs. 1 des Gesellschaftsvertrags<br />
ist sie für das gesamte portfolio-Management<br />
der emittentin zuständig, also für die auswahl, den erwerb,<br />
die Verwaltung und die Veräußerung von Gesellschaftsbeteiligungen<br />
und atypisch stillen Beteiligungen<br />
der fondsgesellschaft, einschließlich der Wahrnehmung<br />
deren Mitgliedschaftsrechte in portfolio-Gesellschaften.<br />
Die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG ist in ihrem aufgabenbereich<br />
grundsätzlich alleine entscheidungsbefugt. Lediglich in<br />
drei sonderfällen (erwerb von Beteiligungen an einem<br />
unternehmen mit einem Investitionsbetrag von mehr als<br />
€ 20,0 Mio.; Veräußerung von anteilen an verschiedenen<br />
portfolio-Gesellschaften im sachlichen und zeitlichen